Schwäbische Zeitung (Laupheim)
Schnappschuss auf Facebook bringt Kurden vor Gericht
Auf dem T-Shirt des Mannes war ein verbotenes Symbol zu sehen - Das Foto entdeckte die Polizei im Internet
ULM - Wegen Verbreitung verfassungsfeindlicher Schriften ist ein 25jähriger Kurde vom Ulmer Amtsgericht zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Er hatte sich im Internet mit einem T-Shirt mit einem verbotenen PKK-Emblem mit der Aufschrift „Kotte grüßt alle Faschisten“präsentiert, womit er die Ulmer Anhänger des türkischen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdogan meinte.
Der Angeklagte lebt in der Region, ist gelernter Maler und Lackierer und so wie seine Frau derzeit arbeitslos, nachdem sein zunächst florierender Betrieb bankrott gegangen war. Seitdem sitzt er auf 48 000 Euro Schulden. In seiner Freizeit beschäftigte er sich intensiv mit dem Internet. Es war die Kriminalpolizei, die vergangenes Jahr beim Durchforsten des Internets auf den jungen Mann stieß, der lächelnd auf Facebook sein T-Shirt mit dem ominösen Schriftzug präsentierte. Was den Beamten ins Auge fiel, war der Spruch „Kotte grüßt alle Faschisten“, was für sich nicht strafbar wäre. Aber auf dem TShirt prangte sichtbar der rote Flaggenstern auf gelbem Hintergrund der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK). Das Zurschaustellen von Symbolen dieser in der gesamten Europäischen Union als terroristische Vereinigung eingestuften und verbotenen Organisation ist nach geltendem Gesetz verfassungsfeindlich und damit verboten.
„Ich habe mich fotografiert, das stimmt, aber ich habe nicht darauf geachtet, dass der PKK-Stern drauf war, sonst hätte ich das auf dem Bild weggeschnitten“, wollte er dem Gericht glaubhaft machen. Nach seiner Kenntnis habe niemand das Bild auf Facebook angeklickt. Bis auf die Polizei, die Anzeige erstattete. Insgesamt hatte er sich im März und Juli 2016 mit zwei Bildern im Internet präsentiert. Obwohl sie nicht als öffentliche Profile angezeigt waren, musste sich der Kurde jetzt vor Gericht verantworten, weil allein die Zugangsmöglichkeit für jedermann zu den Bildern strafrechtlich relevant ist.
Die Richterin meinte in ihrer Urteilsbegründung, in Deutschland herrsche große Meinungsfreiheit, aber auch die habe Grenzen. Deswegen sei der nicht einschlägig vorbestrafte Angeklagte zu einer Geldstrafe zu verurteilen.
Für den mittellosen Kurden, der sich wieder selbstständig machen will, hielt das Gericht 27 Tagesätze zu 15 Euro für angemessen.