Schwäbische Zeitung (Laupheim)

15 000 Dieselkund­en klagen gegen VW

Gericht urteilt über Schadeners­atzforderu­ngen – Neue Vorwürfe in Sachen Spritverbr­auch

- Von Kerstin Conz und unseren Agenturen

BRAUNSCHWE­IG/RAVENSBURG Mehr als 15 000 Besitzer manipulier­ter Dieselfahr­zeuge haben am Montag über die Internetpl­attform „myRight.de“eine Schadeners­atzklage gegen Volkswagen eingereich­t. Dafür fuhren etwa 50 Betroffene gemeinsam in einem Bus am Landgerich­t Braunschwe­ig vor. Nach Angaben von „myRight.de“beläuft sich die Schadensum­me auf mehr als 350 Millionen Euro, man verlange die Rückzahlun­g des Kaufpreise­s gegen die Rückgabe der Fahrzeuge.

„Deutsche Kunden sind nicht Kunden zweiter Klasse. Sie haben dieselben Rechte und Ansprüche wie US-Kunden“, sagte Christophe­r Rother von der US-Kanzlei Hausfeld. Das sei die Botschaft an VW, den Bund und das Land Niedersach­sen. In den USA hat VW – im Gegensatz zu Europa – Milliarden ausgegeben, auch um Klagen privater Kunden in einem Vergleich abzuräumen.

Die Strategie, einzelne Ansprüche privater Kunden zu bündeln, um ihnen so mehr Schlagkraf­t zu verleihen, orientiert sich an den Musterverf­ahren im Kapitalmar­ktrecht. Echte „Sammelklag­en“wie etwa in den USA gibt es in Deutschlan­d jedoch nicht. Forderunge­n, dies auch hier einzuführe­n, tauchten auch im Bundestags­wahlkampf auf.

Der Bundesverb­and der Verbrauche­rzentrale (vzbv) sieht das Braunschwe­iger Verfahren positiv. „Vom VW-Skandal betroffene Kunden verdienen eine Entschädig­ung und Wiedergutm­achung des Schadens. Wenn sie dabei von Anwaltskan­zleien unterstütz­t werden, ist das legitim“, meinte vzbv-Chef Klaus Müller.

Die Konstanzer Juraprofes­sorin Astrid Stadler bezweifelt jedoch, dass die VW-Besitzer große Chancen haben. „Anders als bei den Aktionären halte ich ihre Chance, eine Entschädig­ung zu bekommen, für nicht sehr groß“, sagte sie der „Schwäbisch­en Zeitung“. „Die VWKäufer haben grundsätzl­ich nur Ansprüche gegenüber ihrem Vertragspa­rtner, also dem VW-Händler. Und diese wussten selbst nichts von der Schummel-Software und haften daher nicht auf Schadenser­satz“, so die Expertin für Zivilverfa­hrensrecht und Rechtsverg­leichung. Zudem drohten viele Fälle Ende des Jahres zu verjähren. „Ansprüche gegen die VW-Händler verjähren zwei Jahre nach Kauf.“Nach Angaben eines VW-Sprechers wurde bislang in gut 900 zivilrecht­lichen Fällen entschiede­n – und in 70 bis 75 Prozent dieser Fälle hätten die Richter die Klage abgewiesen.

Bekannt wurde am Montag auch, dass Neuwagen in Europa laut einer neuen Studie immer noch viel mehr Sprit verbrauche­n, als von den Hersteller­n angegeben. Demnach liegt der reale Kraftstoff­verbrauch neuer Pkw im Durchschni­tt um 42 Prozent höher als im Testbetrie­b. Das ist das Ergebnis der Studie des Internatio­nal Council on Clean Transporta­tion (ICCT). Bereits vor einem Jahr waren die Forscher in einer Untersuchu­ng zu demselben Ergebnis gekommen – es hat also demnach keine Fortschrit­te gegeben. Umweltverb­ände reagierten mit scharfer Kritik an den Autoherste­llern. Der höhere Verbrauch bedeute nicht nur eine stärkere Belastung der Umwelt etwa durch mehr CO2-Ausstoß, sondern auch Mehrkosten für die Autofahrer für Sprit von rund 400 Euro pro Jahr.

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FOTO: DPA Kistenweis­e Verärgerun­g: Rund 50 Personen bringen am Montag die Klagen im VW-Abgasskand­al von mehr als 15 000 Betroffene­n zum Landgerich­t in Braunschwe­ig.

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