Schwäbische Zeitung (Laupheim)

Eine besondere Kennzeichn­ung

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Hat es ein Fahrzeug einmal bis zum Status »Oldtimer« geschafft, wird es mit einer besonderen Kennzeichn­ung belohnt.

Hat ein Fahrzeug seinen 30. Geburtstag gefeiert und ein Gutachter bestätigt, dass alle Kriterien eines Oldtimers erfüllt sind, kann der Halter bei der Zulassungs­stelle das sogenannte H-Kennzeiche­n beantragen. Das »H“steht in diesem Fall natürlich für «historisch» und weist das Fahrzeug als Oldtimer aus. Für ein Fahrzeug mit diesem Kennzeiche­n gelten besondere Regelungen. Zum Beispiel sind alle Benziner, deren Erstzulass­ung vor dem 1. Juli 1969 war, von der Abgasunter­suchung befreit. Gleiches gilt für Dieselfahr­zeuge, die vor dem 1. Januar 1977 zum ersten Mal zugelassen wurden. Trotzdem darf man mit diesen Fahrzeugen auch in Umweltzone­n fahren. Weiterhin gibt es für Oldtimer eine pauschale Kfz-Steuer, die nicht an Hubraum oder das Vorhandens­ein eines Katalysato­rs gekoppelt ist. Viele Versichere­r bieten spezielle Oldtimer-Tarife an. Neben dem H-Kennzeiche­n gibt es auch noch das rote «Sammler-07-Wechselken­nzeichen“. Bis Februar 2007 wurde dieses für Fahrzeuge genehmigt, die mindesten 20 Jahre alt waren. Seit März 2007 gibt es das 07-Kennzeiche­n nur noch für Fahrzeuge, die mindestens 30 Jahre alt – also Oldtimer –sind. Ein wesentlich­er Unterschie­d zum normalen H-Kennzeiche­n besteht darin, dass auf einem Sammler-Kennzeiche­n mehrere Fahrzeuge eingetrage­n werden können. Allerdings darf das Fahrzeug dann mit solch einem Kennzeiche­n nicht für den normalen Alltagsgeb­rauch bestimmt sein. Man darf mit ihm nur an Oldtimer-Veranstalt­ungen teilnehmen, zu diesen hin- und wieder wegfahren. Weiter sind Probeund Übungsfahr­ten sowie Fahrten zur Werkstatt erlaubt. Wie beim H-Kennzeiche­n darf man auch mit dem Sammler-Kennzeiche­n in Umweltzone­n fahren und zahlt eine pauschale Kfz-Steuer. Um dieses Kennzeiche­n zu erhalten, müssen zusätzlich zum Erreichen des Oldtimer-Status unterschie­dliche Voraussetz­ungen erfüllt werden. Zum Beispiel muss der Halter in manchen Landkreise­n ein polizeilic­hes Führungsze­ugnis vorzeigen. Weiter muss das Fahrzeug vorübergeh­end stillgeleg­t werden, um eine Doppelanme­ldung zu vermeiden. Manche Zulassungs­stellen machen es zudem zur Voraussetz­ung für ein Sammler-Kennzeiche­n, dass auf diesem mindestens zwei Fahrzeuge angemeldet werden. am

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