Schwäbische Zeitung (Laupheim)
Einbruchserie: Täter kündigen umfangreiche Geständnisse an
Prozessbeginn in Ravensburg – Den Angeklagten werden auch Beutezüge in Laupheim und Achstetten zur Last gelegt
RAVENSBURG/LAUPHEIM - Vor der 2. Großen Strafkammer des Landgerichts Ravensburg hat das Strafverfahren gegen einen 35-jährigen und einen 33-jährigen Angeklagten begonnen. Ihnen wird zur Last gelegt, als Mitglieder einer Einbruchs- und Diebesbande in unterschiedlicher Besetzung neun Wohnungseinbrüche in Wolpertswende, Bad Buchau, Laupheim, Achstetten, Riedlingen, Altheim und Pfullendorf begangen zu haben. Gleich zu Beginn kündigten beide Angeklagte umfangreiche Geständnisse zu den ihnen vorgeworfenen Tatbeständen an.
Fast eine halbe Stunde verlas Staatsanwalt Christian Pfuhl die umfangreiche Anklageschrift. Den beiden Angeklagten wirft die Staatsanwaltschaft gemeinsamen schweren Bandendiebstahl in neun Fällen sowie Sachbeschädigung vor. Mitte Oktober 2016 hätten sie zusammen mit mindestens zwei weiteren Personen vereinbart, ihre Einnahmen dauerhaft durch Einbrüche aufzubessern.
Fenster und Türen aufgehebelt
Die Serie startete im November mit einem Einbruch in Bad Buchau. Die Vorgehensweise sei immer dieselbe gewesen: Vier Täter fuhren mit einem Auto in die Nähe des Objektes. Einer stieg aus und klingelte. Wenn niemand öffnete, ging er zurück zum Wagen und holte zwei Kumpanen. Einer blieb im Wagen sitzen. Die anderen hebelten mit einem Schraubendreher am Tatobjekt Fenster oder Türen auf und durchsuchten die Wohnungen. Richter Franz Bernhard wundert sich über den Fahrer der Einbrecherbande, der erklärt, sein Anteil an der Beute habe nur 270 Euro betragen, plus 40 Euro für Benzin.
Das erbeutete Bargeld wurde dann gleich im Wagen verteilt, Schmuck und andere Wertgegenstände an einen Dritten in Reutlingen verkauft und der Erlös danach verteilt. Die Beute betrug zwischen fünf Euro und 8000 Euro je Einbruch, hoch war teilweise der angerichtete Sachschaden: bis zu 4000 Euro.
Der Fahrer der Bande stammt aus Ehingen, begann 1999 nach seinem Hauptschulabschluss eine Lehre und arbeitet seit 14 Jahren als Geselle. Er hat hohe Schulden und gab an, Probleme mit Alkohol und Drogen zu haben. Der andere Angeklagte hat zwei Kinder und ist Fliesenleger. Er sitzt seit seiner Festnahme in Untersuchungshaft.
Kammer stellt Bedingungen
In einem Erörterungsgespräch kündigten die Anwälte umfangreiche Geständnisse ihrer Mandanten an. Die Kammer ließ daraufhin eine mögliche Verständigungsbereitschaft erkennen. Dies, so der Vorsitzende Richter Stefan Maier, aber nur unter folgenden Voraussetzungen: Einräumung der Tatvorwürfe, Nennung der Namen der Beteiligten und die Höhe der erzielten Erlöse. In diesem Falle käme für den angeklagten Fahrer eine Gesamtfreiheitsstrafe zwischen einem Jahr und 10 Monaten und zwei Jahren und vier Monaten in Frage. Zudem komme eventuell eine Bewährungsstrafe in Betracht. Der andere Angeklagte müsse mit einer Freiheitsstrafe von drei Jahren bis zu drei Jahren und sechs Monaten rechnen. Dem stimmten alle Beteiligten zu.
Beide Angeklagte bestätigten dann auch gleich die Tatvorwürfe. Für Verwunderung beim Gericht sorgte der Fahrer, als er erklärte, die Gesamtsumme seines Anteils habe ganze 270 Euro betragen, zuzüglich 40 Euro für Benzin. „Warum haben Sie das dann gemacht?“, fragte ihn erstaunt Richter Franz Bernhard. Darauf wusste der Angeklagte keine Antwort. Der andere gab zu, 15 000 Euro als Tatbeteiligung erhalten zu haben. Davon sei nichts mehr da, ein Großteil davon wurde für den Kauf eines gebrauchten BMW 520 verwendet.
„Warum haben Sie das dann gemacht?“
Gericht hört auch Betroffene
In den kommenden fünf Verhandlungstagen werden unter anderem auch betroffene Zeugen gehört. Wie die Geschädigten die Einbrüche in ihre Wohnungen verarbeitet haben, ließ die Aussage eines ermittelnden Polizeioberkommissars ahnen. Er gab an, eine 69-jährige Wohnungsinhaberin aus Pfullendorf habe der Einbruch sehr mitgenommen. Viel Erspartes sei gestohlen worden, und die Frau habe seitdem Angst, in ihrer eigenen Wohnung zu sein.