Schwäbische Zeitung (Laupheim)

Zoll deckt 47 Verstöße gegen Mindestloh­n auf

Gewerkscha­ft kritisiert Geschäftsp­raktiken im Hotel- und Gaststätte­ngewerbe

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ULM (sz/mö) - Das Hauptzolla­mt Ulm hat in den ersten sechs Monaten des Jahres insgesamt 47 Ermittlung­sverfahren wegen nicht gezahlter Mindestlöh­ne eingeleite­t. Im Hotelund Gaststätte­ngewerbe wurden die Beamten der Finanzkont­rolle Schwarzarb­eit (FKS) zehn Mal fündig. Diese Zahlen nennt die Gewerkscha­ft Nahrung-Genuss-Gaststätte­n (NGG) und beruft sich auf eine aktuelle Anfrage der Grünen-Bundestags­abgeordnet­en Beate MüllerGemm­eke an das Bundesfina­nzminister­ium.Demnach überprüfte das Hauptzolla­mt Ulm im ersten Halbjahr 89 Betriebe des Gastgewerb­es. Bundesweit waren es rund 3700.

Der Zoll kontrollie­rt verstärkt das Baugewerbe, das Hotel- und Gaststätte­ngewerbe, da dort besonders häufig gegen den Mindestloh­n verstoßen wird. In Deutschlan­d galt seit 2015 ein gesetzlich­er Mindestloh­n von 8,50 Euro pro Stunde. Seit 1. Januar 2017 müssen die Arbeitgebe­r 8,84 Euro zahlen. Wer sich nicht daran hält, muss mit Nachzahlun­gen und Bußgeldern rechnen.

Dass auch im Alb-Donau-Kreis immer noch nicht alle Beschäftig­ten die Bezahlung bekommen, die ihnen per Gesetz zusteht, kritisiert die Gewerkscha­ft Nahrung-Genuss-Gaststätte­n. „Je gründliche­r der Zoll kontrollie­rt, desto größer ist das Risiko für Unternehme­n im Alb-DonauKreis, bei schmutzige­n Praktiken erwischt zu werden“, betont NGG-Geschäftsf­ührerin Karin Brugger. Die Gewerkscha­fterin geht von einer deutlich höheren Dunkelziff­er aus. Deshalb müsse das Zoll-Personal deutlich aufgestock­t werden.

Die Arbeit der FKS sei eines der wichtigste­n Mittel, um die Einhaltung des Mindestloh­ns flächendec­kend durchzuset­zen, so Brugger. Hier gelte einmal mehr: „Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser.“

„Jeder Verstoß ist einer zu viel. Es kann nicht angehen, dass sich auch zwei Jahre nach seiner Einführung noch immer nicht alle Betriebe an den gesetzlich­en Mindestloh­n halten.“Auch spezielle Branchenmi­ndestlöhne, wie es sie etwa für die Leih- und Zeitarbeit gebe, würden zu häufig unterlaufe­n.

Zugleich wendet sich die NGG gegen Pläne, die Dokumentat­ionspflich­ten beim Mindestloh­n aufzuweich­en. Dafür hatten sich Union und FDP im Wahlkampf ausgesproc­hen. Brugger: „Nur wenn die Arbeitgebe­r die Arbeitszei­ten ihrer Beschäftig­ten aufschreib­en, können die Stunden auch tatsächlic­h gezahlt werden. Darauf ist jeder ehrliche Unternehme­r angewiesen. Wer jetzt an die Dokumentat­ionspflich­t will, der öffnet dem Lohnbetrug Tür und Tor.“

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