Schwäbische Zeitung (Laupheim)
Händler darf Rechnung nicht ungefragt aufrunden
(dpa) - Händler dürfen eine Rechnung nicht einfach aufrunden – und zwar auch dann nicht, wenn es um klitzekleine Centbeträge geht und der Kunde als Gegenleistung einen Gutscheincode bekommt. „Der Händler muss den Kunden erst informieren, bevor er eine Forderung geltend macht“, erläutert Dunja Richter von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Damit ein Vertrag überhaupt zustande kommt, müssen sich beide Partner über den Inhalt einig sein – der Kunde muss also auch in solchen Fällen schon vorher wissen, warum er in einem solchen Fall mehr bezahlen soll.