Schwäbische Zeitung (Laupheim)
Krimineller Spitzenreiter vor Gericht
Angeklagter hat bereits 31 Vorstrafen – Jetzt muss er wegen Waffenbesitzes in Haft
- Für einige Bewohner des Ludwigsfelder Seniorenheims muss dieser Vorfall am helllichten Tag ein ordentlicher Schock gewesen sein. Ein Mann torkelte Mitte März im Rausch desorientiert quer über den Parkplatz der Anlage – bis er letztlich zusammenbrach. Geweckt wurde er schließlich von Notarzt und Polizei. Richter Thomas Mayer kam bei der Prozessverhandlung dieses Vorfalls nicht umhin, ihn auf genau eines hinzuweisen: „Sollten Sie so weiter machen, sind Sie in 20 Jahren vermutlich selbst ein Pflegefall im Altenheim.“
Allerdings stand der 35-Jährige nicht wegen eines Drogendelikts vor Gericht, sondern weil er eine Waffe dabei hatte. Dort zeigte er sich kooperativ und gestand seine Schuld. Deshalb erwartet ihn nun eine zweimonatige Gefängnisstrafe. Die muss er wegen seines Vorstrafenkatalogs nun tatsächlich absitzen – denn der hat es in sich: Satte 31 Einträge sind dort gelistet.
Richter Mayer kürte den Mann damit „zum absoluten Spitzenreiter für sein Alter“. Der Richter vermutete, dass die kriminelle Karriere des 35-Jährigen mit seinem massiven Drogenkonsum einherging. Dieser habe angefangen, als er mit 14 Jahren nach Deutschland gekommen sei. Zuerst seien es „leichte Drogen“gewesen, die er konsumierte. Der Angeklagte selbst sagte zu seiner Drogengeschichte: „Ich habe alles ausprobiert – meine Hauptdrogen waren aber Heroin und ein bisschen Kokain.“ Schreckschusspistole im Gürtel Auch an dem Tag als er in Ludwigsfeld von der Polizei aufgegriffen wurde, war der Mann „kennbar und merklich berauscht“, sagte ein Beamter, der zum Tatort gerufen worden war. Er sei ziel- und planlos über das Gelände des Seniorenheims geirrt. Die Polizei überprüfte ihn und fand daraufhin eine Schreckschusspistole, die er sich in den Gürtel gesteckt hatte. Es fehlte zwar das Magazin, dafür habe die Waffe aber eine Kugel im Lauf gehabt. „Man hätte definitiv damit schießen können“, sagte der Beamte der Neu-Ulmer Polizei. Außerdem fanden die Ermittler eine weitere Patrone in der Hosentasche des Angeklagten.
Die Frage des Richters, ob er damit in das Seniorenheim wollte, verneinte der Täter vehement. Er sei an dem Tag lediglich auf dem Weg nach Hause gewesen. Zuvor habe er den Wert der Waffe schätzen lassen wollen, um sie zu verkaufen. Das sei ihm aufgrund seines Zustands aber nicht gelungen. Auf dem Rückweg sei er dann letztendlich auf dem Parkplatz zusammengebrochen.
Rauschartige Zustände sind für den Angeklagten nichts Neues: Der Mann ist hauptsächlich wegen Drogenund Vermögensdelikten vorbestraft – dafür bekam er bereits mehrmals Haftstrafen aufgebrummt. Auch Gewalt war dem Angeklagten in seiner kriminellen Vergangenheit nicht fremd: Jedoch sei er wegen eines solchen Delikts zuletzt im Jahr 2006 vor Gericht gestanden, sagte die Staatsanwältin Christiane Barke. Das komme dem Angeklagten zugute. Letztlich forderte sie eine siebenmonatige Haftstrafe ohne Bewährung.
„Randvoll mit Drogen“Marco Abate, der Anwalt des Täters, plädierte hingegen auf Freispruch. Sein Mandat sei zum Zeitpunkt nicht schuldfähig gewesen, da er „randvoll mit Drogen war“. „In diesem Zustand ist kein Vorsatz möglich“, sagte der Verteidiger. Das sah Richter Mayer anders: Der Mann habe sehr wohl vorsätzlich gehandelt, da er die Waffe auch schon im nicht berauschten Zustand besessen hatte. Der Angeklagte beteuerte, dass er „nichts Böses mit der Waffe im Sinn gehabt“habe. Er bereue die Tat, er wolle sich bessern und begebe sich Ende Juni in professionelle Behandlung, um gegen sein Drogenproblem anzukämpfen.