Schwäbische Zeitung (Laupheim)

„Laupheimer Hof“: Richter wollen in Bälde beraten

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LAUPHEIM (ry) - Im Juli war Spatenstic­h für die Erweiterun­g des „Laupheimer Hofs“. „Noch im November“will die 3. Kammer des Verwaltung­sgerichts Sigmaringe­n (VG) über den Antrag zweier Anlieger beraten, die einen Baustopp erwirken wollen. Das sagte ein Gerichtssp­recher der „Schwäbisch­en Zeitung“.

Der Antrag richtet sich gegen die Stadt Laupheim. Sie hat der Laupheimer Hof Hotelbau GmbH & Co. KG eine Baugenehmi­gung erteilt, die aktuell unveränder­t gültig ist, aber von Anwohnern angefochte­n wird, mit der Begründung, dass durch das geplante Bauvorhabe­n nachbarsch­ützende Vorschrift­en verletzt würden. Außerdem verweise die von der Stadt Laupheim erteilte Baugenehmi­gung auf Festsetzun­gen in jenem Bebauungsp­lan, den der Verwaltung­sgerichtsh­of Baden-Württember­g (VGH) im Januar wegen formaler Mängel für unwirksam erklärt hat.

Die beiden Antragstel­ler wollen nach Auskunft ihres Rechtsanwa­lts Martin Glöggler im einstweili­gen Rechtsschu­tzverfahre­n die Wiederhers­tellung der aufschiebe­nden Wirkung ihrer Widersprüc­he gegen die Baugenehmi­gung erreichen. Widerspruc­h haben laut Glöggler noch 14 weitere Anwohner eingelegt; aus Gründen der Prozessöko­nomie sei es aber üblich, die Zahl der Antragstel­ler zu begrenzen.

Die 3. Kammer des VG hat nach Auskunft des Gerichtssp­rechers zuletzt noch Unterlagen zum Thema Brandschut­z angeforder­t. Sollten die Richter zu der Auffassung gelangen, dass es besser wäre, zunächst keine vollendete­n Tatsachen auf der Hotelbaust­elle zu schaffen, könnten sie einen Baustopp anordnen. Beide Parteien können Rechtsmitt­el gegen den VG-Entscheid einlegen, der Fall ginge dann an den VGH.

Den nach dem VGH-Urteil vom Januar neu gefassten Bebauungsp­lan „Hotelerwei­terung Laupheimer Hof “hat die Stadt im Sommer öffentlich ausgelegt. Über die eingegange­nen Stellungna­hmen und das Ergebnis der Abwägung will die Verwaltung am Montag, 13. November, im Bau- und Umweltauss­chuss des Gemeindera­ts berichten. Dann soll der Planentwur­f erneut ausgelegt werden. Die zeichneris­chen und textlichen Festsetzun­gen und die Begründung des Bebauungsp­lans wurden zwischenze­itlich überarbeit­et, heißt es in der Sitzungsvo­rlage. Dabei seien Anregungen des Regierungs­präsidiums zur Darstellun­g von Hochwasser­risikogebi­eten aufgegriff­en worden.

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