Schwäbische Zeitung (Laupheim)
Amnestie bei illegalem Waffenbesitz noch bis 1. Juli nutzen
Abgabe und Transport der Waffen bleibt ohne juristische Konsequenzen
ULM (sz) - Besitzer von illegalen Waffen haben erneut bis zum 1. Juli 2018 die Möglichkeit, diese straffrei bei der Waffenbehörde abzugeben. Die Städte Ulm und Ehingen, der Verwaltungsverband Langenau und das Landratsamt Alb-Donau-Kreis wollen dadurch bewirken, dass die Anzahl illegaler Waffen sinkt. Der Bundestag hatte eine Änderung des Waffengesetzes beschlossen.
Die Waffen werden kostenfrei entgegengenommen und anschließend vernichtet. Unter „illegale Waffen“fallen nicht nur Schusswaffen, sondern auch verbotene Gegenstände wie beispielsweise Butterflymesser, Schlagringe, Fallmesser und Stahlruten.
Die Behörden bitten dringend um eine vorherige telefonische Anmeldung unter der unten angegeben Rufnummer der jeweiligen örtlich zuständigen Waffenbehörden
Nicht nur die Abgabe der Waffen bleibt ohne juristische Konsequenzen, auch der direkte Transport zur Behörde ist straffrei. Die Gegenstände sollten in geschlossenen Behältnissen transportiert werden. Schusswaffen und Munition müssen außerdem getrennt voneinander transportiert werden. Waffenbehörde der Stadt Ulm 0731 / 161-3216 Waffenbehörde der Stadt Ehingen 07391 / 503-311 Waffenbehörde des Verwaltungsverband Langenau 07345 / 9640631oder 07345 / 9640-661 Landratsamt Alb-Donau-Kreis 0731/ 185-1647 für alle anderen Gemeinden im Alb-Donau-Kreis.