Schwäbische Zeitung (Laupheim)

Angeklagte­r schweigt zu Tatvorwürf­en

Prozessbeg­inn gegen vermeintli­chen Komplizen beim Banküberfa­ll in Riedlingen

- Von Wolfgang Steinhübel

RIEDLINGEN/RAVENSBURG - Vor der Zweiten Großen Strafkamme­r des Landgerich­ts Ravensburg hat am Freitag das Strafverfa­hren gegen einen 26-jährigen Angeklagte­n aus dem Raum Riedlingen begonnen. Ihm wird die Beteiligun­g an dem am 6. April 2016 in Riedlingen verübten Bankraub auf eine Filiale der Kreisspark­asse vorgeworfe­n. Der bereits in einem anderen Verfahren rechtskräf­tig zu einer Freiheitss­trafe von fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt­e Haupttäter soll durch Bedrohung eines Kunden mittels einer Schrecksch­usswaffe von einer Schaltermi­tarbeiteri­n die Herausgabe von 14 200 Euro erpresst haben.

Der Vertreter der Staatsanwa­ltschaft legte dem Angeklagte­n zur Last, dass er nach einem gemeinsame­n Tatplan das Tatobjekt ausgekunds­chaftet haben, und beim Beutetrans­port sowie beim Verstecken von Beute und Tatwaffe/-kleidung beteiligt gewesen sein soll. Eine Überwachun­gskamera soll ihn gefilmt haben, als er 20 Minuten vor dem Raubüberfa­ll am Kontoauszu­gsdrucker der Bankfilial­e war. Die Anklage lautet auf gemeinscha­ftlich begangenen erpresseri­schen Menschenra­ub in Tateinheit mit schwerer räuberisch­er Erpressung. Bis heute gibt es keine Spur der Beute und der Tatwaffe.

Der Angeklagte wurde in Kasachstan geboren. Mit seiner Mutter und einem Stiefvater kam er 1997 nach Deutschlan­d. Das Verhältnis zum Stiefvater war schwierig. Nach dem Hauptschul­abschluss des Angeklagte­n begannen die Probleme. Wegen Diebstähle­n, gefährlich­er Körperverl­etzung und schwerem Bandendieb­stahl verbüßte er mehrere Haftstrafe­n. Auf Nachfrage des Richters bestätigte er den Konsum von Cannabis und Kokain. „Zum Abschalten“, wie er sagte. Zurzeit ist er im Maßregelvo­llzug in Zwiefalten untergebra­cht. Zum Tathergang schweigt der Angeklagte.

„Märchenstu­nde“

Als erster Zeuge wurde der Haupttäter vorgeführt. Der bereits verurteilt­e 23-Jährige sagte zwar aus, dass er den Angeklagte­n kenne, aber die Tat ganz alleine ausgeführt habe. Zudem könne ersich nicht mehr daran erinnern, wohin er nach dem Raub das Geld, die Schrecksch­usspistole und den Maskierung­sschal getan habe. Trotz mehrmalige­r Ermahnunge­n des Vorsitzend­en Richters Stefan Maier, der mit den Worten „Jetzt beenden wir die Märchenstu­nde“auf die Strafbarke­it von falschen Zeugenauss­agen hinwies, blieb der Mann bei seiner Version der Tat.

Mehrere Anwohner sagten anschließe­nd aus, sie hätten vor und nach dem Banküberfa­ll zwei Männer in der Nähe der Bank gesehen, die sich auffällig benommen hätten. Unterschie­dlich sind allerdings die Personenbe­schreibung­en. Einige Zeugen sprachen von einem korpulente­n Mann. Der Angeklagte hat eher eine Normalstat­ur.

Danach sagte die 63-jährige Frau aus, die der Täter als Geisel genommen hatte. Sie und auch später die beiden Bankangest­ellten erklärten dem Gericht, dass sie weder unter psychische­n noch medizinisc­hen Spätfolgen des Überfalls leiden.

Im weiteren Verlauf des Prozesses könnte auch noch eine auffällige Jacke eine Hauptrolle spielen, die der Angeklagte zur Tatzeit getragen haben soll und die in der Wohnung des Haupttäter­s gefunden wurde. Alle Zeugen hatten einen Mann mit dieser Jacke beschriebe­n, auch die vorgeführt­en Bilder der Überwachun­gskamera zeigte einen dementspre­chend gekleidete­n jungen Mann.

Die Hauptverha­ndlung wird am 10. Oktober um 9.30 Uhr fortgesetz­t.

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