Schwäbische Zeitung (Laupheim)
Raser zu Freiheitsstrafe verurteilt
(bh) - Das Protzgebaren eines Autofahrers mit einer getunten 280PS-Rennmaschine hätte einen Radfahrer in der Olgastraße fast das Leben gekostet. Er war im Sommer 2015 in der Ulmer Innenstadt frontal von dem Auto erfasst worden. Jetzt wurde der 22-jährige Fahrer des Autos vom Amtsgericht Ulm wegen fahrlässiger Körperverletzung und vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs zu einer zehnmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt.
Im Zentrum der umfangreichen Beweisaufnahme stand die Frage, ob sich der Fahrer aus dem Kreis Günzburg am 1. August 2015 gegen 23.15 Uhr auf der berüchtigten Raserpiste zwischen Hauptbahnhof und WillyBrandt-Platz mit einem Kumpel ein illegales Straßenrennen geliefert hatte. Die unterschiedlichsten Zeugenaussagen ergaben keine juristisch schlüssigen Hinweise darauf, wenn ein solch verbotenes und gefährliches Kräftemessen auch nicht ganz auszuschließen war.
Nach dem Gutachterbericht am Ende der Beweisaufnahme stand zweifelsfrei fest: Der Angeklagte war an diesem Sommerabend mit 102 Stundenkilometern durch die Olgastraße gefahren, als ein Radfahrer die Fahrbahn querte.
Der Raser reagierte mit einer Vollbremsung – vergebens. Der dunkle BMW prallte frontal gegen den Radler, sodass dieser 14 Meter weit durch die Luft gewirbelt wurde und auf dem Gleiskörper der Straßenbahn landete.
Er wurde lebensgefährlich verletzt und musste drei Monate im Krankenhaus stationär versorgt werden. Es wäre um ein Haar ein tödlicher Unfall gewesen, sagte der Sachverständige.
Einen „Verstoß aus purer Angeberei“nannte die Richterin die Raserei in ihrer Urteilsbegründung. Neben der Bewährungsstrafe muss der 22Jährige 6000 Euro Schmerzensgeld an den Radfahrer bezahlen, bei dem er sich im Verlauf der Verhandlung mehrfach entschuldigte.
Die Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt. „Sie haben sich grob verkehrswidrig und rücksichtslos verhalten,“hielt die Richterin dem Angeklagten vor. Eine Geldstrafe sei deshalb fehl am Platz.
Sie denke aber, dass der 22-Jährige inzwischen zur Einsicht gekommen sei. „Ich habe Sie beobachtet und ich habe gesehen, dass es für Sie wirklich schwer war, hier zu sitzen.“