Schwäbische Zeitung (Laupheim)
Cassis-de-Dijon-Prinzip
Das Cassis-de-Dijon-Prinzip geht auf einen Entscheid des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) aus dem Jahr 1979 über die Vermarktung des gleichnamigen französischen Likörs in Deutschland zurück. Auslöser war ein Johannisbeerlikör aus Dijon, den die Handelsgruppe Rewe importieren wollte. Die deutschen Behörden verboten den Import, weil der Alkoholgehalt nicht den deutschen Vorschriften entsprach. Rewe klagte vor dem EuGH und erhielt recht. Nur unter ganz bestimmten Bedingungen, beispielsweise zum Schutz der öffentlichen Gesundheit, dürften nationale Regelungen den freien Warenverkehr behindern, hielt das Gericht fest. (sz)