Schwäbische Zeitung (Laupheim)
23-Jähriger hält Taxifahrer Pistole an den Hals
Dass der Angeklagte mit einer Bewährungsstrafe davon kommt, hat er vor allem seinem Opfer zu verdanken
MEMMINGEN/NEU-ULM - Es ist wohl der Albtraum eines jeden Taxifahrers: ein Raubüberfall. Für einen 62-Jährigen wurde es bittere Realität – und nicht nur das: Der 23-jährige Täter hielt ihm zudem eine Schreckschusswaffe, eine sogenannte Federdruckpistole, an den Hals. Dafür musste sich der junge Mann, der bei dem Überfall am Ende gar keine Beute gemacht hatte, nun vor der Großen Strafkammer das Landgerichts Memmingen verantworten – und kam vor allem dank seines Opfers mit einer zweijährigen Bewährungsstrafe davon.
Die Idee, einen Taxifahrer zu überfallen, sei dem 23-Jährigen aus Neu-Ulm an jenem Tag im April dieses Jahres, ganz plötzlich gekommen, erzählte er vor Gericht. Vorher habe er Wodka getrunken. Er habe mit dem Geld Schulden in Höhe von 2000 Euro verringern wollen. Deshalb holte er sich aus dem Waffenschrank seines Bruders – er habe das Versteck für den Schlüssel gekannt – die Federdruckpistole. Er habe gewusst, dass sie nicht geladen war, nahm auch keine Munition mit. „Das war ja gar nicht mein Ziel“, sagte er. Auch Wechselkleidung packte er in seinen Rucksack. Dann machte er sich gegen 20 Uhr auf den Weg zum Ulmer Hauptbahnhof.
Täter gibt sich als Syrer aus
Dort stieg er gegen 21.30 Uhr in ein Taxi, setzte sich auf den Platz hinter dem Beifahrer. Während der Fahrt Richtung Neu-Ulm unterhielt er sich mit dem Fahrer, gab sich im Gespräch mit dem 62-jährigen Pakistani als Syrer aus, der vor zwei Jahren nach Deutschland geflüchtet ist. „Ich habe zu ihm gesagt, dass er dafür sehr gut Deutsch spricht“, sagte der Taxifahrer vor Gericht. Eine böse Vorahnung, was auf ihn zukommt, habe er nicht gehabt.
In der Leibnitzstraße in NeuUlm, mitten im Industriegebiet, ließ der Angeklagte den Fahrer anhalten. Als dieser das Licht anschaltete, zückte der 23-Jährige die Waffe und hielt sie dem Taxifahrer an den Hals. Der 62-Jährige griff nach dem Lauf der Druckpistole und drückte ihn nach unten. Der junge Mann zog die Waffe zudem zurück. Dann stieg der Fahrer aus und schrie um Hilfe. Sein Handy und seinen Geldbeutel ließ er im Auto liegen. Auch der Angeklagte flüchtete. Hinter einem geparkten Lastwagen zog er sich um, blieb aber in der Nähe des Tatorts. Eine Stunde später, auf der Suche nach seiner Zigarettenschachtel, wurde der 23-Jährige von der Polizei kontrolliert und festgenommen. Seitdem sitzt er in Untersuchungshaft.
Der Fall sei „kurios“, sagte Verteidiger Alexander Kühne. „Er hätte am Ende nur noch zugreifen müssen, das hat er aber nicht getan.“Zudem habe es eine „besondere Befriedung“zwischen Täter und Opfer gegeben – bereits vor der Verhandlung war ein Ausgleich verhandelt worden: Der Taxifahrer hatte neben einer Entschuldigung 1200 Euro vom Angeklagten erhalten. Vor Gericht betonte der 62-Jährige, dass er dem jungen Mann verziehen habe, und umarmte ihn herzlich.
Opfer vergibt Täter
Diese Vergebung war einer der Gründe für das Urteil, dass die Große Strafkammer unter Vorsitz von Richter Jürgen Hasler fällte: eine zweijährige Bewährungsstrafe. Damit blieb das Gericht hinter der von Staatsanwältin Saskia Reuter geforderten Strafe von zwei Jahren und zehn Monaten zurück.
Hasler sagte, es habe viele mildernde Umstände gegeben. Unter anderem das Alter des Angeklagten: Wäre er nur ein paar Monate jünger gewesen, wäre er wohl nach Jugendstrafrecht verurteilt worden. Doch vor allem das Verhalten des Taxifahrers sei ausschlaggebend gewesen: „Das war sehr eindrucksvoll. Da haben Sie sehr viel Glück gehabt“, sagte Hasler. Das Urteil ist rechtskräftig.