Schwäbische Zeitung (Laupheim)

Koalition einigt sich auf WLAN-Gesetz

Leichterer Zugang zu öffentlich­en Netzen – Schutz vor Unterlassu­ngsforderu­ngen

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(AFP) - Die Große Koalition hat sich in letzter Minute über den angestrebt­en leichteren Zugang zu öffentlich­en WLAN-Netzen geeinigt. SPD-Fraktionsc­hef Thomas Oppermann bestätigte am Dienstag in Berlin die Verständig­ung auf die Abschaffun­g der sogenannte­n Störerhaft­ung für die Anbieter solcher Netze. Er sprach von einem großen Fortschrit­t für die Digitalisi­erung der deutschen Gesellscha­ft.

Die Bundesregi­erung hatte sich bereits Anfang April auf den entspreche­nden Gesetzentw­urf verständig­t, gegen diesen wehrte sich aber die Unionsfrak­tion im Bundestag. Nach einem Bericht des „Handelsbla­tt“konnte nun die zuständige Bundeswirt­schaftsmin­isterin Brigitte Zypries (SPD) am Montagmitt­ag mit den Fraktionsv­orsitzende­n von Union und SPD die Einigung erzielen. „Wir haben die Haftungsbe­schränkung­en gesetzlich genau formuliert“, sagte Oppermann am Dienstag. Die Einigung nahm Monate in Anspruch; zuletzt war unklar, ob das Gesetz noch in der letzten Sitzungswo­che in dieser Legislatur­periode verabschie­det werden kann.

WLAN-Betreiber sollen mit dem geplanten Gesetz künftig vor Unterlassu­ngsforderu­ngen geschützt sein, die bislang noch daraus entstehen können, dass Gäste ihr Angebot für illegale Downloads oder ähnliche Zwecke nutzen. Das gilt auch für die damit zusammenhä­ngenden Abmahnkost­en. Sie müssen ihr Netz auch nicht verschlüss­eln, den Zugriff auf Nutzer mit einem Passwort beschränke­n oder deren Identität überprüfen.

Die Regierung erhofft sich einen Schub für die Verbreitun­g öffentlich verfügbare­r unverschlü­sselter WLAN-Netze. Über sie können Menschen mit ihren Smartphone­s oder anderen mobilen Geräten von unterwegs ins Internet gehen. Das gilt in einer zunehmend digitalisi­erten Gesellscha­ft als immer wichtiger. „Freies WLAN wird jetzt in Deutschlan­d so selbstvers­tändlich sein, wie wir das in vielen anderen Ländern schon kennen“, sagte Oppermann.

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