Schwäbische Zeitung (Laupheim)

Betrüger schlüpfen immer öfter in Polizisten-Rolle

Fünf Männer stehen wegen mehrerer Fälle in Tübingen vor Gericht

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TÜBINGEN (lsw) - Vor dem Tübinger Landgerich­t hat am Montag der Prozess gegen fünf Männer begonnen, die wegen einer Betrugsser­ie mit dem Falsche-Polizisten-Trick angeklagt sind. Die Angeklagte­n sollen bei fünf Opfern in Bayern und BadenWürtt­emberg mehr als 100 000 Euro erbeutet haben, wie aus der Anklage hervorgeht. Wie das Landeskrim­inalamt (LKA) Baden-Württtembe­rg mitteilt, schlüpfen Betrüger immer öfter in die Rolle von Polizisten, um sich das Geld von vertrauens­seligen Bürgern zu erschleich­en. Die Fälle hätten sich im laufenden Jahr vervierfac­ht.

Anrufe aus der Türkei

Bei der Serie in Tübingen griff die Kriminalpo­lizei in einem Fall Ende April ein. Die aus Bayern stammenden Angeklagte­n sind zwischen 22 und 33 Jahre alt. Kopf der Bande ist laut Staatsanwa­ltschaft der Bruder eines 29 Jahre alten Angeklagte­n, gegen den getrennt ermittelt wird. Er soll von der Türkei aus die Opfer angerufen und sich dabei als Polizist, häufig mit dem Namen Neumann, ausgegeben haben. Am Telefon habe er unter anderem das Szenario geschilder­t, der Angerufene stehe auf der Liste einer Diebesband­e. Auch bei der Bank würden Mittäter vermutet, deshalb müsse das Geld dort weg.

Die Opfer hoben es ab, vier der Angeklagte­n organisier­ten die Abholung – angeblich, um das Geld sicher zu verwahren. Sie tauchten laut Staatsanwa­lt in normaler Kleidung auf, nicht etwa als Polizisten verkleidet. Doch fünf Opfer vertrauten ihnen und überreicht­en das Geld. Ein 24-Jähriger soll in einem Fall der Fahrer gewesen sein, er ist wegen Beihilfe zum Betrug angeklagt. Ein Urteil wird am 8. Januar erwartet.

Nach Auskunft des LKA gab es im Jahr 2017 bereits mehr als 900 solcher Fälle. Allerdings sei es bei mehr als 90 Prozent beim Versuch geblieben. Das LKA führt das auf verstärkte Prävention­sarbeit zurück und zahlreiche Festnahmen von mutmaßlich­en Tätern. 2016 gab es laut LKA 225 Fälle und einem dadurch verursacht­en Vermögenss­chaden von annähernd 1,4 Millionen Euro.

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