Schwäbische Zeitung (Laupheim)
Lohngerechtigkeit per Gesetz
Bundestag debattiert über gleiche Bezahlung für Mann und Frau
- Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit, egal ob Mann oder Frau – dieses Ziel will Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) mit einem Gesetz für mehr Transparenz bei den Gehältern erreichen. Den Entwurf dazu nannte Schwesig am Donnerstag im Bundestag einen Kompromiss der Regierungskoalition. Nach dem Gesetzentwurf können Beschäftigte in Betrieben mit mehr als 200 Mitarbeitern in Zukunft Auskunft darüber verlangen, welchen Lohn Kollegen in vergleichbarer Position durchschnittlich erhalten.
Frauen in Deutschland verdienten im Durchschnitt noch immer 21 Prozent weniger als Männer, sagte Schwesig. Jetzt müsse die Gleichberechtigung von Männern und Frauen endlich in der Lebenswirklichkeit ankommen, warb sie für ihr Gesetz. Allerdings räumte Schwesig ein, dass von dem Auskunftsanspruch nur knapp die Hälfte der Frauen in Deutschland profitieren würde – weil das Gesetz eben erst in etwas größeren Firmen greift.
Neben dem Anspruch von Mitarbeitern auf Informationen sollen laut Gesetzentwurf private Arbeitgeber mit mehr als 500 Beschäftigten regelmäßig die Gleichheit der Vergütung überprüfen und auch über den Stand der Gleichstellung berichten.
In den vergangenen Monaten hatten SPD und CDU/CSU um die Ausgestaltung des Entwurfs gerungen. Vertreter der Union wiesen in der Debatte am Donnerstag darauf hin, dass die ungleiche Bezahlung von Männern und Frauen unterschiedliche Ursachen habe. So arbeite jede zweite Frau in Teilzeit, häufig gingen Frauen Berufen nach, die schlechter bezahlt würden, zudem seien sie weniger in Führungspositionen vertreten.
Berücksichtige man diese Ursachen, bleibe noch ein Lohnunterschied von sieben Prozent zwischen Frauen und Männern, der nicht zu erklären sei. Das Gesetz könne dazu beitragen, diesen zu beseitigen.
Während die SPD den Auskunftsanspruch ursprünglich für alle Beschäftigten möglich machen wollte, warnten Vertreter der Union in der Debatte vor zu viel Regulierung. Arbeitgeber, insbesondere mittelständische Betriebe, dürften nicht durch zu viel Bürokratie überfordert werden. Pauschal von einer feindlichen Arbeitgeberschaft auszugehen sei falsch, warnte Ursula Groden-Kranich (CDU). Statt Frauen zu schützen, solle man sie besser fördern. Programme, die Frauen stärken, um mit gleicher Härte in Lohnverhandlungen zu gehen, schlug etwa Paul Lehrieder (CSU) vor. Opposition: „Herbe Enttäuschung“Der Opposition geht der Gesetzentwurf hingegen nicht weit genug. Katja Dörner von den Grünen nannte ihn eine „herbe Enttäuschung“. Er bedeute lediglich „etwas mehr Transparenz für nicht einmal die Hälfte der Frauen“. Zudem kritisierte sie, dass Arbeitgeber nicht von vornherein zur Transparenz verpflichtet seien, sondern erst aufgefordert werden müssten. Jutta Krellmann von den Linken merkte an, dass es „gerade in Betrieben mit weniger als 200 Mitarbeitern“Lohnunterschiede gebe.
Sowohl Bundesfamilienministerin Schwesig wie auch Redner der CDU betonten im Bundestag, dass mehr als das Gesetz notwendig sei, um die Gerechtigkeit zwischen Männern und Frauen zu fördern. Das Problem der Vereinbarkeit von Familie und Beruf sei die Koalition bereits mit dem Elterngeld Plus und dem Kita-Ausbau angegangen. Die Frauenquote bringe zudem mehr Frauen in Führungspositionen.