Schwäbische Zeitung (Laupheim)

Händler darf Rechnung nicht ungefragt aufrunden

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(dpa) - Händler dürfen eine Rechnung nicht einfach aufrunden – und zwar auch dann nicht, wenn es um klitzeklei­ne Centbeträg­e geht und der Kunde als Gegenleist­ung einen Gutscheinc­ode bekommt. „Der Händler muss den Kunden erst informiere­n, bevor er eine Forderung geltend macht“, erläutert Dunja Richter von der Verbrauche­rzentrale Baden-Württember­g. Damit ein Vertrag überhaupt zustande kommt, müssen sich beide Partner über den Inhalt einig sein – der Kunde muss also auch in solchen Fällen schon vorher wissen, warum er in einem solchen Fall mehr bezahlen soll.

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