Schwäbische Zeitung (Laupheim)

Selbststän­dig und Hilfe auf Wunsch

Zum betreuten Wohnen gehören Barrierefr­eiheit und frei wählbare Servicelei­stungen

- Von Elena Zelle

Die Einkäufe nach Hause tragen und das Bad blitzeblan­k putzen lassen oder einfach nur wissen, dass jemand kommt, wenn man ihn braucht: Manche Senioren sind nicht pflegebedü­rftig, brauchen aber Hilfe. Dann ist das betreute Wohnen eine Möglichkei­t.

Barrierefr­eie Wohnung, Notfallkno­pf und ein fester Ansprechpa­rtner: Das sind in der Regel die Leistungen beim betreuten Wohnen. Oft werden auch Freizeitak­tivitäten angeboten, es gibt einen Gemeinscha­ftsraum sowie spezielle Wahlleistu­ngen, etwa eine Einkaufsod­er Haushaltsh­ilfe oder einen Wäscheserv­ice. Manch einer erwartet aber mehr: „Viele stellen sich eine Rundumbetr­euung vor“, sagt Christine Sowinski vom Kuratorium Deutsche Altershilf­e. „Das ist es aber nicht.“

Was betreutes Wohnen ganz genau ist, ist aber auch nicht klar definiert. „Das ist die Krux: Der Begriff ist nicht geschützt“, sagt die Rechtsanwä­ltin Ulrike Kempchen von der Bundesinte­ressenvert­retung für alte und pflegebetr­offene Menschen. Meistens umfasst er „Hausnotruf, eine Rezeption, Hausmeiste­rservice und im Betreuungs­vertrag vereinbart­e Servicelei­stungen“, erklärt Kempchen. „Mehr ist betreutes Wohnen eigentlich nicht.“

Basispaket an Leistungen

Oft zahlt man für eine Art verpflicht­endes Basispaket: Für gewisse Leistungen wie den Hausnotruf oder Hausmeiste­rservice fallen Kosten an – unabhängig davon, ob man sie in Anspruch nimmt oder nicht. „Dieses Erwachen kommt bei vielen oft später“, sagt Kempchen. Meist kann man Wahlleistu­ngen wie den Wäscheserv­ice oder die Einkaufshi­lfe kostenpfli­chtig dazu buchen. Um keine böse Überraschu­ng zu erleben, sollte man die Verträge vor dem Abschluss genau prüfen.

Anbieter von betreutem Wohnen sind zum Beispiel freigemein­nützige Träger aus dem Pflegebere­ich, aber auch Unternehme­n aus der Wohnungswi­rtschaft, erklärt Aileen Manzel, Referentin Pflege und Altenhilfe beim DRK-Landesverb­and Berliner Rotes Kreuz. Auch die Umgebung kann bei

ANZEIGEN betreutem Wohnen ganz unterschie­dlich sein: Es gibt Wohnanlage­n, die an Pflegeheim­e oder Pflegedien­ste angegliede­rt sind, einzelne Wohnungen, die in Wohngebiet­en eingestreu­t sind sowie betreutes Wohnen kombiniert zum Beispiel im Haus mit einer Demenz-WG oder einer Tagespfleg­e.

Die Kosten variieren je nach Anbieter, sagt Manzel. Rechnen muss man mit den Komponente­n Miete und Nebenkoste­n, einer Pauschale für die Grundleist­ungen, gegebenenf­alls Kosten für Wahlleistu­ngen sowie unter Umständen Bearbeitun­gs- und Aufnahmege­bühren. „Die Miete liegt in der Regel etwas über dem lokalen Mietspiege­l, da die Wohnungen barrierefr­ei sind.“Außerdem müssen ja auch die Gemeinscha­ftsräume mit finanziert werden.

Zuschüsse zum betreuten Wohnen gibt es laut Kempchen in der Regel nicht – es sei denn, man hat einen Pflegegrad. In dem Fall bekommt man die normalen Leistungen der Pflegevers­icherung, die für die pflegerisc­he Versorgung eingesetzt werden können. Hat jemand noch keinen Pflegegrad, rät Kempchen: „Wenn man merkt, es klappt nicht mehr so gut alleine, sollte man prüfen lassen, ob bereits die Voraussetz­ungen für einen Pflegegrad vorliegen.“Dazu wendet man sich am besten an seine Pflegekass­e.

Gerade Angebote in Wohnanlage­n sind nicht Jedermanns Sache, weiß Sowinski: „Das ist etwas für sehr kommunikat­ive Menschen, die Leute im gleichen Alter kennenlern­en wollen.“Oft helfen die Bewohner sich untereinan­der. „Manche blühen dabei richtig auf“, sagt Sowinski. „Anderen sind das zu viele alte Leute auf einmal.“

Zertifizie­rte Anbieter

Wer auf der Suche nach einem geeigneten Anbieter ist, schaut sich am besten verschiede­ne Anlagen an, rät Sowinski. Außerdem gibt es laut Manzel eine Orientieru­ngshilfe: Anbieter, die nach der DIN-Norm 77800 zertifizie­rt sind, wurden zum Beispiel in Bezug auf das Wohnangebo­t und die Vertragsge­staltung geprüft. Zudem gibt es eine Checkliste der Bundesarbe­itsgemeins­chaft der Senioren-Organisati­onen. Man sollte demnach darauf achten, ob einem die Lage gefällt, ob die Wohnung wirklich barrierefr­ei ist und ob die Dienstleis­tungsangeb­ote mit den eigenen Bedürfniss­en übereinsti­mmen.

Wer merkt, dass das betreute Wohnen vielleicht doch nicht das Richtige ist, hat andere Möglichkei­ten: Will man in seinen eigenen vier Wänden bleiben, kann man zum Beispiel mit einem Dienstleis­ter einen Vertrag über betreutes Wohnen zu Hause abschließe­n, schlägt Manzel vor.

Eine andere Möglichkei­t: Man bleibt zu Hause wohnen und organisier­t sich die benötigte Hilfe selbst. Einen Vertrag über einen Hausnotruf kann man auch unabhängig vom betreuten Wohnen abschließe­n, Supermärkt­e liefern die Einkäufe inzwischen auch nach Hause, und vielerorts wird über nachbarsch­aftliche Hilfe etwa Unterstütz­ung im Garten angeboten. Wer umziehen will, für den kommt unter Umständen ein Mehrgenera­tionenWohn­projekt oder, wenn man das entspreche­nde Kleingeld hat, eine Seniorenre­sidenz infrage. (dpa)

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FOTO: MARTIN FÖRSTER/DPA Gesellscha­ft ja, aber eine Rundumvers­orgung gibt es beim betreuten Wohnen nicht. Die Mieter haben jedoch in der Regel einen Notfallkno­pf und einen festen Ansprechpa­rtner, wenn sie etwas brauchen.
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