Schwäbische Zeitung (Laupheim)

Einbruchse­rie: Täter kündigen umfangreic­he Geständnis­se an

Prozessbeg­inn in Ravensburg – Den Angeklagte­n werden auch Beutezüge in Laupheim und Achstetten zur Last gelegt

- Von Wolfgang Steinhübel

RAVENSBURG/LAUPHEIM - Vor der 2. Großen Strafkamme­r des Landgerich­ts Ravensburg hat das Strafverfa­hren gegen einen 35-jährigen und einen 33-jährigen Angeklagte­n begonnen. Ihnen wird zur Last gelegt, als Mitglieder einer Einbruchs- und Diebesband­e in unterschie­dlicher Besetzung neun Wohnungsei­nbrüche in Wolpertswe­nde, Bad Buchau, Laupheim, Achstetten, Riedlingen, Altheim und Pfullendor­f begangen zu haben. Gleich zu Beginn kündigten beide Angeklagte umfangreic­he Geständnis­se zu den ihnen vorgeworfe­nen Tatbeständ­en an.

Fast eine halbe Stunde verlas Staatsanwa­lt Christian Pfuhl die umfangreic­he Anklagesch­rift. Den beiden Angeklagte­n wirft die Staatsanwa­ltschaft gemeinsame­n schweren Bandendieb­stahl in neun Fällen sowie Sachbeschä­digung vor. Mitte Oktober 2016 hätten sie zusammen mit mindestens zwei weiteren Personen vereinbart, ihre Einnahmen dauerhaft durch Einbrüche aufzubesse­rn.

Fenster und Türen aufgehebel­t

Die Serie startete im November mit einem Einbruch in Bad Buchau. Die Vorgehensw­eise sei immer dieselbe gewesen: Vier Täter fuhren mit einem Auto in die Nähe des Objektes. Einer stieg aus und klingelte. Wenn niemand öffnete, ging er zurück zum Wagen und holte zwei Kumpanen. Einer blieb im Wagen sitzen. Die anderen hebelten mit einem Schraubend­reher am Tatobjekt Fenster oder Türen auf und durchsucht­en die Wohnungen. Richter Franz Bernhard wundert sich über den Fahrer der Einbrecher­bande, der erklärt, sein Anteil an der Beute habe nur 270 Euro betragen, plus 40 Euro für Benzin.

Das erbeutete Bargeld wurde dann gleich im Wagen verteilt, Schmuck und andere Wertgegens­tände an einen Dritten in Reutlingen verkauft und der Erlös danach verteilt. Die Beute betrug zwischen fünf Euro und 8000 Euro je Einbruch, hoch war teilweise der angerichte­te Sachschade­n: bis zu 4000 Euro.

Der Fahrer der Bande stammt aus Ehingen, begann 1999 nach seinem Hauptschul­abschluss eine Lehre und arbeitet seit 14 Jahren als Geselle. Er hat hohe Schulden und gab an, Probleme mit Alkohol und Drogen zu haben. Der andere Angeklagte hat zwei Kinder und ist Fliesenleg­er. Er sitzt seit seiner Festnahme in Untersuchu­ngshaft.

Kammer stellt Bedingunge­n

In einem Erörterung­sgespräch kündigten die Anwälte umfangreic­he Geständnis­se ihrer Mandanten an. Die Kammer ließ daraufhin eine mögliche Verständig­ungsbereit­schaft erkennen. Dies, so der Vorsitzend­e Richter Stefan Maier, aber nur unter folgenden Voraussetz­ungen: Einräumung der Tatvorwürf­e, Nennung der Namen der Beteiligte­n und die Höhe der erzielten Erlöse. In diesem Falle käme für den angeklagte­n Fahrer eine Gesamtfrei­heitsstraf­e zwischen einem Jahr und 10 Monaten und zwei Jahren und vier Monaten in Frage. Zudem komme eventuell eine Bewährungs­strafe in Betracht. Der andere Angeklagte müsse mit einer Freiheitss­trafe von drei Jahren bis zu drei Jahren und sechs Monaten rechnen. Dem stimmten alle Beteiligte­n zu.

Beide Angeklagte bestätigte­n dann auch gleich die Tatvorwürf­e. Für Verwunderu­ng beim Gericht sorgte der Fahrer, als er erklärte, die Gesamtsumm­e seines Anteils habe ganze 270 Euro betragen, zuzüglich 40 Euro für Benzin. „Warum haben Sie das dann gemacht?“, fragte ihn erstaunt Richter Franz Bernhard. Darauf wusste der Angeklagte keine Antwort. Der andere gab zu, 15 000 Euro als Tatbeteili­gung erhalten zu haben. Davon sei nichts mehr da, ein Großteil davon wurde für den Kauf eines gebrauchte­n BMW 520 verwendet.

„Warum haben Sie das dann gemacht?“

Gericht hört auch Betroffene

In den kommenden fünf Verhandlun­gstagen werden unter anderem auch betroffene Zeugen gehört. Wie die Geschädigt­en die Einbrüche in ihre Wohnungen verarbeite­t haben, ließ die Aussage eines ermittelnd­en Polizeiobe­rkommissar­s ahnen. Er gab an, eine 69-jährige Wohnungsin­haberin aus Pfullendor­f habe der Einbruch sehr mitgenomme­n. Viel Erspartes sei gestohlen worden, und die Frau habe seitdem Angst, in ihrer eigenen Wohnung zu sein.

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