Schwäbische Zeitung (Laupheim)
Eine besondere Kennzeichnung
Hat es ein Fahrzeug einmal bis zum Status »Oldtimer« geschafft, wird es mit einer besonderen Kennzeichnung belohnt.
Hat ein Fahrzeug seinen 30. Geburtstag gefeiert und ein Gutachter bestätigt, dass alle Kriterien eines Oldtimers erfüllt sind, kann der Halter bei der Zulassungsstelle das sogenannte H-Kennzeichen beantragen. Das »H“steht in diesem Fall natürlich für «historisch» und weist das Fahrzeug als Oldtimer aus. Für ein Fahrzeug mit diesem Kennzeichen gelten besondere Regelungen. Zum Beispiel sind alle Benziner, deren Erstzulassung vor dem 1. Juli 1969 war, von der Abgasuntersuchung befreit. Gleiches gilt für Dieselfahrzeuge, die vor dem 1. Januar 1977 zum ersten Mal zugelassen wurden. Trotzdem darf man mit diesen Fahrzeugen auch in Umweltzonen fahren. Weiterhin gibt es für Oldtimer eine pauschale Kfz-Steuer, die nicht an Hubraum oder das Vorhandensein eines Katalysators gekoppelt ist. Viele Versicherer bieten spezielle Oldtimer-Tarife an. Neben dem H-Kennzeichen gibt es auch noch das rote «Sammler-07-Wechselkennzeichen“. Bis Februar 2007 wurde dieses für Fahrzeuge genehmigt, die mindesten 20 Jahre alt waren. Seit März 2007 gibt es das 07-Kennzeichen nur noch für Fahrzeuge, die mindestens 30 Jahre alt – also Oldtimer –sind. Ein wesentlicher Unterschied zum normalen H-Kennzeichen besteht darin, dass auf einem Sammler-Kennzeichen mehrere Fahrzeuge eingetragen werden können. Allerdings darf das Fahrzeug dann mit solch einem Kennzeichen nicht für den normalen Alltagsgebrauch bestimmt sein. Man darf mit ihm nur an Oldtimer-Veranstaltungen teilnehmen, zu diesen hin- und wieder wegfahren. Weiter sind Probeund Übungsfahrten sowie Fahrten zur Werkstatt erlaubt. Wie beim H-Kennzeichen darf man auch mit dem Sammler-Kennzeichen in Umweltzonen fahren und zahlt eine pauschale Kfz-Steuer. Um dieses Kennzeichen zu erhalten, müssen zusätzlich zum Erreichen des Oldtimer-Status unterschiedliche Voraussetzungen erfüllt werden. Zum Beispiel muss der Halter in manchen Landkreisen ein polizeiliches Führungszeugnis vorzeigen. Weiter muss das Fahrzeug vorübergehend stillgelegt werden, um eine Doppelanmeldung zu vermeiden. Manche Zulassungsstellen machen es zudem zur Voraussetzung für ein Sammler-Kennzeichen, dass auf diesem mindestens zwei Fahrzeuge angemeldet werden. am