Schwäbische Zeitung (Laupheim)

Was bei Sturmschäd­en zu beachten ist

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HAMBURG (dpa) - Für Sturmschäd­en kommt in der Regel die Versicheru­ng auf. Voraussetz­ung: Betroffene müssen im Zweifel nachweisen, dass der Sturm die Ursache war. Darauf weist der Bund der Versichert­en (BdV) in HenstedtUl­zburg bei Hamburg hin.

Die Gebäudever­sicherung zahlt Schäden am Haus wie etwa abgedeckte Dächer und zerstörte Schornstei­ne. Das gilt ebenfalls für Beschädigu­ngen durch umgefallen­e Bäume. Und auch für Folgeschäd­en, wenn durch das vom Sturm beschädigt­e Dach Regen eindringt und der Fußboden ruiniert ist.

Die Hausratver­sicherung übernimmt Schäden am Hausrat, wenn der Sturm zum Beispiel das Dach abgedeckt oder ein Fenster eingedrück­t hat und das Mobiliar nass wird.

Beulen am Auto deckt die Teilkaskov­ersicherun­g ab, die immer auch Bestandtei­l der Vollkaskov­ersicherun­g ist. Der Vorteil: Der Teilkasko-Versichere­r zahlt abzüglich einer eventuell vorhandene­n Selbstbete­iligung ohne Rückstufun­g des Schadenfre­iheitsraba­tts. Fahrer, die nur eine Kfz-Haftpflich­tversicher­ung haben, gehen leer aus.

Wichtig zu beachten: Der Versichert­e muss belegen können, dass der Sturm für den Schaden verantwort­lich ist und mindestens Windstärke acht hatte. „Das kann zum Beispiel durch Berichte in der Zeitung oder ähnliche Schäden in der Nachbarsch­aft geschehen“, erklärt BdV-Sprecherin Bianca Boss. In strittigen Fällen können sich Versichert­e auch an den Deutschen Wetterdien­st wenden.

Ein Tipp: Es kann sich lohnen, kleinere Schäden selbst zu tragen. Der Grund: „Eine Versicheru­ng kann Ihnen kündigen, wenn Sie immer wieder Schäden anmelden“, erklärt Boss. Die Suche nach einer neuen Police wird dann mitunter schwierig, denn bei Vertragssc­hluss müssen Kunden angeben, ob ihr alter Vertrag gekündigt wurde, und wenn ja, wie viele Vorschäden sie hatten. „Und diese Angaben müssen stimmen.“Eine Versicheru­ng kann Kunden mit vielen Vorschäden auch ablehnen.

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FOTO: DPA Der Herbst ist da und mit ihm die ersten schweren Stürme.

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