Schwäbische Zeitung (Laupheim)
Polizist verweigert Hilfe
6000 Euro Strafe wegen vorsätzlicher Körperverletzung
(dpa) - Weil er bei einer Auseinandersetzung zwischen Jugendlichen keine Streife geschickt hat, ist ein Notrufpolizist zu einer Geldstrafe von 6000 Euro verurteilt worden. Der 53-Jährige hatte vor dem Amtsgericht zugegeben, den Jugendlichen bei dessen Notruf nicht ernst genommen zu haben. Der 17-Jährige wurde zusammengeschlagen und erlitt etliche Verletzungen, nachdem ihn der Polizist abgewimmelt hatte.
Richterin Ute Bernhard verurteilte den Beamten wegen vorsätzlicher Körperverletzung im Amt. Er hätte einen Einsatz in die Wege leiten müssen und einen Wagen zu den Jugendlichen schicken müssen, sagte sie. Mit seinem Verhalten habe der 53Jährige nicht nur das Vertrauen des anrufenden Jugendlichen in die Polizei beschädigt, es gebe auch einen „hohen Vertrauensverlust in der Öffentlichkeit“.
Der Polizist hatte zunächst einen Strafbefehl erhalten und dagegen Einspruch eingelegt. Mit 100 Tagessätzen zu 60 Euro ging die Richterin im Urteil noch über den Strafbefehl hinaus. Sie hatte dem Angeklagten mehrfach empfohlen, vorher den Einspruch zurückzuziehen.
Dem Verteidiger ging es jedoch darum, dass das Verhalten seines Mandanten nur als fahrlässig und nicht als Vorsatz eingestuft wird. Der Anwalt ließ offen, ob er das Urteil anfechten wird. Zusätzlich wird es auch noch ein dienstrechtliches Verfahren gegen den Beamten geben. Die Strafverfahren gegen die eigentlichen Schläger laufen ebenso noch.
Der Polizist hat mit dem Anrufer inzwischen ein Schmerzensgeld von 500 Euro vereinbart und sich bei dem Jugendlichen entschuldigt. „Es war absolut unprofessionell“, sagte er zu seinem Verhalten am Telefon.