Schwäbische Zeitung (Laupheim)
Milde Strafe für Kindesmissbrauch
Ein 38-Jähriger muss für drei Jahre und vier Monate ins Gefängnis, weil er sich an seiner damals neunjährigen Stieftochter vergangen hat
NEU-ULM/MEMMINGEN - Der 38jährige Neu-Ulmer, der seine Stieftochter schwer sexuell missbraucht hat, ist nun verurteilt: Er muss für drei Jahre und vier Monate ins Gefängnis – wobei sein einjähriger Aufenthalt in der Untersuchungshaft auf diese Zeit angerechnet wird. Vorsitzender Richter Jürgen Hasler sprach den Mann am Donnerstag am Landgericht in Memmingen wegen schweren sexuellen Missbrauchs in drei Fällen und sexuellen Missbrauchs in vier Fällen schuldig.
Die Anwältin der Nebenklage, Ulrike Mangold, hatte zu Beginn der Verhandlung noch versucht, das Gericht umzustimmen. Ihrer Ansicht nach war die Vereinbarung, die die Beteiligten in der vergangenen Sitzung geschlossen hatten, nicht mehr tat- und schuldangemessen. Sie merkte an, dass Gewalt und Erpressung bei den Taten eine Rolle spielte. Und die Zeugen stützten diese These: Eine Kriminalpolizistin erzählte von einem Fall, in der 38-Jährige den Kopf des Kindes fest an seinem Intimbereich gehalten habe. Die psychiatrische Sachverständige schilderte, dass der Täter das Kind während eines Missbrauchs an den Beinen festgehalten habe.
Das alles reichte dem Gericht jedoch nicht, um einen Gewaltaspekt mit ins Urteil zu bringen – deswegen blieb es bei dem ausgehandelten Deal. Das Einzige, was das Kind detailliert beschrieben habe, sei eine Ohrfeige gewesen. Doch, so Richter Hasler, habe der 38-Jährige diese erst nach dem Ende des erzwungenen Geschlechtsverkehrs gegeben, was deswegen nicht als „Mittel, um sie gefügig zu machen“zähle und damit nicht als Gewalt.
Auch in den anderen Vorfällen habe das Kind zu wenige Einzelheiten erzählt, um dies zum Tatbestand zu machen. „Wir haben das Thema ausführlich diskutiert“, sagte Hasler in der Urteilsbegründung. Schließlich sei diese Frage offen geblieben.
Für den Neu-Ulmer spreche vor allem, dass durch sein Geständnis das Mädchen nicht aussagen muss. Das Kind schonend zu behandeln, spiele eine „außerordentlich große Rolle“, sagte Hasler. Es sei schwer gewesen, zu beurteilen, ob die Angaben des Kindes zu einer Verurteilung ausreichen. Deswegen habe das Gericht sich auf die Tatvorwürfe beschränkt, die sicher nachgewiesen werden konnten. Doch wie und warum es zu den Taten kam, blieb im Dunkeln. „Da hätte uns der Angeklagte mit einer Aussage helfen können“, sagte Hasler. Nach Angaben des psychiatrischen Facharztes ist der Mann nicht kernpädophil, also nicht nur auf Kinder fixiert. Deswegen gelte er nicht als vermindert schuldfähig.
Richter Hasler rechnete dem Mann jedoch an, dass er bereit ist, dem Kind Schmerzensgeld zu bezahlen. Und für ihn spreche auch, dass er nun „vor dem Nichts steht“, weil er seine Beziehung, seinen Arbeitsplatz und seine Existenz verloren habe. Gegen ihn wertete der Richter neben allen in der Anklage aufgeführten Vorwürfen, dass er als Ersatzvater das Vertrauen des Kindes zerstört habe.
Gesamtstrafe im unteren Rahmen
Das Gericht bildete eine Gesamtstrafe der Tatvorwürfe und kam so auf drei Jahre und vier Monate Gefängnisstrafe, die sich damit im unteren Rahmen bewegt. Denn in diesem Bereich sind Strafen zwischen zwei und 15 Jahren möglich, so Richter Hasler. „Ich hoffe, dass die Sache nun für alle abgeschlossen werden kann“, sagte er. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die Plädoyers der Staatsanwaltschaft, der Nebenklägerin und des Verteidigers wurden nicht öffentlich vorgetragen, deswegen ist zu deren Haltung nichts bekannt. In diesem Zuge hatte auch der Angeklagte die Möglichkeit, abschließend etwas zu sagen – ob er sich entschuldigt hat, ist unbekannt.