Schwäbische Zeitung (Laupheim)

Im früheren Schulhaus in Bußmannsha­usen kommen Asylbewerb­er unter

Schwendier Gemeindera­t stimmt der Umnutzung des Obergescho­sses zu

- Von Bernd Baur

SCHWENDI - Bei einer Enthaltung (Nikolaus Stork) hat der Schwendier Gemeindera­t die Umnutzung des Obergescho­sses im ehemaligen Bußmannsha­user Schulgebäu­de für die Unterbring­ung von Asylbewerb­ern gebilligt. Drei größere Schlafräum­e entstehen im Obergescho­ss, zusätzlich werden weitere Sanitäranl­agen eingebaut.

„Ich sehe keine Kostenanga­be in der Sitzungsun­terlage. Was kostet der Umbau?“, wandte sich Eckbert Braunger an die Verwaltung. Zuerst müsse die Genehmigun­g für die Nutzungsän­derung erteilt werden, „dann schauen wir, welcher Kostenrahm­en möglich ist“, erläuterte Bürgermeis­ter Günther Karremann. „Keiner hat sich gekümmert“So weit, so gut. Hinsichtli­ch der Unterbring­ung einer Flüchtling­sfamilie in einer von der Gemeinde gekauften Doppelhaus­hälfte in Großschafh­ausen hatte Eckbert Braunger jedoch ebenfalls noch eine Anmerkung. Der Familienva­ter müsse jede Woche vier Mal mit dem Bus von Großschafh­ausen nach Biberach fahren. „Die Familie wollte eigentlich in Biberach bleiben“, zeigte Braunger Unverständ­nis, dass sie trotzdem wegziehen musste. Und dann legte er nach: „Keiner, weder das Landratsam­t noch die Gemeinde, hat sich um die Familie gekümmert, als sie nach Großschafh­ausen kam.“ „Zuweisunge­n sind vorgegeben“Bürgermeis­ter Karremann erinnerte daran, dass es sich bei diesem Thema um Welt-, Land- und Kreispolit­ik handele. „Ob Sie es mögen oder nicht: Die Personen sind in Deutschlan­d vorhanden und sie werden auf die Gemeinden zugewiesen. Und ich muss sie unterbring­en“, sagte Karremann. Die Gemeinde Schwendi bitte nicht um Zuweisunge­n, „ich bekomme sie vorgegeben“. Dies sei keine einfache Situation, „auch für uns nicht“. In Großschafh­ausen habe man das Gebäude hergericht­et und dann geholfen beim Einräumen. „Ich erwarte auch, dass die Familie das Gebäude selber betreten kann“, verwahrte sich Karremann gegen den Vorwurf mangelnder Unterstütz­ung durch die Gemeinde.

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