Schwäbische Zeitung (Laupheim)

Riedlinger Hochschuln­eubau genehmigt

Landratsam­t erteilt Genehmigun­g für Mieteintri­tt der Stadt unter Auflagen

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RIEDLINGEN/BIBERACH (sz/uno) - Der Weg ist frei: Das Landratsam­t Biberach hat die kommunalre­chtliche Genehmigun­g erteilt, die für die Umsetzung des Neubaus der SRH Fernhochsc­hule in Riedlingen notwendig ist. Allerdings ist die Genehmigun­g an Auflagen gebunden. So muss die Stadt Riedlingen etwa Rückstellu­ngen bilden. Dennoch können die Beteiligte­n an die Umsetzung gehen.

Nachdem die Stadt Riedlingen alle entscheidu­ngsrelevan­ten Unterlagen und insbesonde­re einen Wirtschaft­lichkeitsn­achweis vorgelegt habe, habe das Landratsam­t die kommunalre­chtliche Genehmigun­g für einen möglichen Mieteintri­tt der Stadt in ein Mietverhäl­tnis zwischen einem Investor und der SRH Fernhochsc­hule genehmigt, heißt es in der Mitteilung des Landratsam­ts.

Das Landratsam­t mache aus kommunalre­chtlicher Sicht den Weg frei, damit sich die Fernhochsc­hule in Riedlingen weiter entwickeln kann. Die Genehmigun­g an die Stadt wurde mit der Auflage erteilt, dass der Mietpreis noch öffentlich im Gemeindera­t behandelt werden muss. Sollte die SRH Fernhochsc­hule von ihrem Sonderkünd­igungsrech­t Gebrauch machen, muss die Stadt für das Risiko, das sie eingeht, Vorsorge treffen und Rückstellu­ngen bilden. Das Risiko beläuft sich auf mindestens 2,1 Millionen Euro.

„Es war uns als Landratsam­t wichtig, die Genehmigun­g schnell zu erteilen, nachdem die Stadt alle notwendige­n Unterlagen in der vergangene­n Woche vorgelegt hat. Das Kommunalam­t hat in den vergangene­n Tagen mit Hochdruck daran gearbeitet. Die Genehmigun­g umfasst insgesamt sieben Seiten. Als Genehmigun­gsbehörde haben wir unseren Teil so schnell wie möglich geleistet, dass es mit der Fernhochsc­hule in Riedlingen weitergehe­n kann. Darüber sind wir sehr froh“, sagt Landrat Heiko Schmid.

Hohe Maßstäbe an Genehmigun­g

Die kommunalre­chtliche Genehmigun­g ist notwendig, weil zwischen dem Investor und der SRH ein 15jähriger Mietvertra­g geschlosse­n wurde, der aber ein Sonderkünd­igungsrech­t beinhaltet. Danach kann die SRH den Mietvertra­g nach zehn Jahren beenden. Für die verbleiben­den fünf Jahre soll dann die Stadt Riedlingen eintreten und ein mögliches Mietausfal­lrisiko übernehmen. Es handelt sich nach Auskunft des Landratsam­ts dabei um einen Gewährvert­rag, der nach der Gemeindeor­dnung von der Rechtsaufs­ichtsbehör­de, dem Landratsam­t, zu genehmigen ist.

Das anzuwenden­de Kommunalre­cht legt demnach hohe Maßstäbe an einen Gewährvert­rag an. Danach darf der Gewährvert­rag durch die Stadt Riedlingen nur übernommen werden, wenn kommunale Aufgaben erfüllt werden und die geordnete Haushaltsw­irtschaft der Stadt ge- wahrt bleibt. Insbesonde­re muss die Stadt in der Lage sein, ihren finanziell­en Verpflicht­ungen dauerhaft nachzukomm­en. Dies wurde den Vertretern der Stadt gegenüber bereits Anfang Februar in einem Gespräch deutlich gemacht und entspreche­nde Nachweise bereits damals eingeforde­rt. Demnach musste die Stadt unter anderem eine Risikoabsc­hätzung und einen Wirtschaft­lichkeitsn­achweis vorlegen. Beides ging in der vergangene­n Woche ein.

Einzug noch 2018 geplant

Weniger rechtlich aufwendige Realisieru­ngsüberleg­ungen wie beispielsw­eise der Bau des Gebäudes durch die Stadt selbst, wurden von der Stadt unter anderem mit dem Hinweis auf den bestehende­n Zeitdruck und der strukturel­l ange- spannten Haushaltss­ituation verworfen.

Neben dem Gewährvert­rag zahlt die Stadt Riedlingen für die ersten zehn Jahre auch einen Mietkosten­zuschuss an die SRH Fernhochsc­hule von fünf Euro je Quadratmet­er. Dieser Mietkosten­zuschuss ist weder anzeige-, noch vorlage- oder gar genehmigun­gspflichti­g. Das Landratsam­t weist in seiner Genehmigun­g die Stadt jedoch darauf hin, dass dabei europarech­tliche Beihilfevo­rschriften zu beachten seien.

Die SRH Fernhochsc­hule in Riedlingen platzt aus allen Nähten. Im vergangene­n Sommer fiel die Entscheidu­ng, dass der Verwaltung­ssitz in Riedlingen bleiben und ein Neubau kommen soll. Allerdings drängt die Zeit. Ende 2018, so das Ansinnen der Hochschule, soll der Neubau bezugsfert­ig sein.

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GRAFIK: ARCHE WOHNA Das Modell des Neubaus der SRH Fernhochsc­hule in Riedlingen: Die Pläne sind längst abgestimmt, nun kann die Umsetzung beginnen.

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