Schwäbische Zeitung (Laupheim)
Landgericht verhandelt Anklage wegen Mordes
Ab kommender Woche steht der homophobe Jugendliche vor Gericht
ULM (sz) - Das Landgericht Ulm hat jetzt über die Anklage der Staatsanwaltschaft Ulm in Sachen Mord in der Schillerstraße entschieden. Das Verfahren vor der dritten Großen Strafkammer (als Jugendkammer) beginnt am Dienstag, 21. November, mit der Verlesung der Anklage. Insgesamt sind sieben Verhandlungstage vorgesehen, die bis Ende Januar angesetzt sind. Da das Verfahren gegen eine minderjährige Person gerichtet ist, ist es in Gänze nicht öffentlich. Medienvertretern werden lediglich in einer kurzen Mitteilung informiert.
So schildert das Landgericht den Sachverhalt: Am Abend des 23. Mai diesen Jahres habe der zum Tatzeitpunkt 15-Jährige Angeklagte in Ulm einen ihm bis dahin unbekannten 64Jährigen um Essen und einen Schlafplatz gebeten. Dieser habe ihn in seine Wohnung mitgenommen, ihm etwas zu trinken gegeben und ihm 50 Euro für Fotos angeboten. Der Mann soll ihn dann ohne Nachdruck zu sexuellen Handlungen aufgefordert haben. Dazu sei er in sein Schlafzimmer gegangen, während der Angeklagte aber zunächst im Wohnzimmer blieb.
Aus Abneigung gegenüber Homosexuellen und um Wertsachen des Mannes an sich zu nehmen, habe sich der Jugendliche nun entschlossen, den Mann zu töten. Dazu habe er mit einem Küchenmesser mehrfach auf sein Opfer eingestochen. Als das Messer abbrach, habe er mit anderen Gegenständen auf den Mann eingeschlagen und mit weiteren zwei Messern, die er aus der Küche geholt habe, eingestochen. Das Opfer starb an diesen Verletzungen.
Anschließend habe er die Wohnung nach Wertsachen durchsucht und unter anderem Bargeld entwendet. Um die Spuren der Tat zu verwischen, habe er an mehreren Stellen in der Wohnung Feuer gelegt und sei dann geflohen.
Auch hierbei habe er damit gerechnet, dass Nachbarn in dem Mehrfamilienhaus durch das Feuer zu Tode kommen könnten.
Das Feuer wurde von Nachbarn entdeckt und von der Feuerwehr gelöscht, ohne dass weitere Bewohner des Hauses zu Schaden kamen. Rechtlich wird dem Angeklagten Mord und Raub mit Todesfolge vorgeworfen.
Teil der Anklage ist auch ein Sachverhalt in Beimerstetten. Er soll am 21. Mai versucht haben, im Treppenhaus eines Mehrfamilienhauses Feuer zu legen.