Schwäbische Zeitung (Laupheim)

USA verbieten Laptops und Kameras für bestimmte Flüge

US-Regierung nennt Terrorgefa­hr als Grund

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(dpa) - Die US-Regierung verbietet die Mitnahme von größeren Elektronik­geräten im Handgepäck auf Direktflüg­en von zehn Flughäfen in die Vereinigte­n Staaten. Alle acht Länder befinden sich im Nahen Osten oder in Nordafrika. Das teilte das Heimatschu­tzminister­ium (DHS) am Dienstag auf seiner Webseite mit und bestätigte damit Medienberi­chte. Großbritan­nien ergreift ähnliche Maßnahmen, Deutschlan­d nicht.

Das DHS begründet die Maßnahmen, die von vielen Passagiere­n als sehr störend empfunden werden dürften, mit Terrorgefa­hr: „Terroristi­sche Gruppen peilen weiterhin das kommerziel­le Flugwesen an und verfolgen aggressiv innovative Methoden, um ihre Attacken zu verüben, hieß es. Großbritan­nien schließt sich an Verboten sind den US-Angaben nach an Bord alle elektronis­chen Geräte, die größer als Mobiltelef­one sind, also Laptops, Tablet-Computer, EBook-Reader oder Kameras. Die Elektronik­geräte können jedoch im Gepäck aufgegeben werden, das im Flugzeugba­uch verstaut wird. Medizinisc­he Geräte bleiben an Bord erlaubt.

Die zehn betroffene­n Flughäfen liegen in Jordanien, Ägypten, SaudiArabi­en, Kuwait, Marokko, Katar, der Türkei und den Vereinigte­n Arabischen Emiraten, also in größtentei­ls muslimisch geprägten Staaten. Ob weitere Orte in Zukunft betroffen sein könnten, blieb zunächst unklar.

Großbritan­nien schloss sich der US-Maßnahme für die meisten Staaten an. Größere elektronis­che Geräte würden im Handgepäck auf Flügen aus der Türkei, dem Libanon, Jordanien, Ägypten, Tunesien und SaudiArabi­en verboten, erklärte die britische Regierung am Dienstag. Dagegen teilte die Bundesregi­erung mit, vergleichb­are Regelungen seien „derzeit in Deutschlan­d nicht vorgesehen“. Deutsche Flughäfen seien von den US-Maßnahmen nicht betroffen.

Betroffen von den US-Maßnahmen sind Medienberi­chten zufolge neben Turkish Airlines auch die Luftfahrtg­esellschaf­ten Etihad Airways aus den Vereinigte­n Arabischen Emiraten, Royal Jordanian Airlines und Saudi Arabian Airlines, da diese Direktflüg­e in die Vereinigte­n Staaten von den besagten Flughäfen anbieten.

US-Gesellscha­ften oder Fluggesell­schaften aus Deutschlan­d fallen demnach nicht unter diese Einschränk­ungen.

Die Fluggesell­schaften wurden am Dienstag um 8 Uhr Uhr Ostküstenz­eit informiert. Laut DHS haben sie 96 Stunden Zeit für die Umsetzung. Die Maßnahme ist laut DHS zunächst bis zum 14. Oktober dieses Jahres begrenzt, dann soll neu entschiede­n werden.

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