Schwäbische Zeitung (Laupheim)
Riedlinger Hochschulneubau genehmigt
Landratsamt erteilt Genehmigung für Mieteintritt der Stadt unter Auflagen
RIEDLINGEN/BIBERACH (sz/uno) - Der Weg ist frei: Das Landratsamt Biberach hat die kommunalrechtliche Genehmigung erteilt, die für die Umsetzung des Neubaus der SRH Fernhochschule in Riedlingen notwendig ist. Allerdings ist die Genehmigung an Auflagen gebunden. So muss die Stadt Riedlingen etwa Rückstellungen bilden. Dennoch können die Beteiligten an die Umsetzung gehen.
Nachdem die Stadt Riedlingen alle entscheidungsrelevanten Unterlagen und insbesondere einen Wirtschaftlichkeitsnachweis vorgelegt habe, habe das Landratsamt die kommunalrechtliche Genehmigung für einen möglichen Mieteintritt der Stadt in ein Mietverhältnis zwischen einem Investor und der SRH Fernhochschule genehmigt, heißt es in der Mitteilung des Landratsamts.
Das Landratsamt mache aus kommunalrechtlicher Sicht den Weg frei, damit sich die Fernhochschule in Riedlingen weiter entwickeln kann. Die Genehmigung an die Stadt wurde mit der Auflage erteilt, dass der Mietpreis noch öffentlich im Gemeinderat behandelt werden muss. Sollte die SRH Fernhochschule von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, muss die Stadt für das Risiko, das sie eingeht, Vorsorge treffen und Rückstellungen bilden. Das Risiko beläuft sich auf mindestens 2,1 Millionen Euro.
„Es war uns als Landratsamt wichtig, die Genehmigung schnell zu erteilen, nachdem die Stadt alle notwendigen Unterlagen in der vergangenen Woche vorgelegt hat. Das Kommunalamt hat in den vergangenen Tagen mit Hochdruck daran gearbeitet. Die Genehmigung umfasst insgesamt sieben Seiten. Als Genehmigungsbehörde haben wir unseren Teil so schnell wie möglich geleistet, dass es mit der Fernhochschule in Riedlingen weitergehen kann. Darüber sind wir sehr froh“, sagt Landrat Heiko Schmid.
Hohe Maßstäbe an Genehmigung
Die kommunalrechtliche Genehmigung ist notwendig, weil zwischen dem Investor und der SRH ein 15jähriger Mietvertrag geschlossen wurde, der aber ein Sonderkündigungsrecht beinhaltet. Danach kann die SRH den Mietvertrag nach zehn Jahren beenden. Für die verbleibenden fünf Jahre soll dann die Stadt Riedlingen eintreten und ein mögliches Mietausfallrisiko übernehmen. Es handelt sich nach Auskunft des Landratsamts dabei um einen Gewährvertrag, der nach der Gemeindeordnung von der Rechtsaufsichtsbehörde, dem Landratsamt, zu genehmigen ist.
Das anzuwendende Kommunalrecht legt demnach hohe Maßstäbe an einen Gewährvertrag an. Danach darf der Gewährvertrag durch die Stadt Riedlingen nur übernommen werden, wenn kommunale Aufgaben erfüllt werden und die geordnete Haushaltswirtschaft der Stadt ge- wahrt bleibt. Insbesondere muss die Stadt in der Lage sein, ihren finanziellen Verpflichtungen dauerhaft nachzukommen. Dies wurde den Vertretern der Stadt gegenüber bereits Anfang Februar in einem Gespräch deutlich gemacht und entsprechende Nachweise bereits damals eingefordert. Demnach musste die Stadt unter anderem eine Risikoabschätzung und einen Wirtschaftlichkeitsnachweis vorlegen. Beides ging in der vergangenen Woche ein.
Einzug noch 2018 geplant
Weniger rechtlich aufwendige Realisierungsüberlegungen wie beispielsweise der Bau des Gebäudes durch die Stadt selbst, wurden von der Stadt unter anderem mit dem Hinweis auf den bestehenden Zeitdruck und der strukturell ange- spannten Haushaltssituation verworfen.
Neben dem Gewährvertrag zahlt die Stadt Riedlingen für die ersten zehn Jahre auch einen Mietkostenzuschuss an die SRH Fernhochschule von fünf Euro je Quadratmeter. Dieser Mietkostenzuschuss ist weder anzeige-, noch vorlage- oder gar genehmigungspflichtig. Das Landratsamt weist in seiner Genehmigung die Stadt jedoch darauf hin, dass dabei europarechtliche Beihilfevorschriften zu beachten seien.
Die SRH Fernhochschule in Riedlingen platzt aus allen Nähten. Im vergangenen Sommer fiel die Entscheidung, dass der Verwaltungssitz in Riedlingen bleiben und ein Neubau kommen soll. Allerdings drängt die Zeit. Ende 2018, so das Ansinnen der Hochschule, soll der Neubau bezugsfertig sein.