Schwäbische Zeitung (Laupheim)

Wer Datenweite­rgabe zulässt, muss Erlaubnis einholen

Urteil des Amtsgerich­ts Bad Hersfeld nimmt Nutzer von Whats App in die Pflicht

- Von Lea Hüttenhofe­r

- Dass WhatsApp sich Daten aus dem Adressbuch eines Smartphone­s ziehen kann, dürfte den meisten Nutzern des Nachrichte­ndienstes bekannt sein. Denn wer die App nutzt, lässt damit unter bestimmten Bedingunge­n zu, dass Daten aus dem eigenen Adressbuch übermittel­t werden. So kann WhatsApp seinen Nutzern mitunter Personen aus ihrem Bekanntenk­reis vorschlage­n, die ebenfalls registrier­t sind. Damit gelangt der Konzern allerdings auch an Daten von Personen, die die App selbst gar nicht nutzen oder nicht möchten, dass sie an ihre Daten gelangt.

Nun hat ein Urteil des Amtsgerich­ts Bad Hersfeld für Furore gesorgt. Aus diesem geht hervor, dass „wer durch seine Nutzung von WhatsApp diese andauernde Datenweite­rgabe zulässt, ohne zuvor von seinen Kontaktper­sonen aus dem eigenen Telefonadr­essbuch hierfür jeweils eine Erlaubnis eingeholt zu haben“gegenüber diesen Personen eine Rechtsverl­etzung begeht. Und damit Gefahr laufe, „von den betroffene­n Personen kostenpfli­chtig abgemahnt zu werden“.

Allerdings habe dieses Urteil eigentlich wenig mit WhatsApp selbst zu tun hat, erklärt der Hamburger Rechtsanwa­lt und Datenschut­zbeauftrag­te Clemens Rasch: „Das ist ein ganz seltsamer Rechtsstre­it. Es geht überhaupt gar nicht um WhatsApp, sondern um zwei Eltern, die sich um das Sorgerecht ihres Kindes auseinande­rgesetzt haben. Und im Rahmen dieser Auseinande­rsetzung ging es auch darum, wie die Handynutzu­ng des Elfjährige­n Kindes sich gestaltet. Die Eltern waren sich nicht einig, und dann ist das Gericht eingeschri­tten. Und geht dabei davon aus, dass die Nutzung von WhatsApp zu rechtswidr­igen Datenübert­ragungen führt.“

Dass dieser Aspekt nun für Schlagzeil­en gesorgt hat, ist nicht verwunderl­ich. Doch Rasch gibt zu bedenken, dass es sich bei dem Urteil um das eines Familienge­richts handele, welches sich nicht primär mit Datenschut­z befasse. Dass nun für Nutzer des Nachrichte­ndienstes ein Abmahnrisi­ko bestehe oder es gar zu einer ganzen Abmahnwell­e kommen könnte, sieht er nicht so. Natürlich sei es problemati­sch, dass bei WhatsApp Kontaktdat­en übertragen werden können. Dies sei aber nicht immer so. Das könne man abstellen: „Wenn ich in die Einstellun­gen meines iPhones gehe, kann ich deaktivier­en, dass Kontakte übermittel­t werden. Auch für andere Handys gibt es Programme, die mir derartige Datenschut­zeinstellu­ngen ermögliche­n.“

Auch jemanden wegen der Verletzung des Rechtes auf informatio­nelle Selbstbest­immung abzumahnen, sei nicht ganz so einfach. Denn dazu müsste man wissen, dass diejenige Person WhatsApp nutzt und ihr Handy so eingestell­t hat, dass die Nummern weitergege­ben werden. Und die eigene Telefonnum­mer im Handy gespeicher­t hat. „Das sind alles Informatio­nen, die ich nicht kennen kann. Das müsste schon ein seltener Einzelfall sein“, erläutert Clemens Rasch.

„Die Lehre, die daraus zu ziehen ist“, sagt er, „ist, immer auf seinem Handy in den Einstellun­gen zu schauen, was diese ganzen Dienste dürfen. Da sehe ich dann auch, auf was ich WhatsApp Zugriff erlauben kann.“

 ?? FOTO: DPA ?? Beliebter Kommunikat­ionskanal: WhatsApp.
FOTO: DPA Beliebter Kommunikat­ionskanal: WhatsApp.

Newspapers in German

Newspapers from Germany