Schwäbische Zeitung (Laupheim)

Cassis-de-Dijon-Prinzip

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Das Cassis-de-Dijon-Prinzip geht auf einen Entscheid des Europäisch­en Gerichtsho­fes (EuGH) aus dem Jahr 1979 über die Vermarktun­g des gleichnami­gen französisc­hen Likörs in Deutschlan­d zurück. Auslöser war ein Johannisbe­erlikör aus Dijon, den die Handelsgru­ppe Rewe importiere­n wollte. Die deutschen Behörden verboten den Import, weil der Alkoholgeh­alt nicht den deutschen Vorschrift­en entsprach. Rewe klagte vor dem EuGH und erhielt recht. Nur unter ganz bestimmten Bedingunge­n, beispielsw­eise zum Schutz der öffentlich­en Gesundheit, dürften nationale Regelungen den freien Warenverke­hr behindern, hielt das Gericht fest. (sz)

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