Schwäbische Zeitung (Laupheim)
Kind mit Downsyndrom: Klage abgewiesen
Trisomie 21 wurde bei ärztlicher Untersuchung vor der Geburt nicht erkannt
(dpa) - Das Oberlandesgericht München hat die Klage eines Paares auf Schadensersatz und Unterhalts wegen eines Kindes mit Downsyndrom abgewiesen. Geklagt haben Abderrazzak und Xenia Ezzahri, ihre vierjährige Tochter Jasmina kam mit Downsyndrom und einem Herzfehler auf die Welt. Beides war bei Untersuchungen vor der Geburt nicht erkannt worden.
Während die Kleine über den Gerichtsflur tobt, sitzen ihre Elten hinter der weißen Türe des Saales E.37. Im Rechtsstreit mit Frauenärzten wollen sie Ersatz für den finanziellen Schaden erreichen, der ihnen durch die Unterhaltskosten für das Mädchen entsteht, dazu Schmerzensgeld. Sie argumentieren, sie hätten die Schwangerschaft unterbrechen lassen, wenn sie von der Behinderung gewusst hätten.
Das Gericht sieht am Donnerstag am Ende der Verhandlung kein Versäumnis des Arztes und weist die Klage ab. „Es gehe um ein schweres Schicksal, über das wir verhandeln“, sagt der Vorsitzende Richter Thomas Steiner an die Eltern gerichtet. „Wir verstehen sehr gut, dass Sie als Eltern mit einem kranken Kind diese Fragen stellen und wollen, dass dem durch ein Gericht nachgegangen wird.“
Dennoch sei auch nach Anhörung eines Sachverständigen kein ärztlicher Fehler erkennbar. Die Frage, ob sie das Kind bei einer sicheren Diagnose wirklich abgetrieben hätten, müssten sie hier nicht mehr beantworten, sagt Steiner. Jetzt ist Jasmina das Nesthäkchen, der Liebling der Familie. Der Bruder liebt sie ebenso wie die Geschwister und die Eltern. „Sie ist unser Sonnenschein“, sagt der Vater, und die Mutter nickt. Aber sie sagt auch: „Es ist schwierig.“Enttäuscht nimmt die Familie das Urteil auf.
Drei Kinder hat das Paar schon, als die Mutter, damals 28 Jahre alt, 2009 an Multipler Sklerose (MS) erkrankt. Sie wird wieder schwanger. Und macht sich Sorgen. Wegen der Medikamente, die sie nehmen muss. Weil ein behindertes Kind sie überfordern würde. Sie fragt Ärzte um Rat, wird nach München zu Spezia- listen geschickt. Diese stellen in Ultraschalluntersuchungen keine Auffälligkeiten fest. Vielleicht ist das Nasenbein minimal verkürzt. Aber die übrigen Parameter sind normal. Die Mutter ist jung, hat also kein besonderes Risiko für ein Down-Kind. Am 19. Mai 2011 kommt die kleine Jasmina zur Welt – mit Trisomie 21 und einem Herzfehler.
„Wie geht es denn ihrer Tochter?“, wendet sich Steiner zu Beginn der Verhandlung an das Paar. „Mit dem Herz geht es soweit gut, aber sie ist sehr oft krank“, sagt die Mutter. Sie gehe in den Kindergarten, müsse aber rund um die Uhr betreut werden. „Sie macht nicht das, was andere Kinder machen.“Auch mit fast fünf Jahren trage sie Windeln.
Was früher Schicksal war, macht die moderne Medizin steuerbar. Und immer öfter müssen Gerichte über mögliche Arztfehler befinden. Ein Kind als „Schaden“– so muss das juristisch formuliert sein, um Ansprüche durchzusetzen. „Es ist durchaus eine höhere Klagebereitschaft da“, sagt Karl Oliver Kagan, Leiter der Abteilung für pränatale Medizin an der Universitäts-Frauenklinik Tübingen.
MS-Erkrankung spielt keine Rolle
2001 ging ein Fall aus Frankreich durch die Medien, in dem von einem Gericht wegen eines Kindes mit Trisomie 21 Schadenersatz zugesprochen wurde. Die Mutter hatte auf einen sechsstelligen Betrag geklagt, weil ihr Arzt sie trotz deutlicher medizinischer Anzeichen in der Schwangerschaft nicht über das mögliche Downsyndrom des Kindes informiert hatte. Behindertenverbände hatten das Urteil scharf kritisiert. Nur eine begrenzte Zahl von Fehlbildungen muss nach der Betreuungsrichtlinie für schwangere Frauen erkannt werden.
Die Trisomie 21 gehört nicht dazu. Ebenso wenig der – seltene – Herzfehler des Mädchens, wie der Sachverständige Rainer Bald vor Gericht sagte. Ein Zusammenhang zwischen Downsyndrom und MS-Medikation ist Experten zufolge ebenfalls nicht bekannt. „Die Behinderung, die Jasmina jetzt hat, hat mit der MS-Erkrankung nichts zu tun“, sagt Richter Steiner.