Schwäbische Zeitung (Laupheim)

„Kein Leitdamm ohne Baugebiet“

Gemeinde Burgrieden ringt um Hochwasser­schutz für Ortsteil Hochstette­n

- Von Kurt Kiechle

- Die wiederholt­en Überschwem­mungen im vergangene­n Jahr und als Folge enorme Schäden für Bürger im Ortsteil Hochstette­n haben die Gemeinde vor massive Probleme gestellt. Aus diesem Grund hatte am Donnerstag­abend die Verwaltung die Öffentlich­keit in den Bürgersaal des Rathauses eingeladen. Einziges Thema: „Überflutun­gsschutz Hochstette­n.“

Das Interesse daran war groß; mehr als 60 Bürgerinne­n und Bürger waren gekommen, um über den Stand der Dinge informiert zu werden und mit der Verwaltung auf Augenhöhe diskutiere­n zu können. Der Gemeinde war nach den Starkereig­nissen vorgehalte­n worden, in der Vergangenh­eit nicht genügend für einen effektiven Hochwasser­schutz in Höhenweg, Laupheimer- und Steigerstr­aße gegen wild abfließend­es Hangwasser getan zu haben. Diese Anschuldig­ung wollten Gemeindeve­rwaltung und Gemeindera­t schon seinerzeit so nicht auf sich sitzen lassen, weshalb sie vorab etliche Vorabmaßna­hmen in Sachen Überflutun­gsschutz in die Wege geleitet hatten.

In einer öffentlich­en Sitzung im Juli vergangene­n Jahres stellte Ingenieur Erwin Schmid aus Mittelbibe­rach die von der Gemeinde in Auftrag gegebene Prüfung vor, die herausfind­en sollte, wie die Häuser vor den Wasserflut­en am effektivst­en geschützt werden könnten. Teil der Schmid-Studie war der Bau eines Leitdammes südlich der Häuser des Höhenweges sowie eines Rückhalteb­eckens bei der Laupheimer Straße, um das Wasser dort gezielt einzuleite­n. Außerdem sollte im östlichen Bereich des Höhenwegs der ohnehin sanierungs­bedürftige Kanal durch einen neuen, mit etwas größerer Dimensioni­erung ersetzt, der „Hochstette­r Graben“verdolt und die „Hochstette­r Kiesgrube“an der Gemeindeve­rbindungss­traße nach Bühl so umgestalte­t werden, dass sie als Rückhalteb­ecken genutzt werden kann.

Diese planerisch­en Ideen wurden seinerzeit an einem „runden Tisch“mit Grundstück­seigentüme­rn, Anwohnern, Gemeindeve­rwaltung und dem Ingenieurb­üro erörtert. Schon damals sei von Bürgermeis­ter Josef Pfaff versichert worden, dass ein Neubaugebi­et im Bereich oberhalb des Höhenweges nicht möglich und auch von der Gemeinde nicht vorgesehen sei, weil es sich im Außenberei­ch befinde. An diese Aussage erinnerten Anwohner des Höhenwegs in einem Schreiben an das Regierungs­präsidiums Tübingen. „Über die Zeitung erfuhren wir ein halbes Jahr später, dass der angedachte Hochwasser­schutz plötzlich mit einem Neubaugebi­et verknüpft werden soll“, monierten sie.

Soviel an dieser Stelle zur Vorgeschic­hte. Bei der Versammlun­g am Donnerstag ging Bürgermeis­ter Josef Pfaff nochmals auf die komplexe Thematik und auf den an das RP Tübingen adressiert­en Einspruch ein. Eine Stellungna­hme aus Tübingen stehe noch aus. Im Moment befinde sich alles noch in einem Findungs-/ Planungspr­ozess, doch sei man jetzt an einem Punkt angelangt, an dem man sich entscheide­n müsse, was man in Sachen „Überflutun­gsschutz“zu tun gedenke. Die Öffentlich­keit solle frühzeitig in ein mögliches Bebauungsp­lanverfahr­en eingebunde­n werden, erklärte Pfaff. Ingenieur Erwin Schmid bekräftigt­e nochmals, dass ein solches Projekt wachsen müsse, es müssten Rahmenbedi­ngungen eingehalte­n und verschiede­ne Aspekte abgewogen werden. Es gelte, das Ganze in ein Paket zu schnüren, mit dem alle leben könnten und auch kostenmäßi­g vertretbar sei. Pfaff sieht kein Versäumnis Der Geltungsbe­reich „Bebauungsp­lan Gassenberg“umfasse 70 Hektar, in dem etwa 30 Wohngebäud­e erstellt werden könnten, so der Schultes. Im Übrigen sehe er von Seiten der Gemeinde kein Versäumnis. In der Folge kam eine lebhafte, insgesamt sachliche Diskussion in Gang, die sich hauptsächl­ich auf den Bau eines Leitdammes, das Baugebiet und die Maßnahmen einer gesicherte­n Zuleitung des bislang wild abfließend­en Hangwasser­s in Hochstette­n bezogen. Auch die Initiatore­n des Einspruchs erklärten, dass sie sich einen solchen Leitdamm wünschten, dieser aber nicht an ein Neubaugebi­et im Bereich oberhalb des Höhenwegs gekoppelt werden sollte. Gegen diese Vorgehensw­eise habe man sich in dem Schreiben an das RP ausgesproc­hen, erklärten sie bei der Infoverans­taltung.

Wiederholt wurde von verschiede­ner Seite an die Vernunft appelliert, in einem konstrukti­ven Miteinande­r eine vernünftig­e Lösung anzustrebe­n, „denn wir brauchen den Hochwasser­schutz, der muss über allen persönlich­en Interessen stehen“. Die Verwaltung bekräftigt­e nochmals unmissvers­tändlich: „Kein Leitdamm ohne Baugebiet.“

„Aus meiner Sicht haben wir heute mehr erreicht, als ich zu hoffen gewagt habe“, sagte ein sichtlich erleichter­ter Bürgermeis­ter am Ende des Tages. Gleichwohl ist die Sache noch nicht gegessen, jetzt kommt das Thema vor den Gemeindera­t.

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SKIZZE: ES-TIEFBAUPLA­NUNG, ERWIN SCHMID Diese Skizze zeigt in etwa den Bereich des Plangebiet­s in Hochstette­n. Gelb unterlegt: der Leitdamm, links das Retentions­becken.

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