Schwäbische Zeitung (Laupheim)
Angeklagter schweigt zu Tatvorwürfen
Prozessbeginn gegen vermeintlichen Komplizen beim Banküberfall in Riedlingen
RIEDLINGEN/RAVENSBURG - Vor der Zweiten Großen Strafkammer des Landgerichts Ravensburg hat am Freitag das Strafverfahren gegen einen 26-jährigen Angeklagten aus dem Raum Riedlingen begonnen. Ihm wird die Beteiligung an dem am 6. April 2016 in Riedlingen verübten Bankraub auf eine Filiale der Kreissparkasse vorgeworfen. Der bereits in einem anderen Verfahren rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten verurteilte Haupttäter soll durch Bedrohung eines Kunden mittels einer Schreckschusswaffe von einer Schaltermitarbeiterin die Herausgabe von 14 200 Euro erpresst haben.
Der Vertreter der Staatsanwaltschaft legte dem Angeklagten zur Last, dass er nach einem gemeinsamen Tatplan das Tatobjekt ausgekundschaftet haben, und beim Beutetransport sowie beim Verstecken von Beute und Tatwaffe/-kleidung beteiligt gewesen sein soll. Eine Überwachungskamera soll ihn gefilmt haben, als er 20 Minuten vor dem Raubüberfall am Kontoauszugsdrucker der Bankfiliale war. Die Anklage lautet auf gemeinschaftlich begangenen erpresserischen Menschenraub in Tateinheit mit schwerer räuberischer Erpressung. Bis heute gibt es keine Spur der Beute und der Tatwaffe.
Der Angeklagte wurde in Kasachstan geboren. Mit seiner Mutter und einem Stiefvater kam er 1997 nach Deutschland. Das Verhältnis zum Stiefvater war schwierig. Nach dem Hauptschulabschluss des Angeklagten begannen die Probleme. Wegen Diebstählen, gefährlicher Körperverletzung und schwerem Bandendiebstahl verbüßte er mehrere Haftstrafen. Auf Nachfrage des Richters bestätigte er den Konsum von Cannabis und Kokain. „Zum Abschalten“, wie er sagte. Zurzeit ist er im Maßregelvollzug in Zwiefalten untergebracht. Zum Tathergang schweigt der Angeklagte.
„Märchenstunde“
Als erster Zeuge wurde der Haupttäter vorgeführt. Der bereits verurteilte 23-Jährige sagte zwar aus, dass er den Angeklagten kenne, aber die Tat ganz alleine ausgeführt habe. Zudem könne ersich nicht mehr daran erinnern, wohin er nach dem Raub das Geld, die Schreckschusspistole und den Maskierungsschal getan habe. Trotz mehrmaliger Ermahnungen des Vorsitzenden Richters Stefan Maier, der mit den Worten „Jetzt beenden wir die Märchenstunde“auf die Strafbarkeit von falschen Zeugenaussagen hinwies, blieb der Mann bei seiner Version der Tat.
Mehrere Anwohner sagten anschließend aus, sie hätten vor und nach dem Banküberfall zwei Männer in der Nähe der Bank gesehen, die sich auffällig benommen hätten. Unterschiedlich sind allerdings die Personenbeschreibungen. Einige Zeugen sprachen von einem korpulenten Mann. Der Angeklagte hat eher eine Normalstatur.
Danach sagte die 63-jährige Frau aus, die der Täter als Geisel genommen hatte. Sie und auch später die beiden Bankangestellten erklärten dem Gericht, dass sie weder unter psychischen noch medizinischen Spätfolgen des Überfalls leiden.
Im weiteren Verlauf des Prozesses könnte auch noch eine auffällige Jacke eine Hauptrolle spielen, die der Angeklagte zur Tatzeit getragen haben soll und die in der Wohnung des Haupttäters gefunden wurde. Alle Zeugen hatten einen Mann mit dieser Jacke beschrieben, auch die vorgeführten Bilder der Überwachungskamera zeigte einen dementsprechend gekleideten jungen Mann.
Die Hauptverhandlung wird am 10. Oktober um 9.30 Uhr fortgesetzt.