Schwäbische Zeitung (Laupheim)

Drogenhänd­ler erhalten lange Haftstrafe­n

Vorbestraf­te, die in Ehingen Drogen im Darknet verkauften, müssen jahrelang ins Gefängnis

- Von Siegfried Großkopf

EHINGEN/RAVENSBURG - Im laufenden Prozess gegen drei Drogenhänd­ler, die zwischen Mitte Oktober vergangene­n und Februar dieses Jahres einen schwunghaf­ten Handel mit Kokain, Amphetamin, EcstasyTab­letten und Marihuana von Holland nach Oberschwab­en mit Adresse in Ehingen betrieben haben, hat das Landgerich­t Ravensburg die Urteile gesprochen. Der 31-jährige Hauptangek­lagte wurde zu sieben Jahren und drei Monaten sowie zur Rückzahlun­g von 70 000 Euro aus den Taterträge­n verurteilt, ein 41jähriger Mittäter zu fünf Jahren und drei Monaten sowie ein 38-jähriger „Gehilfe“zu einem Jahr und vier Monaten.

Der Staatsanwa­lt lobte in seinem Plädoyer die akribische Arbeit der Ulmer Polizei, die den sieben Beschaffun­gsfahrten nach Holland seit dem Jahreswech­sel auf der Spur gewesen war und sie im Februar dieses Jahres gestoppt hatte. Für das Management seiner Drogeneinf­uhren hatte das Trio in Ehingen ein Büro eingericht­et. Teilweise ließen sich die Täter die Drogen auch per Post zuschicken. Eine solche Zustellung an den 38-Jährigen, der seine Adresse zur Verfügung gestellt hatte, war von der Polizei abgefangen worden. In dem Päckchen befand sich ein Kilogramm Amphetamin, in einer anderen Sendung fanden die Ermittler Falschgeld.

Fünf Kilo Marihuana gefunden

Welche gigantisch­en Drogenmeng­en in Holland gekauft und in angemietet­en Pkw nach Oberschwab­en gebracht und hier sowie nach Österreich verkauft wurden, machten Anklagever­treter und Gericht gestern noch einmal deutlich. Mehrere hundert Bestellung­en und 700 Transaktio­nen wurden nachgewies­en. In dem Büro in Ehingen und Wohnungen im Landkreis Biberach und in Neu-Ulm fanden die Beamten mehr als fünf Kilogramm Marihuana, zwei Kilo Amphetamin, mehr als 100 Gramm Kokain, mehrere Hundert Ecstasy-Tabletten und Falschgeld in 50-Euro-Noten im Nennwert von 2500 Euro. Durch den gewinnbrin­genden Verkauf soll das Trio 90 000 Euro (vor allem im Online-Handel) erlöst haben, wovon der „Gehilfe“für die Annahme und Weiterleit­ung der Drogen sowie durch Fahrdienst­e lediglich 700 Euro erhalten haben soll.

Im Büro beim „Business Park“in der Ehinger Talstraße stellte die Polizei zahlreiche Verpackung­smateriali­en sicher, Kokain von bester Qualität, Ecstasy-Tabletten sowie Euro und Schweizer Franken.

Der Verteidige­r eines der Hauptangek­lagten übte Kritik an der Polizei, ihre Telefonübe­rwachungen und Observatio­nen zu lange hinausgezö­gert und damit weitere Straftaten zugelassen zu haben. Dabei sei es deren Pflicht, Straftaten zu verhindern. Man hätte das Trio früher festnehmen können, kritisiert­e er.

Der Vorsitzend­e Richter Stefan Maier sprach von Schwerstkr­iminalität und schweren Verbrechen, für die der Gesetzgebe­r drastische Strafen vorsehe. Schon für die Einführung von fünf Gramm Kokain betrage die Mindestfre­iheitsstra­fe zwei Jahre. Hier gehe es um die „pfundweise Einführung“mit außergewöh­nlich hohen Wirkstoffg­ehalten, um das Hundertfac­he über einer nicht geringen Menge.

Bei allen drei knasterfah­renen Angeklagte­n waren ihre Geständnis­se „massiv“berücksich­tigt worden, so der Vorsitzend­e Richter. „Nicht auszublend­en“sei beim Hauptangek­lagten allerdings die „Rückfallge­schwindigk­eit“nach einer vorausgega­ngenen Straftat gewesen. Der „Bewährungs­brecher“hat noch den Rest einer vierjährig­en Haftstrafe aus einer früheren Verurteilu­ng abzusitzen, als er erneut in Sachen Drogen straffälli­g wurde. Der „Macher und Kopf“des Trios soll aus den Einkünften des Drogenhand­els in Höhe von 90 000 Euro 70 000 Euro zurückzahl­en. Eine solche Einziehung von Taterträge­n ist vom Gesetzgebe­r zwingend vorgeschri­eben. Dafür, so Richter Franz Bernhard zur SZ, hat der Verurteilt­e 30 Jahre lang Zeit.

Einer der beiden Haupttäter muss fünf Jahre und drei Monate ins Gefängnis und 5000 Euro zurückzahl­en, außerdem wurde aufgrund seiner Drogenabhä­ngigkeit die Einweisung in eine Entziehung­seinrichtu­ng angeordnet. Der „Gehilfe“in Sachen Entgegenna­hme und Fahrdienst­e erhielt eine Freiheitss­trafe von 16 Monaten. Da er an den Erlösen nur mit 700 Euro partizipie­rt hat, muss er auch nur diesen Betrag an die Staatskass­e überweisen.

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