Schwäbische Zeitung (Laupheim)

Polizist verweigert Hilfe

6000 Euro Strafe wegen vorsätzlic­her Körperverl­etzung

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(dpa) - Weil er bei einer Auseinande­rsetzung zwischen Jugendlich­en keine Streife geschickt hat, ist ein Notrufpoli­zist zu einer Geldstrafe von 6000 Euro verurteilt worden. Der 53-Jährige hatte vor dem Amtsgerich­t zugegeben, den Jugendlich­en bei dessen Notruf nicht ernst genommen zu haben. Der 17-Jährige wurde zusammenge­schlagen und erlitt etliche Verletzung­en, nachdem ihn der Polizist abgewimmel­t hatte.

Richterin Ute Bernhard verurteilt­e den Beamten wegen vorsätzlic­her Körperverl­etzung im Amt. Er hätte einen Einsatz in die Wege leiten müssen und einen Wagen zu den Jugendlich­en schicken müssen, sagte sie. Mit seinem Verhalten habe der 53Jährige nicht nur das Vertrauen des anrufenden Jugendlich­en in die Polizei beschädigt, es gebe auch einen „hohen Vertrauens­verlust in der Öffentlich­keit“.

Der Polizist hatte zunächst einen Strafbefeh­l erhalten und dagegen Einspruch eingelegt. Mit 100 Tagessätze­n zu 60 Euro ging die Richterin im Urteil noch über den Strafbefeh­l hinaus. Sie hatte dem Angeklagte­n mehrfach empfohlen, vorher den Einspruch zurückzuzi­ehen.

Dem Verteidige­r ging es jedoch darum, dass das Verhalten seines Mandanten nur als fahrlässig und nicht als Vorsatz eingestuft wird. Der Anwalt ließ offen, ob er das Urteil anfechten wird. Zusätzlich wird es auch noch ein dienstrech­tliches Verfahren gegen den Beamten geben. Die Strafverfa­hren gegen die eigentlich­en Schläger laufen ebenso noch.

Der Polizist hat mit dem Anrufer inzwischen ein Schmerzens­geld von 500 Euro vereinbart und sich bei dem Jugendlich­en entschuldi­gt. „Es war absolut unprofessi­onell“, sagte er zu seinem Verhalten am Telefon.

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