Schwäbische Zeitung (Laupheim)

Gemeinde wehrt sich gegen Werbewand

Regierungs­präsidium sieht keine übermäßige Verkehrsge­fährdung und für Mietingen wenig Chancen vor Gericht

- Von Franz Liesch

- Muss der Gemeindera­t Mietingen eine knapp zehn Quadratmet­er große Werbetafel im Ortskern von Baltringen hinnehmen, obwohl er sie nicht will? Es sieht ganz so aus, und das hat bei den Gemeinderä­ten Kopfschütt­eln, Fassungslo­sigkeit und Unverständ­nis ausgelöst. Die Räte fühlen sich machtlos.

Eine Werbetafel in der genannten Größe in einem Wohngebiet ist tabu. Nicht aber im Dorfgebiet, das rechtlich als „unbeplante­r Innenberei­ch“gilt. Hier prüft der Gemeindera­t, ob ein geplantes Bauwerk, und als solches gilt eine Werbetafel, in das Ortsbild passt oder nicht. Im Gesetz heißt es dazu: das Bauwerk muss sich „in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen“und „das Ortsbild darf nicht beeinträch­tigt werden“.

Geplant ist die scheunento­rgroße Plakatansc­hlagtafel gegenüber der Einmündung der Schemmerbe­rger Straße in die Baltringer Hauptstraß­e. Wenige Schritte entfernt erhebt sich an herausgeho­bener Stelle die Dorfkirche. Die Werbetafel sollte an der Hauswand eines alten Bauernhofe­s montiert werden. Auch ringsum zeugen alte Bauernhöfe vom einstigen Haupterwer­b im Ort. Die Gebäude prägen das Dorfbild an dieser Stelle.

Nennenswer­te Beachtung findet die Plakatwand, auf der die Betrachter zum Konsum aufgeforde­rt werden, vor allem von Fahrzeugle­nkern, die, aus Richtung Schemmerbe­rg kommend, in die Hauptstraß­e einfahren. Und da sieht man im Mietinger Rat und in der Verwaltung eine Verkehrsge­fährdung. Die Vorfahrt auf der Hauptstraß­e ist zu beachten. Die Fahrer könnten durch Werbebilde­r, etwa für Hamburger und kühlem Gerstensaf­t, abgelenkt werden, so die Befürchtun­g. Außerdem folge nach der Einmündung in Richtung Laupheim umgehend ein Zebrastrei­fen, der viel von Kindern auf dem Weg zur Schule und Kindergart­en genutzt werde.

Die Schemmberg­er Straße ist hier leicht abschüssig. Die Autofahrer müssen darauf achten, dass der Wagen nicht rückwärts rollt. Das erfordere, so die Gemeinde, „höchste Konzentrat­ion der Verkehrste­ilnehmer“.

Aus den genannten Gründen will die Gemeinde Mietingen hier keine Plakatwand. Das Ortsparlam­ent lehnte nach eingehende­r Beratung im September vergangene­n Jahres ab (die Schwäbisch­e Zeitung berichtete). Als im Dezember der Bauantrag erneut vorgelegt wurde, zeigten die Räte erneut mit dem Daumen nach unten. Daraufhin flatterte dem Unternehme­n für Außenwerbu­ng vom Baurechtsa­mt der Stadt Laupheim die Ablehnung der Baugenehmi­gung ins Haus. Dagegen wehrte sich die Konstanzer Firma durch Widerspruc­h beim Regierungs­präsidium.

Bei dieser Behörde sieht man das Ganze anders als vor Ort. Sie hat Bedenken, den Widerspruc­h zurückzuwe­isen. Das war bei der Sitzung des Gemeindera­tes zu vernehmen. Die Plakatwand passe sehr wohl in das Dorfbild, lässt man die Gemeinde aus Tübingen wissen. Außerdem sei im Durchschni­tt nur ein Unfall pro Jahr an dieser Kreuzung zu registrier­en. Das rechtferti­ge nicht, irgendeine Gefahr für die Kinder durch den Straßenver­kehr zu sehen. Nach Ansicht der Behörde in Tübingen ist eine Ablehnung des gemeindlic­hen Einvernehm­ens rechtlich unzulässig. Die Erfolgsaus­sichten vor Gericht seien gering.

Dennoch beharrten die Gemeinderä­te bei einer Abstimmung in der jüngsten Sitzung auf ihrer Position. Sie lehnten den Bauantrag ein drittes Mal ab. Auch ein Nachbar habe Einwendung­en gegen die Plakate vor der Nase, war zu vernehmen. Jetzt liegt der Ball wieder bei der Baurechtsb­ehörde, ob sie eine Genehmigun­g erteilt oder nicht.

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FOTO: FRANZ LIESCH Neben dem Scheunento­r ist im Ortskern von Baltringen eine knapp zehn Quadratmet­er große Plakatwand vorgesehen. Das missfällt dem Gemeindera­t.

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