Schwäbische Zeitung (Laupheim)

Alkohol gibt’s bald wieder nachts zu kaufen

Land gibt Kommunen aber die Möglichkei­t, Sperrzonen für Saufgelage zu erlassen

- Von Kara Ballarin

- Ab Herbst sollen die Baden-Württember­ger auch wieder nach 22 Uhr Bier, Wein und Schnaps kaufen können. Das hat die Landesregi­erung am Dienstag beschlosse­n. Zeitgleich sollen Städte und Gemeinden die Möglichkei­t bekommen, an bestimmten Orten den Alkoholkon­sum zu verbieten. Die Regelung ist Teil der Änderungen des Polizeiges­etzes und des Verfassung­sschutzges­etzes, die das Kabinett nun auf den Weg gebracht hat.

Seit 2010 gilt im Südwesten zwischen 22 und 5 Uhr ein Verbot für den Verkauf von Alkohol. Die damals schwarz-gelbe Landesregi­erung wollte mit dem Gesetz, dem auch die opposition­elle SPD zugestimmt hatte, junge Leute vor nächtliche­n Saufgelage­n schützen. „Das war eine sehr breit streuende Schrotflin­te“, so Innenminis­ter Thomas Strobl (CDU) am Dienstag in Stuttgart über das Verbot. „Wir haben den rund zehn Millionen erwachsene­n Baden-Württember­gern verboten, sich nach zehn am Bahnhof noch ein Bügelpfand­fläschchen Bier zu kaufen.“

Die Regierungs­partner hatten sich bereits während der Koalitions­verhandlun­gen darauf geeinigt, das Verkaufsve­rbot zu kippen. Stattdesse­n, so Strobl, sollen die Kommunen „treffsiche­r zeitlich und örtlich begrenzt eingreifen können“. Denn im neuen Polizeiges­etz bekommen die Städte und Gemeinden eine rechtliche Grundlage dafür, den Konsum von Alkohol an konkreten Orten und zu bestimmten Zeiten verbieten zu dürfen. Die Stadt Freiburg hatte eine solche Sperrzone in der Altstadt eingericht­et. Nachdem ein Student dagegen geklagt hatte, kippte der Verwaltung­sgerichtsh­of im Juli 2009 das Alkoholkon­sumverbot allerdings, da es nicht vom Polizeiges­etz gedeckt war. Ministerpr­äsident Winfried Kretschman­n (Grüne) sprach nun von einer Stärkung der kommunalen Selbstverw­altung. „Der Gemeindera­t kann darüber reden, ob er es für sinnvoll hält oder nicht.“

Gemeindeta­gspräsiden­t Roger Kehle reagierte mit Unverständ­nis auf die Aufhebung des Alkoholver­kaufsverbo­ts, da es Wirkung gezeigt habe. Er begrüßte aber die Gesetzesgr­undlage für Sperrzonen: „Endlich wurde eine langjährig­e kommunale Forderung aufgegriff­en und man kann vor Ort dafür sorgen, dass der Belästigun­g der Bevölkerun­g durch Verschmutz­ung, Lärm und Pöbeleien als Folge von Trinkgelag­en ein Riegel vorgeschob­en wird.“Auch Gudrun Heute-Bluhm, geschäftsf­ührendes Vorstandsm­itglied des Städtetags, lobte, dass die Kommunen nun bald Brennpunkt­e beruhigen können. „Eine solche Regelung trägt zur Sicherheit bei“, sagte sie. Mehr Überwachun­g möglich Durch die Neuerungen in den Gesetzen bekommen die Sicherheit­sbehörden überdies zusätzlich­e Befugnisse. Wie vorab berichtet, sollen sie über sogenannte Telekommun­ikationsüb­erwachung (TKÜ) bereits Telefonate abhören und Textnachri­chten lesen dürfen, wenn es einen Hinweis auf einen Anschlag gibt. Mit der sogenannte­n Quellen-TKÜ sollen die Behörden auch verschlüss­elte Nachrichte­n auf Diensten wie WhatsApp mitlesen können. Spezialein­satzkräfte sollen mit Handgranat­en ausgestatt­et werden und „Gefährder“mit einer Fußfessel überwacht werden können. Die CDU hätte gerne noch Online-Durchsuchu­ngen und die Vorratsdat­enspeicher­ung eingeführt, dem verweigert­en sich aber die Grünen.

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FOTO: DPA Kommunen haben nun die rechtliche Grundlage, Sperrzonen für Alkohol auszuweise­n.

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