Schwäbische Zeitung (Laupheim)
Bürgerfragestunde: Stoppuhr läuft weiter
Nach Kritik will die Biberacher Stadtverwaltung die Zeitanzeige jedoch „optimieren“
BIBERACH - Drei Minuten Rederecht für maximal drei Fragen – an der neuen Form der Bürgerfragestunde, die der Gemeinderat im Oktober beschlossen und im Dezember erstmals praktiziert hat, gab es von einzelnen Bürgern Kritik – unter anderem in Form von Leserbriefen. Die Stadtverwaltung kündigt nun kleine Modifikationen an, will an der Form aber grundsätzlich festhalten.
Zu Beginn der Bürgerfragestunde in der Ratssitzung am 18. Dezember erschien auf der Großleinwand an der Stirnseite des Ratssaals ein Stoppuhr-Display, das – bis auf die Hundertstelsekunde genau – die Redezeit des jeweils fragenden Bürgers anzeigte. Durch ein derart plakatives Aufzeigen der verbleibenden Zeit fühlten sich einige Bürger unter (Zeit-)Druck gesetzt. Das sei gnadenlos, erniedrigend und diskriminiere diejenigen, die sich mit freier Rede, dazu noch vor Publikum, schwertun, merkte beispielsweise Hagen Vollmer, Vorsitzender des Vereins Stadtforum, in einem Leserbrief an. Er hatte bei der Bürgerfragestunde ebenfalls Fragen gestellt.
Auch in der Stadtverwaltung hat man über diesen Aspekt in der Zwischenzeit nachgedacht. „Das mit der Stoppuhranzeige, die auch noch die Hundertstelsekunden zählt, hat uns auch nicht gefallen“, sagt die städtische Pressesprecherin Andrea Appel. Die Verwaltung werde die Uhr „optimieren“. Man habe es aber auch im Dezember bereits so praktiziert, dass den Fragenden nicht nach genau drei Minuten das Wort abgeschnitten worden sei. „Jeder Fragende kann den zu diesem Zeitpunkt geäußerten Satz oder Gedanken abschließen“, so Appel. Sofern es in einer Bürgerfragestunde ein besonders wichtiges Thema gebe, könne man durch einen Einzelbeschluss auch ausnahmsweise von der Regelung abweichen. „Da ist der Gemeinderat Herr des Verfahrens“, sagt die Pressesprecherin.
Festgelegt ist die Regelung zur Bürgerfragestunde in der Geschäftsordnung des Gemeinderats. Sie regelt die inneren Angelegenheiten des Gremiums, darunter auch den Ablauf von Sitzungen. Von einer veränderten Uhrenanzeige sei die generelle Regelung, die der Gemeinderat am 5. Oktober beschlossen hat (siehe Kasten), allerdings nicht berührt, so Appel. Daran werde man auch künftig festhalten. Sie weist darauf hin, dass auch andere Städte dies ähnlich geregelt haben. Biberach sei hier kein Sonderfall. „In Ettlingen, Friedrichshafen oder Kehl ist die Redezeit pro Bürger ebenfalls auf drei Minuten beschränkt, in Balingen sind es fünf, in Tübingen nur zwei Minuten“, so Appel.
Es gehe auch nicht darum, die Bürgerfragestunde abzuschaffen, die in der Amtszeit von Oberbürgermeister Thomas Fettback eingeführt worden sei und die in der Regel einmal monatlich stattfindet. „Es besteht umgekehrt aber auch keine Pflicht für eine Kommune, Bürgerfragestunden im Gemeinderat abzuhalten“, sagt Appel. Die Stadt Biberach biete diese als eine von mehreren Möglichkeiten für die Bürger an, die ihre Anliegen vorbringen möchten. „Im Baubereich gibt es regelmäßig öffentliche Anhörungen zu Projekten, außerdem gibt es die Sprechstunde des Oberbürgermeisters, in der man als Bürger seine Anliegen vorbringen kann.“
Ein Video zu diesem Thema gibt es im Internet www.schwäbische.de/ fragestunde-bc