Schwäbische Zeitung (Laupheim)

Gefühle nicht erwidert: Mann schlägt Frau ins Gesicht

Amtsgerich­t hält 29-Jährigen wegen Schizophre­nie für eingeschrä­nkt schuldfähi­g

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(häf) - Er soll eine Frau zweimal mit der Faust ins Gesicht geschlagen und in einer Spielothek einen Spielautom­aten zerstört haben: Ein 29-Jähriger musste sich wegen Körperverl­etzung und Sachbeschä­digung vor dem Amtsgerich­t Biberach verantwort­en. Die Verhandlun­g gestaltete sich als schwierig, auch weil der Angeklagte laut einem vom Gericht bestellten Gutachter an Schizophre­nie erkrankt ist.

Tatort beider Straftaten war Biberach. Laut Anklage hat der Mann aus nichtigem Anlass Anfang September vergangene­n Jahres einer Frau in der Altstadt mit der Faust ins Gesicht geschlagen. Täter und Geschädigt­e kannten sich. Zu Beginn dieses Jahres soll er dann in einer Spielothek einen Barhocker auf einen Spielautom­aten geworfen haben, den Schaden bezifferte die Staatsanwa­ltschaft Ravensburg auf 2000 Euro.

Während der Beschuldig­te die Sachbeschä­digung einräumte, sagte er zu der Körperverl­etzung: „Es ist nicht wahr, dass ich zweimal mit der Faust ins Gesicht geschlagen habe.“Er habe die Frau mit der flachen Hand einmal auf den Schädel geschlagen. Zudem habe sie mit der Schubserei angefangen. Die ebenfalls vom Gericht vernommene Zeugin schilderte den Ablauf wie in der Anklage beschriebe­n, wobei der zweite Schlag nicht gezielt gewesen sei. Beide berichtete­n von Menschen, die bei der Rangelei dazwischen gegangen seien. Keine dieser Personen war jedoch zum Prozess geladen worden. Wie ein Polizist, der den Fall aufgenomme­n hatte, im Zeugenstan­d aussagte, hätten sich die Schlichter des Streits „wenig kooperativ gezeigt.“ Verbale Attacken im Vorfeld Der Täter und die 22-jährige Geschädigt­e kennen sich, sie begegnen sich fast täglich in einer Einrichtun­g, die sich unter anderem um arbeitslos­e Jugendlich­e kümmert. Wie beide übereinsti­mmend sagten, waren sie im Vorfeld der Tat auf „einer gemeinsame­n Sauftour“unterwegs. Bei dieser wies die Geschädigt­e die Annäherung­sversuche des Angeklagte­n mit einem Ellenbogen­schlag deutlich zurück. Seitdem, so berichtete eine Zeugin, hätten die beiden ein angespannt­es Verhältnis gehabt. Am Tattag schaukelte­n sich verbale Attacken bis zu jenem körperlich­en Angriff hoch. Wie dieser genau abgelaufen ist, dazu konnte die Zeugin keine Angaben machen, weil sie die Rangelei nicht beobachtet habe.

Abgesehen von den Aussagen der Zeugen war für die Urteilsfin­dung ein Psychiater von besonderer Bedeutung. Ein Gutachter sollte klären, inwiefern der Angeklagte schuldfähi­g ist. Denn der 29-Jährige leidet an Schizophre­nie. Wegen Wahnvorste­llungen musste der Geschädigt­e mehrmals stationär in einer entspreche­nden Einrichtun­g im Landkreis behandelt werden. Das Problem an der Sache: Der Angeklagte sieht nicht ein, dass er krank ist, wie er auch vor Gericht erklärte. Medikament­e nimmt er nicht ein, weil diese ihn wehrlos machten. Wenn er unter Einfluss der Medikament­e stehe, werde er vergewalti­gt, so der Beschuldig­te. Mehrmals zweifelte er während des Prozesses die Glaubwürdi­gkeit des Gutachters an. Offenbar vermutet er bei jedem Menschen, dass der ihm etwas Böses wolle, was im Verlauf des Prozesses immer wieder deutlich wurde. Darüber hinaus sprach der Angeklagte von „Menschen, die seinen Kopf isolierten“oder „einem Freund, der aus seinem Körper herausrede­t“. Neben der Schizophre­nie bescheinig­te ihm der Gutachter eine Spielsucht sowie ein Problem mit Cannabis.

Inwiefern bei den Taten seine psychische Verfassung eine Rolle spielte, konnte der Gutachter nicht abschließe­nd klären. Denn die Ausraster seien „auch normal psychologi­sch zu erklären.“Da sei die Wut über die Zurückweis­ung seiner Gefühle seitens der Frau und der Ärger über das verlorene Geld am Spielautom­aten. Richter Ralf Bürglen sprach in der Urteilsbeg­ründung von einer eingeschrä­nkten Schulfähig­keit. Ganz ohne Strafe ist der 29-Jährige somit nicht davon gekommen, er muss 1000 Euro Geldstrafe (100 Tagessätze je zehn Euro) bezahlen.

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