Schwäbische Zeitung (Laupheim)
Kein Leitungsrecht für das alte Rohr
Gemeinde Wain muss alten Mischwasserkanal auf dem Gelände von Häwa verlegen
WAIN – Nun hat es der Gemeinderat beschlossen: Die Gemeinde Wain wendet 60 000 Euro auf, um den Mischwasserkanal auf dem Grundstück der Firma Häwa zu verlegen. Das hat eine längere Vorgeschichte, denn die Verlegung wurde notwendig, weil das Unternehmen in dem Gewerbegebiet Industriestraße bekanntlich anbauen möchte, weshalb der alte Kanal weichen sollte. Eine erste Entscheidung über die Maßnahme wurde vor der Sommerpause vertagt, weil die Gemeinderäte mehr Informationen wünschten. Die Frage war: Wer ist zuständig? Und es stellte sich heraus: ausschließlich die Gemeinde, weil sie für den Kanal offenbar nie ein Leitungsrecht hatte.
„Es ist für diesen Kanal kein Leitungsrecht recherchierbar“, stellte Bürgermeister Stephan Mantz am Donnerstag dem Gemeinderat das Ergebnis seiner Nachforschungen in der Verwaltung vor. Etliche Protokolle von Sitzungen der vergangenen Jahre seien durchgearbeitet worden, vergeblich habe man nach Vereinbarungen mit dem Gebäudespezialisten Häwa gesucht. Am Ende blieben Mutmaßungen, wie der Kanal überhaupt zustandegekommen sein könnte. So gehe dessen Ursprung wohl auf die Gründung des Gewerbegebiets Schweinhausen in den 60er-Jahren zurück. Später wurden größere Rohre verlegt, aber die direkte Trasse über das Grundstück ins Dorf blieb als kostengünstigere Lösung, um teurere Anschlüsse des Kanalnetzes zu vermeiden. Allerdings kümmerte sich offenbar niemand darum, der Gemeinde auch das Leitungsrecht zu verschaffen. „Das war ein Versäumnis“, stellte Bürgermeister Mantz fest – vor dem Hintergrund, dass man damals auf rechtliche Gesichtspunkte weniger stark Wert legte als heute.
Wenn jetzt die Gemeinde das Kanalrohr um den geplanten Gebäudeanbau herum verlegt, dann wolle Häwa sich bei den Arbeiten beteiligen. Als einen Biss „in den sauren Apfel“und vor einer Notwendigkeit, dass die Gemeinde ein Kanalrohr mit Leitungsrecht hat, stimmte der Gemeinderat mehrheitlich der Verlegung zu.