Schwäbische Zeitung (Laupheim)
Drogenhändler erhalten lange Haftstrafen
Vorbestrafte, die in Ehingen Drogen im Darknet verkauften, müssen jahrelang ins Gefängnis
EHINGEN/RAVENSBURG - Im laufenden Prozess gegen drei Drogenhändler, die zwischen Mitte Oktober vergangenen und Februar dieses Jahres einen schwunghaften Handel mit Kokain, Amphetamin, EcstasyTabletten und Marihuana von Holland nach Oberschwaben mit Adresse in Ehingen betrieben haben, hat das Landgericht Ravensburg die Urteile gesprochen. Der 31-jährige Hauptangeklagte wurde zu sieben Jahren und drei Monaten sowie zur Rückzahlung von 70 000 Euro aus den Taterträgen verurteilt, ein 41jähriger Mittäter zu fünf Jahren und drei Monaten sowie ein 38-jähriger „Gehilfe“zu einem Jahr und vier Monaten.
Der Staatsanwalt lobte in seinem Plädoyer die akribische Arbeit der Ulmer Polizei, die den sieben Beschaffungsfahrten nach Holland seit dem Jahreswechsel auf der Spur gewesen war und sie im Februar dieses Jahres gestoppt hatte. Für das Management seiner Drogeneinfuhren hatte das Trio in Ehingen ein Büro eingerichtet. Teilweise ließen sich die Täter die Drogen auch per Post zuschicken. Eine solche Zustellung an den 38-Jährigen, der seine Adresse zur Verfügung gestellt hatte, war von der Polizei abgefangen worden. In dem Päckchen befand sich ein Kilogramm Amphetamin, in einer anderen Sendung fanden die Ermittler Falschgeld.
Fünf Kilo Marihuana gefunden
Welche gigantischen Drogenmengen in Holland gekauft und in angemieteten Pkw nach Oberschwaben gebracht und hier sowie nach Österreich verkauft wurden, machten Anklagevertreter und Gericht gestern noch einmal deutlich. Mehrere hundert Bestellungen und 700 Transaktionen wurden nachgewiesen. In dem Büro in Ehingen und Wohnungen im Landkreis Biberach und in Neu-Ulm fanden die Beamten mehr als fünf Kilogramm Marihuana, zwei Kilo Amphetamin, mehr als 100 Gramm Kokain, mehrere Hundert Ecstasy-Tabletten und Falschgeld in 50-Euro-Noten im Nennwert von 2500 Euro. Durch den gewinnbringenden Verkauf soll das Trio 90 000 Euro (vor allem im Online-Handel) erlöst haben, wovon der „Gehilfe“für die Annahme und Weiterleitung der Drogen sowie durch Fahrdienste lediglich 700 Euro erhalten haben soll.
Im Büro beim „Business Park“in der Ehinger Talstraße stellte die Polizei zahlreiche Verpackungsmaterialien sicher, Kokain von bester Qualität, Ecstasy-Tabletten sowie Euro und Schweizer Franken.
Der Verteidiger eines der Hauptangeklagten übte Kritik an der Polizei, ihre Telefonüberwachungen und Observationen zu lange hinausgezögert und damit weitere Straftaten zugelassen zu haben. Dabei sei es deren Pflicht, Straftaten zu verhindern. Man hätte das Trio früher festnehmen können, kritisierte er.
Der Vorsitzende Richter Stefan Maier sprach von Schwerstkriminalität und schweren Verbrechen, für die der Gesetzgeber drastische Strafen vorsehe. Schon für die Einführung von fünf Gramm Kokain betrage die Mindestfreiheitsstrafe zwei Jahre. Hier gehe es um die „pfundweise Einführung“mit außergewöhnlich hohen Wirkstoffgehalten, um das Hundertfache über einer nicht geringen Menge.
Bei allen drei knasterfahrenen Angeklagten waren ihre Geständnisse „massiv“berücksichtigt worden, so der Vorsitzende Richter. „Nicht auszublenden“sei beim Hauptangeklagten allerdings die „Rückfallgeschwindigkeit“nach einer vorausgegangenen Straftat gewesen. Der „Bewährungsbrecher“hat noch den Rest einer vierjährigen Haftstrafe aus einer früheren Verurteilung abzusitzen, als er erneut in Sachen Drogen straffällig wurde. Der „Macher und Kopf“des Trios soll aus den Einkünften des Drogenhandels in Höhe von 90 000 Euro 70 000 Euro zurückzahlen. Eine solche Einziehung von Taterträgen ist vom Gesetzgeber zwingend vorgeschrieben. Dafür, so Richter Franz Bernhard zur SZ, hat der Verurteilte 30 Jahre lang Zeit.
Einer der beiden Haupttäter muss fünf Jahre und drei Monate ins Gefängnis und 5000 Euro zurückzahlen, außerdem wurde aufgrund seiner Drogenabhängigkeit die Einweisung in eine Entziehungseinrichtung angeordnet. Der „Gehilfe“in Sachen Entgegennahme und Fahrdienste erhielt eine Freiheitsstrafe von 16 Monaten. Da er an den Erlösen nur mit 700 Euro partizipiert hat, muss er auch nur diesen Betrag an die Staatskasse überweisen.