Schwäbische Zeitung (Laupheim)
Ein Bebauungsplan für das alte Holzwerk
Schwendis Gemeinderat beschließt Aufstellung des Bebauungsplans „Schillingstraße“
SCHWENDI - Der überwiegende Flächenteil des ehemaligen Holzwerkes Schilling in Schwendi, das im Mai 2014 Insolvenz angemeldet hatte, wird mit einem Bebauungsplan „Schillingstraße“überplant. Für dessen Aufstellung hat der Gemeinderat einstimmig votiert.
Den Löwenanteil dieses Gebietes hat die Firma Südpack Grundstücks I GmbH aus Ochsenhausen bereits erworben. Für die Umnutzung und Aufstockung einer vorhandenen Werkshalle hat das Familienunternehmen Südpack, einer der führenden Anbieter von Folienverpackungen in Europa, vor Monaten bereits ein Baugesuch eingereicht. Dieses ist vom Landratsamt in der letzten Woche genehmigt worden. Damit kann Südpack am Standort Schwendi in einem ersten Schritt Folien produzieren und ein neues Kompetenzzentrum zur Herstellung und Weiterentwicklung von Kunststoffgranulaten einrichten.
Um eine künftige bauliche Ausnutzbarkeit des gesamten SüdpackGeländes mit gewissen Festsetzungen zu bekommen, wird nun der Bebauungsplan „Schillingstraße“auf den Weg gebracht. Reinhold Funk vom gleichnamigen Ingenieurbüro stellte den Räten die wesentlichen Dinge hierfür vor. Für den östlichen Planbereich, der schon vom Bebauungsplan „Saun-Gutenzeller Straße“überplant ist, werden die Festsetzungen des bestehenden Bebauungsplanes dieses Gewerbegebiet weitgehend unverändert übernommen. Eine Änderung gibt es: Beim Maß der baulichen Nutzung wird die zulässige Gebäudehöhe auf 20 Meter angehoben. Bisher waren es zwölf Meter.
Die Flächen im mittleren Planbereich werden sowohl als Gewerbegebiet als auch als eingeschränktes Gewerbegebiet ausgewiesen. Die geplante Art der baulichen Nutzung (Gebäudehöhe maximal 20 Meter) ist auch hier an die Festsetzungen des Bebauungsplanes „Saun – Gutenzeller Straße“angelehnt. Für alle Nutzungen in diesen Gewerbegebietsflächen gilt: Sie dürfen die Wohnnutzung in den umliegenden Wohngebieten nicht und in den umliegenden Mischgebieten nicht wesentlich stören.
Die Bauflächen westlich des Rotkanals werden als Industriegebiet ausgewiesen. Die zulässige Gebäudehöhe wird hier auf 30 Meter begrenzt, für die Störung der Wohnnutzung gilt voriges. Die Hauptzufahrt zum Südpack-Werksgelände soll von Süden her über die Schillingstraße und einen Gemeindeweg, der verbreitet wird, erfolgen.
Um die Öffentlichkeit frühzeitig zu informieren, wird der Vorentwurf des Bebauungsplanes „Schillingstraße“einen Monat ausgelegt. Außerdem werden die betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange benachrichtigt, damit sie sich zu der Planung äußern können.