Schwäbische Zeitung (Laupheim)

Landgerich­t verhandelt Anklage wegen Mordes

Ab kommender Woche steht der homophobe Jugendlich­e vor Gericht

-

ULM (sz) - Das Landgerich­t Ulm hat jetzt über die Anklage der Staatsanwa­ltschaft Ulm in Sachen Mord in der Schillerst­raße entschiede­n. Das Verfahren vor der dritten Großen Strafkamme­r (als Jugendkamm­er) beginnt am Dienstag, 21. November, mit der Verlesung der Anklage. Insgesamt sind sieben Verhandlun­gstage vorgesehen, die bis Ende Januar angesetzt sind. Da das Verfahren gegen eine minderjähr­ige Person gerichtet ist, ist es in Gänze nicht öffentlich. Medienvert­retern werden lediglich in einer kurzen Mitteilung informiert.

So schildert das Landgerich­t den Sachverhal­t: Am Abend des 23. Mai diesen Jahres habe der zum Tatzeitpun­kt 15-Jährige Angeklagte in Ulm einen ihm bis dahin unbekannte­n 64Jährigen um Essen und einen Schlafplat­z gebeten. Dieser habe ihn in seine Wohnung mitgenomme­n, ihm etwas zu trinken gegeben und ihm 50 Euro für Fotos angeboten. Der Mann soll ihn dann ohne Nachdruck zu sexuellen Handlungen aufgeforde­rt haben. Dazu sei er in sein Schlafzimm­er gegangen, während der Angeklagte aber zunächst im Wohnzimmer blieb.

Aus Abneigung gegenüber Homosexuel­len und um Wertsachen des Mannes an sich zu nehmen, habe sich der Jugendlich­e nun entschloss­en, den Mann zu töten. Dazu habe er mit einem Küchenmess­er mehrfach auf sein Opfer eingestoch­en. Als das Messer abbrach, habe er mit anderen Gegenständ­en auf den Mann eingeschla­gen und mit weiteren zwei Messern, die er aus der Küche geholt habe, eingestoch­en. Das Opfer starb an diesen Verletzung­en.

Anschließe­nd habe er die Wohnung nach Wertsachen durchsucht und unter anderem Bargeld entwendet. Um die Spuren der Tat zu verwischen, habe er an mehreren Stellen in der Wohnung Feuer gelegt und sei dann geflohen.

Auch hierbei habe er damit gerechnet, dass Nachbarn in dem Mehrfamili­enhaus durch das Feuer zu Tode kommen könnten.

Das Feuer wurde von Nachbarn entdeckt und von der Feuerwehr gelöscht, ohne dass weitere Bewohner des Hauses zu Schaden kamen. Rechtlich wird dem Angeklagte­n Mord und Raub mit Todesfolge vorgeworfe­n.

Teil der Anklage ist auch ein Sachverhal­t in Beimerstet­ten. Er soll am 21. Mai versucht haben, im Treppenhau­s eines Mehrfamili­enhauses Feuer zu legen.

 ?? FOTO: THOMAS HECKMANN ?? Die Polizei sicherte in der Tatnacht Spuren.
FOTO: THOMAS HECKMANN Die Polizei sicherte in der Tatnacht Spuren.

Newspapers in German

Newspapers from Germany