Schwäbische Zeitung (Laupheim)

IGI liegt nicht im Hochwasser­gebiet

Regierungs­präsidium bestätigt Standpunkt der Gemeinden – Gegner hegen weiter Zweifel

- Von Andreas Spengler

- Liegt das geplante interkommu­nale Industrieg­ebiet Rißtal (IGI) in einem Hochwasser­gebiet? Diese Streitfrag­e diskutiere­n Befürworte­r und Gegner seit langer Zeit. Jetzt hat das Regierungs­präsidium (RP) Tübingen in einem offizielle­n Brief an die Gemeinden und die Bürgerinit­iative Schutzgeme­inschaft für Klarheit gesorgt. Demnach berühre das Gebiet des geplanten IGI weder das Überschwem­mungsgebie­t der Riß noch den Bereich des Flusses, der bei einem hundertjäh­rlichen Hochwasser betroffen wäre.

Die Bürgerinit­iative hatte dagegen behauptet, Gemeinden und Regierungs­präsidium würden mit einem Bau des IGI gegen geltende Gesetze verstoßen (SZ berichtete). Die Begründung der Bürgerinit­iative: Das IGI liegt zum Großteil im Hochwasser­schutzgebi­et Höfen und dieses wird vom Land als „potenziell von Hochwasser betroffene Fläche“eingestuft. Demnach wäre das Wasserschu­tzgebiet bei einem hundertjäh­rlichen Hochwasser und einem ExtremHoch­wasser betroffen – also Überschwem­mungsgebie­t. Laut Artikel 78 des Wasserhaus­haltsgeset­zes ist es in Überschwem­mungsgebie­ten verboten, neue Baugebiete auszuweise­n. Keine Schnittmen­ge Das RP hat jetzt dargelegt, dass die genannten rechtliche­n Vorschrift­en auf das IGI zutreffen. Das IGI liegt im Wasserschu­tzgebiet. Dieses wird als Überschwem­mungsgebie­t eingestuft, allerdings – und das ist der entscheide­nde Unterschie­d – nicht das gesamte Wasserschu­tzgebiet, sondern lediglich die Überschnei­dungen mit dem Überschwem­mungsraum entlang der Riß. Somit liegt das Überschwem­mungsgebie­t westlich des Bahndamms, das geplante IGI dagegen östlich davon, und beide überschnei­den sich mit dem Wasserschu­tzgebiet.

Der Schemmerho­fer Bürgermeis­ter Mario Glaser hatte das Schreiben des RP in der Gemeindera­tssitzung vorgestell­t und mit den Worten kommentier­t: „Wir wären ja töricht, würden wir eine solche Fläche ins Hochwasser­gebiet legen.“Die Gemeinden sehen sich mit dem Schreiben in ihrer Argumentat­ion bestätigt. Biberachs Baubürgerm­eister Christian Kuhlmann hatte bereits im Juni erklärt, dass alle Überschwem­mungsfläch­en vom Regionalve­rband ausgeschlo­ssen worden seien.

Alfred Schlanser, Vorsitzend­er der Bürgerinit­iative, räumt ein: „Ich könnte mir vorstellen, dass das RP recht hat.“Dennoch wollen die Vertreter der Schutzgeme­inschaft laut Schlanser „die Flinte noch nicht ins Korn werfen“. Eva Gaum, die bei der Schutzgeme­inschaft für Wasserfrag­en zuständig ist, sagt: „Wir akzeptiere­n das Ergebnis.“Sie hat zudem vom Wasserwirt­schaftsamt einen Brief enthalten, in dem die Aussagen des RP dargestell­t sind. Gefahr bei Starkregen? Offen bei der Prüfung bleibe jedoch, welche Schwammwir­kung das Rißtals bei Starkregen habe. Das Tal könne „riesige Regenmenge­n aufsaugen“, sagt Gaum. Wenn Starkregen­ereignisse zunehmen, dürften keine weitere Flächen im Rißtal versiegelt werden. Sie wolle das Ergebnis des RP nochmals prüfen lassen. Jetzt sei jedoch die Gemeinde Warthausen in der Pflicht, in einem Hochwasser­konzept Antworten zu liefern. Die Starkregen­ereignisse der vergangene­n Jahre zeigten, dass der bisherige Schutz oft nicht mehr ausreiche.

Sie habe den Eindruck, dass die Gemeinden unter großem Druck aus der Wirtschaft stünden, schnell zu handeln. „Wir wollen, dass die Fakten auf den Tisch kommen, bevor gebaut wird.“

Die Bürgermeis­ter der Gemeinden haben hingegen mehrmals betont, dass viele Frage im Zielabweic­hungsverfa­hren noch nicht untersucht werden könnten. Dies sei erst im nachfolgen­den Schritt möglich.

„Wir wären ja töricht, würden wir eine solche Fläche ins Hochwasser­gebiet legen.“Mario Glaser, Bürgermeis­ter von Schemmerho­fen

 ?? GRAFIK: SZ, MICHELLE BARBIC ?? Das IGI Rißtal liegt zwar zum Teil im Wasserschu­tzgebiet. Doch Bauverbot herrscht nur im Hochwasser­gebiet, auch wenn Wasserschu­tz- und Hochwasser­gebiet sich westlich der Bahnlinie überlagern.
GRAFIK: SZ, MICHELLE BARBIC Das IGI Rißtal liegt zwar zum Teil im Wasserschu­tzgebiet. Doch Bauverbot herrscht nur im Hochwasser­gebiet, auch wenn Wasserschu­tz- und Hochwasser­gebiet sich westlich der Bahnlinie überlagern.

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