Schwäbische Zeitung (Laupheim)
IGI liegt nicht im Hochwassergebiet
Regierungspräsidium bestätigt Standpunkt der Gemeinden – Gegner hegen weiter Zweifel
- Liegt das geplante interkommunale Industriegebiet Rißtal (IGI) in einem Hochwassergebiet? Diese Streitfrage diskutieren Befürworter und Gegner seit langer Zeit. Jetzt hat das Regierungspräsidium (RP) Tübingen in einem offiziellen Brief an die Gemeinden und die Bürgerinitiative Schutzgemeinschaft für Klarheit gesorgt. Demnach berühre das Gebiet des geplanten IGI weder das Überschwemmungsgebiet der Riß noch den Bereich des Flusses, der bei einem hundertjährlichen Hochwasser betroffen wäre.
Die Bürgerinitiative hatte dagegen behauptet, Gemeinden und Regierungspräsidium würden mit einem Bau des IGI gegen geltende Gesetze verstoßen (SZ berichtete). Die Begründung der Bürgerinitiative: Das IGI liegt zum Großteil im Hochwasserschutzgebiet Höfen und dieses wird vom Land als „potenziell von Hochwasser betroffene Fläche“eingestuft. Demnach wäre das Wasserschutzgebiet bei einem hundertjährlichen Hochwasser und einem ExtremHochwasser betroffen – also Überschwemmungsgebiet. Laut Artikel 78 des Wasserhaushaltsgesetzes ist es in Überschwemmungsgebieten verboten, neue Baugebiete auszuweisen. Keine Schnittmenge Das RP hat jetzt dargelegt, dass die genannten rechtlichen Vorschriften auf das IGI zutreffen. Das IGI liegt im Wasserschutzgebiet. Dieses wird als Überschwemmungsgebiet eingestuft, allerdings – und das ist der entscheidende Unterschied – nicht das gesamte Wasserschutzgebiet, sondern lediglich die Überschneidungen mit dem Überschwemmungsraum entlang der Riß. Somit liegt das Überschwemmungsgebiet westlich des Bahndamms, das geplante IGI dagegen östlich davon, und beide überschneiden sich mit dem Wasserschutzgebiet.
Der Schemmerhofer Bürgermeister Mario Glaser hatte das Schreiben des RP in der Gemeinderatssitzung vorgestellt und mit den Worten kommentiert: „Wir wären ja töricht, würden wir eine solche Fläche ins Hochwassergebiet legen.“Die Gemeinden sehen sich mit dem Schreiben in ihrer Argumentation bestätigt. Biberachs Baubürgermeister Christian Kuhlmann hatte bereits im Juni erklärt, dass alle Überschwemmungsflächen vom Regionalverband ausgeschlossen worden seien.
Alfred Schlanser, Vorsitzender der Bürgerinitiative, räumt ein: „Ich könnte mir vorstellen, dass das RP recht hat.“Dennoch wollen die Vertreter der Schutzgemeinschaft laut Schlanser „die Flinte noch nicht ins Korn werfen“. Eva Gaum, die bei der Schutzgemeinschaft für Wasserfragen zuständig ist, sagt: „Wir akzeptieren das Ergebnis.“Sie hat zudem vom Wasserwirtschaftsamt einen Brief enthalten, in dem die Aussagen des RP dargestellt sind. Gefahr bei Starkregen? Offen bei der Prüfung bleibe jedoch, welche Schwammwirkung das Rißtals bei Starkregen habe. Das Tal könne „riesige Regenmengen aufsaugen“, sagt Gaum. Wenn Starkregenereignisse zunehmen, dürften keine weitere Flächen im Rißtal versiegelt werden. Sie wolle das Ergebnis des RP nochmals prüfen lassen. Jetzt sei jedoch die Gemeinde Warthausen in der Pflicht, in einem Hochwasserkonzept Antworten zu liefern. Die Starkregenereignisse der vergangenen Jahre zeigten, dass der bisherige Schutz oft nicht mehr ausreiche.
Sie habe den Eindruck, dass die Gemeinden unter großem Druck aus der Wirtschaft stünden, schnell zu handeln. „Wir wollen, dass die Fakten auf den Tisch kommen, bevor gebaut wird.“
Die Bürgermeister der Gemeinden haben hingegen mehrmals betont, dass viele Frage im Zielabweichungsverfahren noch nicht untersucht werden könnten. Dies sei erst im nachfolgenden Schritt möglich.
„Wir wären ja töricht, würden wir eine solche Fläche ins Hochwassergebiet legen.“Mario Glaser, Bürgermeister von Schemmerhofen