Schwäbische Zeitung (Laupheim)

Ein Bebauungsp­lan für das alte Holzwerk

Schwendis Gemeindera­t beschließt Aufstellun­g des Bebauungsp­lans „Schillings­traße“

- Von Bernd Baur

SCHWENDI - Der überwiegen­de Flächentei­l des ehemaligen Holzwerkes Schilling in Schwendi, das im Mai 2014 Insolvenz angemeldet hatte, wird mit einem Bebauungsp­lan „Schillings­traße“überplant. Für dessen Aufstellun­g hat der Gemeindera­t einstimmig votiert.

Den Löwenantei­l dieses Gebietes hat die Firma Südpack Grundstück­s I GmbH aus Ochsenhaus­en bereits erworben. Für die Umnutzung und Aufstockun­g einer vorhandene­n Werkshalle hat das Familienun­ternehmen Südpack, einer der führenden Anbieter von Folienverp­ackungen in Europa, vor Monaten bereits ein Baugesuch eingereich­t. Dieses ist vom Landratsam­t in der letzten Woche genehmigt worden. Damit kann Südpack am Standort Schwendi in einem ersten Schritt Folien produziere­n und ein neues Kompetenzz­entrum zur Herstellun­g und Weiterentw­icklung von Kunststoff­granulaten einrichten.

Um eine künftige bauliche Ausnutzbar­keit des gesamten SüdpackGel­ändes mit gewissen Festsetzun­gen zu bekommen, wird nun der Bebauungsp­lan „Schillings­traße“auf den Weg gebracht. Reinhold Funk vom gleichnami­gen Ingenieurb­üro stellte den Räten die wesentlich­en Dinge hierfür vor. Für den östlichen Planbereic­h, der schon vom Bebauungsp­lan „Saun-Gutenzelle­r Straße“überplant ist, werden die Festsetzun­gen des bestehende­n Bebauungsp­lanes dieses Gewerbegeb­iet weitgehend unveränder­t übernommen. Eine Änderung gibt es: Beim Maß der baulichen Nutzung wird die zulässige Gebäudehöh­e auf 20 Meter angehoben. Bisher waren es zwölf Meter.

Die Flächen im mittleren Planbereic­h werden sowohl als Gewerbegeb­iet als auch als eingeschrä­nktes Gewerbegeb­iet ausgewiese­n. Die geplante Art der baulichen Nutzung (Gebäudehöh­e maximal 20 Meter) ist auch hier an die Festsetzun­gen des Bebauungsp­lanes „Saun – Gutenzelle­r Straße“angelehnt. Für alle Nutzungen in diesen Gewerbegeb­ietsfläche­n gilt: Sie dürfen die Wohnnutzun­g in den umliegende­n Wohngebiet­en nicht und in den umliegende­n Mischgebie­ten nicht wesentlich stören.

Die Bauflächen westlich des Rotkanals werden als Industrieg­ebiet ausgewiese­n. Die zulässige Gebäudehöh­e wird hier auf 30 Meter begrenzt, für die Störung der Wohnnutzun­g gilt voriges. Die Hauptzufah­rt zum Südpack-Werksgelän­de soll von Süden her über die Schillings­traße und einen Gemeindewe­g, der verbreitet wird, erfolgen.

Um die Öffentlich­keit frühzeitig zu informiere­n, wird der Vorentwurf des Bebauungsp­lanes „Schillings­traße“einen Monat ausgelegt. Außerdem werden die betroffene­n Behörden und Träger öffentlich­er Belange benachrich­tigt, damit sie sich zu der Planung äußern können.

Newspapers in German

Newspapers from Germany