Schwäbische Zeitung (Laupheim)
Landwirtschaftsamt empfiehlt Bodenproben
Stickstoffgehalt kann ab sofort gemessen werden
(sz) - Das Landwirtschaftsamt empfiehlt allen Landwirten, Nmin-Proben zur Bestimmung des Stickstoffgehalts ihres Bodens zu ziehen oder ziehen zu lassen. Für Landwirte, deren Flächen in Wasserschutzgebieten ausgleichsberechtigt sind, ist das Ziehen der Bodenproben Pflicht. Kann ein Landwirt bei einer Kontrolle keine Probeergebnisse vorlegen, wird die Ausgleichsleistung nach der Schutzgebiets- und Ausgleichsverordnung (SchALVO) nicht gewährt. Das beauftragte Labor liefert dem Landwirt mit dem Ergebnis eine Düngebedarfsberechnung.
Der Zeitraum der Probenahme ist begrenzt. Bei Winterungen und Sommerungen wird zwischen dem 15. Februar und 30. April, bei Mais vom 15. März bis 15. Mai eine Probe gezogen. Die Bodenprobe soll erst kurz vor der ersten Düngungsmaßnahme gezogen werden. In Wasserschutzgebieten ist bei Mais die späte Nmin-Methode im Vier-Blatt-Stadium des Mais vorgeschrieben.
Bei folgenden Sammelstellen können die Landwirte die Proben abgeben, erhalten bei Interesse Formulare und können Probebehälter sowie Bohrstöcke ausleihen: Achstetten: Klaus Bailer; Äpfingen: Landwirtschaftliches Lagerhaus Pappelau; Biberach: Baywa; Bergerhausen: Michael Schmid; Blienshofen: Günther Knab; Bonlanden: Anton Ziesel; Dunzenhausen: Rupert Härle; Erolzheim: Baywa; Füramoos: Franz Hörnle; Hausen o. U.: Wolfgang Rommel; Laupheim: Baywa; Machtolsheim: Labor Dr. Lehle; Mittelbuch: Raiffeisen-Lagerhaus; Neufra: Peter Baisch; Obermarchtal: Norbert Munding; Orsenhausen: Labor Dr. Jans; Reinstetten: Raiffeisen-Lagerhaus; Riedlingen: Baywa; Schemmerhofen: Landwirtschaftliches Lagerhaus Pappelau; Unteressendorf: BAG; Uttenweiler: Baywa.