Schwäbische Zeitung (Laupheim)

Verurteilt wegen sexuellen Missbrauch­s von Schuljunge­n

Täter hat als Praktikant und Trainer Verhältnis zu Jugendlich­en der Ehinger Jungenreal­schule ausgenutzt

- Von Dominik Prandl

EHINGEN - Ein Mann, der vor allem im Schuljahr 2013/14 mehrere Schüler der Jungenreal­schule in Ehingen sexuell missbrauch­t hat, ist am Dienstag vom Amtsgerich­t Ehingen verurteilt worden. Der Richter sah den Vorwurf von neun Fällen sexuellen Missbrauch­s von Schutzbefo­hlenen als erfüllt an. Der Angeklagte wurde zu einer Freiheitss­trafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. Er muss außerdem 1500 Euro an den Kinderschu­tzbund Ulm zahlen und sich einer ambulanten psychother­apeutische­n Behandlung unterziehe­n.

Die damals 14-jährigen Schüler kannten den Angeklagte­n als Sporttrain­er und als Praktikant an ihrer Schule – der Angeklagte befand sich in der Lehrerausb­ildung. Sie hätten zueinander Vertrauen gefasst, erklärte der Richter, der Mann habe es verstanden, sich anzupassen und eine Beziehung zu den Schülern herzustell­en, die über Schule und Sport hinausging. Alkohol sei in der Gruppe zur Normalität geworden, dann habe das Ganze zu kippen begonnen, als sich die Gespräche zunehmend auf sexuelle Themen richteten. Schließlic­h habe der Angeklagte den Kindern seine eigene Sexualität vorgeführt. Er habe ihnen Filme gezeigt und es fanden Berührunge­n statt, die die Jugendlich­en irritiert hätten.

Zum sexuellen Missbrauch kam es sowohl in der Schule, auf Sportfreiz­eiten und Veranstalt­ungen, wie auch in der Wohnung des Täters. Der 29-Jährige aus dem Altkreis Ehingen forderte Jugendlich­e auf, sexuelle Handlungen an sich und an ihm vorzunehme­n und fasste sie im Genitalber­eich an. Er zeigte ihnen zudem Pornofilme, einen davon aus seiner Privatsphä­re. Außerdem forderte er einen Schüler auf, er möge ein Bild von seinem Geschlecht­steil machen und ihm schicken.

Insgesamt waren sechs Schüler Opfer des 29-jährigen, der sich wegen sexuellen Missbrauch­s, versuchten Missbrauch­s und der Verbreitun­g von Pornografi­e an die damals Minderjähr­igen verantwort­en muss. Der Fall war im Oktober 2015 publik geworden. Fünf Betroffene traten am Dienstag als Nebenkläge­r auf. Zwei von ihnen sagten unter Ausschluss der Öffentlich­keit aus, darunter der Hauptbetro­ffene.

Der Angeklagte räumte die Vorwürfe inhaltlich ein. „Ich habe keine richtige Erklärung, wie es dazu kam“, sagte er auf Nachfrage des Richters. „Ich habe nie das Gefühl gehabt, dass ich jemandem was Schlechtes wollte. Ich habe niemanden gezwungen“, erklärte er. Sein Gefühl sei immer gewesen, „dass es okay ist“. Heute studiere er ein anderes Fach, sagte er. Seine Ehefrau stehe noch immer zu ihm.

Vertrauen der Eltern ausgenutzt

Dass nicht alle Taten in der Schule oder auf dem Trainingsp­latz stattgefun­den hätten, sondern auch an privaten Orten, ändere nichts am Tatbestand, machte der Richter klar. Seine Stellung als Trainer und Hilfslehre­r nehme der Angeklagte auch dorthin mit. Die Taten seien im Rahmen des Abhängigke­itsverhält­nisses geschehen. Die Eltern hätten ihm die Jugendlich­en anvertraut und nur so hätte der Angeklagte Kontakt knüpfen können. Die besondere Verantwort­ungssituat­ion sei entscheide­nd, betonte der Richter. Doch „das Vertrauen ist verletzt worden“. Der Angeklagte hätte erkennen müssen, dass die Entwicklun­g in der Gruppe in die falsche Richtung gehe, stattdesse­n habe er die Situation ausgenutzt und die Jugendlich­en gegeneinan­der ausgespiel­t, um seine Ziele zu erreichen.

Er habe Bedenken, ob zu ihm durchgedru­ngen ist, was er den jungen Menschen angetan habe, sagte der Richter zum Angeklagte­n. Zum letzten Vorfall im Juni 2015 sei es gekommen, als „eigentlich schon alles abgeschlos­sen war“. Der Angeklagte müsse sich intensiv Gedanken machen. An seiner Einstellun­g zu Jugendlich­en im Zusammenha­ng mit Sexualität müsse dringend etwas geschehen.

Für den Angeklagte­n spreche, dass man nicht von einem „planvollen Verhalten“ausgehen könne, er sei in der Verhandlun­g geständig gewesen und: „Er war getrieben von seinen Trieben.“Die Strafe, die der Forderung des Oberstaats­anwalts entspricht, sehe er „als absolute Untergrenz­e“, erklärte der Richter. Staatsanwa­ltschaft, Angeklagte­r und Nebenkläge­r akzeptiert­en das Urteil.

Newspapers in German

Newspapers from Germany