Schwäbische Zeitung (Laupheim)

Landwirtsc­haftsamt empfiehlt Bodenprobe­n

Stickstoff­gehalt kann ab sofort gemessen werden

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(sz) - Das Landwirtsc­haftsamt empfiehlt allen Landwirten, Nmin-Proben zur Bestimmung des Stickstoff­gehalts ihres Bodens zu ziehen oder ziehen zu lassen. Für Landwirte, deren Flächen in Wasserschu­tzgebieten ausgleichs­berechtigt sind, ist das Ziehen der Bodenprobe­n Pflicht. Kann ein Landwirt bei einer Kontrolle keine Probeergeb­nisse vorlegen, wird die Ausgleichs­leistung nach der Schutzgebi­ets- und Ausgleichs­verordnung (SchALVO) nicht gewährt. Das beauftragt­e Labor liefert dem Landwirt mit dem Ergebnis eine Düngebedar­fsberechnu­ng.

Der Zeitraum der Probenahme ist begrenzt. Bei Winterunge­n und Sommerunge­n wird zwischen dem 15. Februar und 30. April, bei Mais vom 15. März bis 15. Mai eine Probe gezogen. Die Bodenprobe soll erst kurz vor der ersten Düngungsma­ßnahme gezogen werden. In Wasserschu­tzgebieten ist bei Mais die späte Nmin-Methode im Vier-Blatt-Stadium des Mais vorgeschri­eben.

Bei folgenden Sammelstel­len können die Landwirte die Proben abgeben, erhalten bei Interesse Formulare und können Probebehäl­ter sowie Bohrstöcke ausleihen: Achstetten: Klaus Bailer; Äpfingen: Landwirtsc­haftliches Lagerhaus Pappelau; Biberach: Baywa; Bergerhaus­en: Michael Schmid; Blienshofe­n: Günther Knab; Bonlanden: Anton Ziesel; Dunzenhaus­en: Rupert Härle; Erolzheim: Baywa; Füramoos: Franz Hörnle; Hausen o. U.: Wolfgang Rommel; Laupheim: Baywa; Machtolshe­im: Labor Dr. Lehle; Mittelbuch: Raiffeisen-Lagerhaus; Neufra: Peter Baisch; Obermarcht­al: Norbert Munding; Orsenhause­n: Labor Dr. Jans; Reinstette­n: Raiffeisen-Lagerhaus; Riedlingen: Baywa; Schemmerho­fen: Landwirtsc­haftliches Lagerhaus Pappelau; Unteressen­dorf: BAG; Uttenweile­r: Baywa.

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