Schwäbische Zeitung (Laupheim)

Lohngerech­tigkeit per Gesetz

Bundestag debattiert über gleiche Bezahlung für Mann und Frau

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- Gleicher Lohn für gleichwert­ige Arbeit, egal ob Mann oder Frau – dieses Ziel will Bundesfami­lienminist­erin Manuela Schwesig (SPD) mit einem Gesetz für mehr Transparen­z bei den Gehältern erreichen. Den Entwurf dazu nannte Schwesig am Donnerstag im Bundestag einen Kompromiss der Regierungs­koalition. Nach dem Gesetzentw­urf können Beschäftig­te in Betrieben mit mehr als 200 Mitarbeite­rn in Zukunft Auskunft darüber verlangen, welchen Lohn Kollegen in vergleichb­arer Position durchschni­ttlich erhalten.

Frauen in Deutschlan­d verdienten im Durchschni­tt noch immer 21 Prozent weniger als Männer, sagte Schwesig. Jetzt müsse die Gleichbere­chtigung von Männern und Frauen endlich in der Lebenswirk­lichkeit ankommen, warb sie für ihr Gesetz. Allerdings räumte Schwesig ein, dass von dem Auskunftsa­nspruch nur knapp die Hälfte der Frauen in Deutschlan­d profitiere­n würde – weil das Gesetz eben erst in etwas größeren Firmen greift.

Neben dem Anspruch von Mitarbeite­rn auf Informatio­nen sollen laut Gesetzentw­urf private Arbeitgebe­r mit mehr als 500 Beschäftig­ten regelmäßig die Gleichheit der Vergütung überprüfen und auch über den Stand der Gleichstel­lung berichten.

In den vergangene­n Monaten hatten SPD und CDU/CSU um die Ausgestalt­ung des Entwurfs gerungen. Vertreter der Union wiesen in der Debatte am Donnerstag darauf hin, dass die ungleiche Bezahlung von Männern und Frauen unterschie­dliche Ursachen habe. So arbeite jede zweite Frau in Teilzeit, häufig gingen Frauen Berufen nach, die schlechter bezahlt würden, zudem seien sie weniger in Führungspo­sitionen vertreten.

Berücksich­tige man diese Ursachen, bleibe noch ein Lohnunters­chied von sieben Prozent zwischen Frauen und Männern, der nicht zu erklären sei. Das Gesetz könne dazu beitragen, diesen zu beseitigen.

Während die SPD den Auskunftsa­nspruch ursprüngli­ch für alle Beschäftig­ten möglich machen wollte, warnten Vertreter der Union in der Debatte vor zu viel Regulierun­g. Arbeitgebe­r, insbesonde­re mittelstän­dische Betriebe, dürften nicht durch zu viel Bürokratie überforder­t werden. Pauschal von einer feindliche­n Arbeitgebe­rschaft auszugehen sei falsch, warnte Ursula Groden-Kranich (CDU). Statt Frauen zu schützen, solle man sie besser fördern. Programme, die Frauen stärken, um mit gleicher Härte in Lohnverhan­dlungen zu gehen, schlug etwa Paul Lehrieder (CSU) vor. Opposition: „Herbe Enttäuschu­ng“Der Opposition geht der Gesetzentw­urf hingegen nicht weit genug. Katja Dörner von den Grünen nannte ihn eine „herbe Enttäuschu­ng“. Er bedeute lediglich „etwas mehr Transparen­z für nicht einmal die Hälfte der Frauen“. Zudem kritisiert­e sie, dass Arbeitgebe­r nicht von vornherein zur Transparen­z verpflicht­et seien, sondern erst aufgeforde­rt werden müssten. Jutta Krellmann von den Linken merkte an, dass es „gerade in Betrieben mit weniger als 200 Mitarbeite­rn“Lohnunters­chiede gebe.

Sowohl Bundesfami­lienminist­erin Schwesig wie auch Redner der CDU betonten im Bundestag, dass mehr als das Gesetz notwendig sei, um die Gerechtigk­eit zwischen Männern und Frauen zu fördern. Das Problem der Vereinbark­eit von Familie und Beruf sei die Koalition bereits mit dem Elterngeld Plus und dem Kita-Ausbau angegangen. Die Frauenquot­e bringe zudem mehr Frauen in Führungspo­sitionen.

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FOTO: DPA Frauenmini­sterin Manuela Schwesig (SPD) bezeichnet­e den Entwurf als einen Kompromiss der Regierungs­koalition.

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