Schwäbische Zeitung (Laupheim)
Verfassungsgerichtshof weist Klage der AfD ab
Landtag durfte Untersuchungsausschuss ablehnen
STUTTGART (lsw) - Niederlage für die AfD vor Gericht: Der Landtag durfte im November 2016 einen von den Rechtspopulisten beantragten Untersuchungsausschuss „Linksextremismus in Baden-Wüttemberg“sehr wohl ablehnen. Das entschied der Verfassungsgerichtshof am Mittwoch in Stuttgart. Das Organstreitverfahren der AfD-Fraktion gegen den Landtag sei in Teilen unzulässig und auch unbegründet, hieß es. Der Landtag habe keine Pflicht zum Einsetzen des Ausschusses gehabt.
Zwar war der Ausschuss im August 2016, wie im Gesetz gefordert, von zwei – wenn auch nur vorübergehend bestehenden – Fraktionen aus AfD-Mitgliedern beantragt worden. Als der Landtag aber im November 2016 über die Einsetzung entschied, habe es nur noch eine Fraktion gegeben. Die im Streit abtrünnigen Abgeordneten, die kurz als ABW-Fraktion firmierten, waren zuvor wieder in ihre alte AfD-Fraktion aufgenommen worden.
Schärfste Waffe der Opposition
Untersuchungsausschüsse gelten als schärfstes Schwert der Opposition zur Kontrolle der Regierung. Minderheiten im Parlament dürfen damit mögliche Missstände oder Affären unter die Lupe nehmen. Allerdinge muss der Antrag von einem Viertel der Abgeordneten oder zwei Fraktionen unterschrieben sein. Zwei Fraktionen hatte die AfD 2016 zumindest kurz. Dass die anderen Fraktionen erst nach dem Antrag der beiden AfD-Fraktionen ins Gesetz schrieben, die beantragenden Fraktionen müssten unterschiedlichen Parteien angehören, wertete die AfD als verfassungsrechtlich bedenklichen Schachzug gegen sich.
Der Präsident des Verfassungsgerichtshofs, Eberhardt Stilz, betonte aber am Mittwoch, dass diese besonderen Minderheitenrechte natürlich so gedacht sind, dass sie auch nach dem Einsetzen des Ausschusses fortbestehen. So darf die Minderheit die Themen des Ausschusses sowie über den Verlauf und über Zeugen bestimmen. Diese Rechte hätte die wiedervereinigte AfD-Fraktion alleine gar nicht wahrnehmen können, so Stilz. Weitergedacht hätte sich der Ausschuss nach der Einsetzung auch gleich wieder auflösen können, weil es eben keine zwei Fraktionen mehr gab, die diese Minderheitenrechte gemeinsam wahrnehmen konnten.
Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD, Reinhold Gall, sprach von einer „Klatsche für die AfD“, sein Kollege der Grünen, Uli Sckerl, von einem „sinnlosen „Aus Eins mach Zwei“der AfD-Fraktion“, das nicht nur das Parlament, sondern auch die Justiz unnötig belastet habe. Landtagsdirektor Berthold Frieß sagte, der Richterspruch habe die Rechtsauffassung der Landtagsverwaltung bestätigt. „Uns freut insbesondere, dass er den Minderheitenschutz streng ausgelegt hat. Damit habe das Gericht eine wichtige parlamentsrechtliche Frage gelöst und für Klarheit gesorgt, kommentierte Frieß.
Die AfD spricht von einer wegweisenden Entscheidung für künftige Anträge. Die Partei werde die parlamentarischen Möglichkeiten ausschöpfen, um Verbindungen zwischen politisch motivierten Gewalttätern und linken Gruppierungen aufzudecken. „Die Gründe die wir für unseren Antrag hatten, haben sich durch die jüngsten Ereignisse im Zusammenhang mit unserem Bundesparteitag in Hannover noch verstärkt.“