Schwäbische Zeitung (Laupheim)
Die EU-Kommission gegen Apple, Amazon, Microsoft und Intel
Auch andere US-Unternehmen standen bereits im Visier der EUWettbewerbsaufsicht: APPLE: Der US-Internetriese wurde im August 2016 von der EU-Kommission zur Zahlung von 13 Milliarden Euro aufgefordert. Ursache waren Steuervorteile, die Irland dem Unternehmen gewährt hatte. Bei dem Betrag handelt es sich nicht um eine Strafe, sondern um Steuernachzahlungen. Dublin hat gegen die Entscheidung geklagt, ebenso wie Apple selbst. 2011 hatte die Wettbewerbsbehörde bereits Ermittlungen wegen Verträgen zum Absatz von E-Books eingeleitet, die Apple mit fünf internationalen Verlagen unterhielt. Der iPad-Erfinder lenkte ein, sodass das Verfahren eingestellt wurde.
AMAZON: Das Online-Shoppingportal steht im Fokus einer breit angelegten Untersuchung der Europäischen Kommission. Die Wettbewerbsbehörde verdächtigt das amerikanische Unternehmen, in Luxemburg von unrechtmäßigen
Steuervorteilen profitiert zu haben. Zuvor hatte die Kommission wegen E-Books gegen Amazon ermittelt, die Untersuchung aber im Mai fallen gelassen, nachdem das US-Unternehmen sogenannte Meistbegünstigungsklauseln für die Verlage zurückgenommen hatte. Demnach mussten die Verlage Amazon darüber informieren, welche Konditionen sie mit Wettbewerbern abmachen, und Amazon dann mindestens ebenso gute oder bessere Konditionen sicherstellen.
MICROSOFT: Das Unternehmen kassierte im März 2013 eine Strafe von 561 Millionen Euro, weil der Konzern bei seinem Betriebsprogramms Windows 7 den eigenen Internetbrowser Internet Explorer
vorinstallierte und so den Kunden keine Wahl beim Navigationsdienst zum Surfen ließ. Ende 2009 hatte Microsoft zugesichert, fünf Jahre lang einen neutralen Auswahlbildschirm zur Verfügung zu stellen, über den andere Browser leicht auswählbar sind. Nach Auffassung der Kommission hatten aber etwa 15 Millionen Nutzer von Windows 7 in der EU zwischen 2011 und 2012 diese Möglichkeit nicht. Erstmals bestrafte die EU damit ein Unternehmen, das sich nicht an seine Zusage hielt. INTEL: Die bislang höchste Strafte traf den US-Chiphersteller Intel:
1,06 Milliarden Euro musste der Konzern zahlen, weil er seinen Hauptkonkurrenten Advanced Micro Devices (AMD) vom Markt zu
verdrängen versucht hatte. Unter anderem zahlte Intel Unternehmen Rabatte, wenn sie ihre Geräte fast ausschließlich mit Intel-Prozessoren ausrüsteten. Intel legte gegen die Entscheidung Berufung ein, die Klage wurde im Juni 2014 zunächst abgelehnt. Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs unterstützte das Unternehmen jedoch in seinen Schlussfolgerungen im Oktober 2016: Seiner Ansicht nach muss das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuG) noch mal überprüft werden.