Schwäbische Zeitung (Laupheim)
Der Vater der S-Klasse geht
Hermann Storp schrieb schwäbische Erfolgsgeschichte
SINDELFINGEN (mws) - Dass der Stuttgarter Autobauer Daimler ein Rekordjahr nach dem anderen verbuchen kann, liegt auch an der SKlasse von Mercedes Benz. Die Baureihe, die aktuell den Titel der meistverkauften Luxuslimousine hält, hat schon früh den Grundstein für den Erfolg an ausländischen Märkten gelegt und dem Automobilkonzern durch nicht ganz so rosige Zeiten geholfen. Auch Dieter Zetsche hat der S-Klasse zu verdanken, dass er noch Daimler-Chef ist. Maßgeblich am Erfolg der S-Klasse beteiligt ist Hermann Storp, der 18 Jahre lang die Geschicke der Sonderklasse gelenkt hat. Storp, der sich mit 61 Jahren in den Ruhestand verabschiedet hat, spricht mit der „Schwäbischen Zeitung“darüber, warum er seinen Job so liebt, ihn aber nicht vermissen wird, warum ihn Technik so begeistert, er aber das Menschliche bevorzugt – und welches Auto er als Rentner fahren wird.
FRANKFURT (AFP) - Der Volkswagen-Konzern wehrt sich vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gegen einen Sonderprüfer zur Abgasaffäre. Allerdings lehnte das höchste deutsche Gericht in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss den Antrag ab, mit einer einstweiligen Anordnung die Sonderprüfung bis zu einer endgültigen Entscheidung zu untersagen. Der Fall wird das Gericht aber weiter beschäftigen.
Der Konzern bestätigte am Freitag, eine Verfassungsbeschwerde eingereicht zu haben. Details wollte ein Sprecher aber nicht nennen. „Süddeutsche Zeitung“, NDR und WDR hatten zuvor berichtet, dass der Konzern das Verfassungsgericht angerufen habe, um einen Sonderprüfer zu verhindern.
Das Oberlandesgericht Celle hatte Mitte November entschieden, dass der Konzern zur Aufklärung der Dieselaffäre einen externen Sonderprüfer einsetzen muss. Von der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) vertretene Aktionäre waren vor Gericht gezogen.
Zu den Hintergründen der Verfassungsbeschwerde äußere sich Volkswagen mit Blick auf das laufende Verfahren nicht, sagte der Konzernsprecher. Er verwies aber darauf, dass der Konzern bereits „in großem Umfang Sachverhaltsaufklärung“betreibe. Den Recherchen von „Süddeutscher Zeitung“, NDR und WDR zufolge argumentiert VW, durch die Entscheidung des OLG Celle in seinen Grundrechten verletzt worden zu sein.
In einem bereits am 20. Dezember ergangenen Beschluss des Verfassungsgerichts, der am Freitag veröffentlicht wurde, wurde zunächst der Antrag auf einstweilige Anordnung im Streit um den Sonderprüfer abgelehnt. Die Voraussetzungen dafür seien nicht gegeben, erklärte das Gericht. In der Hauptsache sei aber noch nicht entschieden, sagte eine Gerichtssprecherin. (Foto: dpa)