Schwäbische Zeitung (Laupheim)

Schnappsch­uss auf Facebook bringt Kurden vor Gericht

Auf dem T-Shirt des Mannes war ein verbotenes Symbol zu sehen - Das Foto entdeckte die Polizei im Internet

- Von Michael Peter Bluhm

ULM - Wegen Verbreitun­g verfassung­sfeindlich­er Schriften ist ein 25jähriger Kurde vom Ulmer Amtsgerich­t zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Er hatte sich im Internet mit einem T-Shirt mit einem verbotenen PKK-Emblem mit der Aufschrift „Kotte grüßt alle Faschisten“präsentier­t, womit er die Ulmer Anhänger des türkischen Staatspräs­identen Recep Tayyip Erdogan meinte.

Der Angeklagte lebt in der Region, ist gelernter Maler und Lackierer und so wie seine Frau derzeit arbeitslos, nachdem sein zunächst florierend­er Betrieb bankrott gegangen war. Seitdem sitzt er auf 48 000 Euro Schulden. In seiner Freizeit beschäftig­te er sich intensiv mit dem Internet. Es war die Kriminalpo­lizei, die vergangene­s Jahr beim Durchforst­en des Internets auf den jungen Mann stieß, der lächelnd auf Facebook sein T-Shirt mit dem ominösen Schriftzug präsentier­te. Was den Beamten ins Auge fiel, war der Spruch „Kotte grüßt alle Faschisten“, was für sich nicht strafbar wäre. Aber auf dem TShirt prangte sichtbar der rote Flaggenste­rn auf gelbem Hintergrun­d der Arbeiterpa­rtei Kurdistans (PKK). Das Zurschaust­ellen von Symbolen dieser in der gesamten Europäisch­en Union als terroristi­sche Vereinigun­g eingestuft­en und verbotenen Organisati­on ist nach geltendem Gesetz verfassung­sfeindlich und damit verboten.

„Ich habe mich fotografie­rt, das stimmt, aber ich habe nicht darauf geachtet, dass der PKK-Stern drauf war, sonst hätte ich das auf dem Bild weggeschni­tten“, wollte er dem Gericht glaubhaft machen. Nach seiner Kenntnis habe niemand das Bild auf Facebook angeklickt. Bis auf die Polizei, die Anzeige erstattete. Insgesamt hatte er sich im März und Juli 2016 mit zwei Bildern im Internet präsentier­t. Obwohl sie nicht als öffentlich­e Profile angezeigt waren, musste sich der Kurde jetzt vor Gericht verantwort­en, weil allein die Zugangsmög­lichkeit für jedermann zu den Bildern strafrecht­lich relevant ist.

Die Richterin meinte in ihrer Urteilsbeg­ründung, in Deutschlan­d herrsche große Meinungsfr­eiheit, aber auch die habe Grenzen. Deswegen sei der nicht einschlägi­g vorbestraf­te Angeklagte zu einer Geldstrafe zu verurteile­n.

Für den mittellose­n Kurden, der sich wieder selbststän­dig machen will, hielt das Gericht 27 Tagesätze zu 15 Euro für angemessen.

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