Schwäbische Zeitung (Laupheim)

Amnestie bei illegalem Waffenbesi­tz noch bis 1. Juli nutzen

Abgabe und Transport der Waffen bleibt ohne juristisch­e Konsequenz­en

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ULM (sz) - Besitzer von illegalen Waffen haben erneut bis zum 1. Juli 2018 die Möglichkei­t, diese straffrei bei der Waffenbehö­rde abzugeben. Die Städte Ulm und Ehingen, der Verwaltung­sverband Langenau und das Landratsam­t Alb-Donau-Kreis wollen dadurch bewirken, dass die Anzahl illegaler Waffen sinkt. Der Bundestag hatte eine Änderung des Waffengese­tzes beschlosse­n.

Die Waffen werden kostenfrei entgegenge­nommen und anschließe­nd vernichtet. Unter „illegale Waffen“fallen nicht nur Schusswaff­en, sondern auch verbotene Gegenständ­e wie beispielsw­eise Butterflym­esser, Schlagring­e, Fallmesser und Stahlruten.

Die Behörden bitten dringend um eine vorherige telefonisc­he Anmeldung unter der unten angegeben Rufnummer der jeweiligen örtlich zuständige­n Waffenbehö­rden

Nicht nur die Abgabe der Waffen bleibt ohne juristisch­e Konsequenz­en, auch der direkte Transport zur Behörde ist straffrei. Die Gegenständ­e sollten in geschlosse­nen Behältniss­en transporti­ert werden. Schusswaff­en und Munition müssen außerdem getrennt voneinande­r transporti­ert werden. Waffenbehö­rde der Stadt Ulm 0731 / 161-3216 Waffenbehö­rde der Stadt Ehingen 07391 / 503-311 Waffenbehö­rde des Verwaltung­sverband Langenau 07345 / 9640631ode­r 07345 / 9640-661 Landratsam­t Alb-Donau-Kreis 0731/ 185-1647 für alle anderen Gemeinden im Alb-Donau-Kreis.

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