Schwäbische Zeitung (Laupheim)
Mehr Schutz für Prostituierte
Kommunen müssen ab November Frauen beraten und Bordelle kontrollieren
STUTTGART - Prostituierte und Bordellbetreiber müssen sich ab dem 1. November bei Behörden registrieren. Die Arbeitsbedingungen für die Frauen sollen sich so verbessern. Das entsprechende Gesetz dazu will der Landtag am Mittwoch verabschieden. Sozialminister Manfred Lucha (Grüne) sieht darin einen wichtigen Schritt, um die rund 26 000 Prostituierten im Land besser zu schützen. Das sehen Kommunen, Frauenrechtlerinnen und Opposition anders.
Die schwarz-rote Bundesregierung hatte das Prostituiertenschutzgesetz vor rund einem Jahr verabschiedet. Sexarbeiterinnen müssen sich bei den Behörden anmelden, sie bekommen einen Ausweis. Zuvor ist eine Gesundheits- und Sozialberatung Pflicht. Bordelle müssen hygienische und bauliche Standards erfüllen. Außerdem prüfen die Behörden ab November, ob Betreiber von SexEtablissements zuverlässig oder zum Beispiel vorbestraft sind. Kondome für Freier werden zur Pflicht.
Kritik daran kommt aus ganz unterschiedlichen Richtungen. Frauenrechtlerinnen würden lieber Freier bestrafen, die für Sex zahlen. Vertreterinnen der Prostituierten halten die Vorgaben für diskriminierend, weil sich die Frauen registrieren lassen müssen.
Kreise fühlen sich alleingelassen
Die Länder sind dafür zuständig, die Vorgaben des Bundes umzusetzen. Baden-Württembergs Sozialminister Lucha hat ein Gesetz erarbeitet, das am 1. November in Kraft treten soll.
Landkreise und kreisfreie Städte sind dann für Registrierung, Beratung sowie Kontrolle von Prostituierten und Bordellen zuständig. So sollen sie etwa feststellen, ob Frauen unter Zwang arbeiten müssen. Das Land zahlt ab 2018 rund 2,5 Millionen Euro pro Jahr an die Kommunen.
„Wir hatten mit Fachleuten aus dem Sozialministerium berechnet, das eigentlich das Doppelte für eine gute Beratung notwendig ist“, sagt Alexis von Komorowski vom Landkreistag. Um ausführliche Gespräche zu führen, brauche man genügend Zeit und qualifiziertes Personal. Nur so könne man erfahren, unter welchen Bedingungen Prostituierte arbeiteten und sie vor Ausbeutung schützen. „Der Ansatz des Gesetzes ist grundsätzlich gut, auch wenn man damit nicht alle Frauen schützen kann“, sagt Gerhard Maucher vom Städtetag. Doch die Landesregierung habe zu wenig Geld bereitgestellt. „Wenn man etwas macht, dann richtig, sonst kann man es gleich lassen.“
Kein Geld für Dolmetscher
Besonders stört die Kommunen, dass kein Geld für Dolmetscher und Übersetzungen von Informationsmaterialien vorgesehen ist. Nach Schätzungen sprechen bis zu 90 Prozent der Prostituierten kein Deutsch. „Wir schlagen den Kommunen vor, auf Videodolmetscher zurückzugreifen“, sagt ein Sprecher von Minister Lucha. Doch solche Dienste, die derzeit in Gefängnissen in BadenWürttemberg getestet werden, kosten Geld. Das Land will 2019 Erfahrungen der Kommunen sammeln und bewerten, ob die zur Verfügung stehenden Mittel ausreichen – oder ob sogar zu viel gezahlt wurde.
Die sozialpolitische Sprecherin der SPD, Sabine Wölfe, teilt die Bedenken. „Das Land nutzt nicht die eigentlich möglichen Spielräume, um Prostituierte wirklich gut zu schützen.“Es mangle neben einer besseren Finanzierung auch an Vorgaben zur Zusammenarbeit von Polizei und kommunalen Behörden.
Brief an Abgeordnete
Der Verein Sisters hilft Frauen beim Ausstieg aus der Prostitution. Am neuen Gesetz stört die Mitglieder unter anderem eines: Prostituierte, die sich in anderen Bundesländern registriert haben, müssen dies nicht erneut in Baden-Württemberg tun. In einem Brief an alle Landtagsabgeordneten appelliert der Verein, dies noch auf den letzten Metern zu ändern. Er führt ein juristisches Gutachten an, das diese Möglichkeit als rechtlich möglich ansieht.
Leni Breymaier, SPD-Landeschefin und Vorsitzende des Vereins, erklärt, warum: „Für uns untragbar ist vor allem die Tatsache, dass auch zukünftig Prostituierte in Baden-Württemberg tätig sein werden, von denen weder die Kommune noch die Polizei etwas weiß und denen deshalb keine Hilfsangebote unterbreitet werden können.“