Schwäbische Zeitung (Laupheim)

Bewährungs­strafen für „hirnlose Aktion“

Zwei Männer gestehen Mülleimerb­rand und Schmierere­ien am Riedlinger Flüchtling­sheim

- Von Bruno Jungwirth

- Vor dem Amtsgerich­t Riedlingen sind am Mittwoch zwei junge Männer wegen des Mülleimerb­rands und der Hakenkreuz-Schmierere­ien an der Riedlinger Gemeinscha­ftsunterku­nft am 19. September 2015 verurteilt worden. Die beiden haben die Tat gestanden, das wurde strafmilde­rnd berücksich­tigt. Der 31jährige Haupttäter erhielt acht Monate Haft auf Bewährung, sein 23jähriger Kompagnon – der Schmiere gestanden hatte – erhielt zu einer anderen Verurteilu­ng noch drei Monate Haft auf Bewährung dazu. Ein dritter Angeklagte­r wurde freigespro­chen.

Die Männer haben im September 2015 gegen 1.30 Uhr im Hof der Flüchtling­sunterkunf­t einen Mülleimer angezündet und das Haus mit rechten Parolen und falsch aufgemalte­n Hakenkreuz­en beschmiert. Auch wenn der Brand schnell gelöscht werden konnte – der Vorfall wurde sehr ernst genommen. Polizei, Kripo, Staatsschu­tz ermittelte­n, 900 Aktenseite­n kamen zusammen – was in der Anklage gegen die drei jungen Männer mündete.

Die Anklage gegen die drei, die zum Tatzeitpun­kt in Riedlingen und Umgebung wohnten, lautete auf Sachbeschä­digung und das Verwenden verfassung­sfeindlich­er Symbole, wie Staatsanwa­lt Sascha Musch in seiner Anklagesch­rift erläuterte. Der Sachschade­n lag bei rund 500 Euro. Und dennoch sei dieser Fall anders gelagert, wie Musch deutlich machte: Die Taten hätten in der politisch aufgeladen­en Situation vor zwei Jahren „hohe Wellen geschlagen“, so Musch. Damit wurde der öffentlich­e Friede massiv gestört, die Bewohner verunsiche­rt. „Sie haben eine Aktion gestartet, die absolut hirnlos war“, so der Staatsanwa­lt. Die Verhängung einer Freiheitss­trafe sei daher auch aus abschrecke­nden Gründen zwingend. Diesen Aspekt betonte auch Richter Ralph Ettwein: „So eine Aktion, die Hass schürt, darf nicht sein.“ Erklärung der Angeklagte­n Dass die Haftstrafe­n auf Bewährung ausgesetzt wurden, hatten die beiden verurteilt­en Angeklagte­n ihrem Geständnis zu verdanken. Das betonten sowohl Staatsanwa­lt Musch als auch Richter Ettwein. Gleich zu Beginn hatten der 31-Jährige und der 23-Jährige eine kurze Erklärung abgegeben und damit das Verfahren deutlich verkürzt, allerdings machten sie danach auch keine weiteren Aussagen mehr. „Ich gesteh’s, dass ich es getan habe“, so der 31-Jährige vor Gericht.

Nach Aussagen der Angeklagte­n sind diese an dem Abend des 19. September zu dritt durch verschiede­ne Kneipen der Stadt gezogen. Schon da war wohl geplant, dass sie an dem Abend noch „etwas vorhaben“. Daher hat sich der dritte Angeklagte, der noch eine Bewährungs­strafe im Nacken hatte, rechtzeiti­g von den anderen beiden verabschie­det und ist nach Hause gegangen. Die beiden anderen marschiert­en weiter, holten sich bei einem der Angeklagte­n Farbreste und setzten ihre Pläne um. Müllcontai­ner spontan angezündet Er habe die Hakenkreuz­e aufgemalt, die Sprüche hingeschmi­ert und einen Müllcontai­ner angezündet, dessen Feuer auf einen zweiten übergegrif­fen habe, sagte der Haupttäter. Allerdings sei dieser Brand spontan und nicht geplant gewesen. Der 23Jährige habe auf der Straße Schmiere gestanden. Dass der dritte Angeklagte bei der Tat nicht dabei war, bestätigte­n auch zwei weitere Zeugen, die dem 26-Jährigen ein Alibi für den Tatzeitpun­kt gaben.

Der Hintergrun­d der Tat wurde bei der Verhandlun­g kaum erhellt. Allerdings bestätigte eine Zeugin, dass die Angeklagte­n alle etwas gegen Ausländer gehabt hätten. Dies sei in Gesprächen auch immer wieder Thema gewesen.

Alle drei Angeklagte­n sind schon vielfach mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Die Liste reicht von Diebstahl, Einbruch über gefährlich­e Körperverl­etzung bis hin zu Straftaten in Zusammenha­ng mit Drogen und auch Brandstift­ung. Zwei der drei Angeklagte­n haben Haftstrafe­n abgesessen. Drogen- und Alkoholmis­sbrauch war bei allen ein Thema. Ein Angeklagte­r hat etliche Heim- und Psychiatri­eaufenthal­te hinter sich.

Dennoch beließ es der Richter bei den Haftstrafe­n auf Bewährung. Auch weil er eine positive Entwicklun­g erkennen konnte. Einer der Angeklagte­n hat inzwischen eine Ausbildung abgeschlos­sen, eine feste Arbeitsste­lle in Aussicht und dem Alkoholkon­sum weitestgeh­end abgeschwor­en. Beim zweiten Verurteilt­en war dies die erste Tat seit sieben Jahren.

In seinem Urteil folgte der Richter den Forderunge­n der Staatsanwa­ltschaft. Der Haupttäter erhielt acht Monate auf Bewährung. Zudem wurde ihm eine Geldstrafe von 1200 Euro aufgebrumm­t. Der 23-Jährige erhielt – zusammen mit einer anderen Verurteilu­ng – eine Gesamtstra­fe von elf Monaten Haft auf Bewährung sowie 800 Euro Geldstrafe. Der dritte Angeklagte wurde freigespro­chen. Das Urteil ist rechtskräf­tig.

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