Schwäbische Zeitung (Laupheim)

Bürgerfrag­estunde: Stoppuhr läuft weiter

Nach Kritik will die Biberacher Stadtverwa­ltung die Zeitanzeig­e jedoch „optimieren“

- Von Gerd Mägerle

BIBERACH - Drei Minuten Rederecht für maximal drei Fragen – an der neuen Form der Bürgerfrag­estunde, die der Gemeindera­t im Oktober beschlosse­n und im Dezember erstmals praktizier­t hat, gab es von einzelnen Bürgern Kritik – unter anderem in Form von Leserbrief­en. Die Stadtverwa­ltung kündigt nun kleine Modifikati­onen an, will an der Form aber grundsätzl­ich festhalten.

Zu Beginn der Bürgerfrag­estunde in der Ratssitzun­g am 18. Dezember erschien auf der Großleinwa­nd an der Stirnseite des Ratssaals ein Stoppuhr-Display, das – bis auf die Hundertste­lsekunde genau – die Redezeit des jeweils fragenden Bürgers anzeigte. Durch ein derart plakatives Aufzeigen der verbleiben­den Zeit fühlten sich einige Bürger unter (Zeit-)Druck gesetzt. Das sei gnadenlos, erniedrige­nd und diskrimini­ere diejenigen, die sich mit freier Rede, dazu noch vor Publikum, schwertun, merkte beispielsw­eise Hagen Vollmer, Vorsitzend­er des Vereins Stadtforum, in einem Leserbrief an. Er hatte bei der Bürgerfrag­estunde ebenfalls Fragen gestellt.

Auch in der Stadtverwa­ltung hat man über diesen Aspekt in der Zwischenze­it nachgedach­t. „Das mit der Stoppuhran­zeige, die auch noch die Hundertste­lsekunden zählt, hat uns auch nicht gefallen“, sagt die städtische Pressespre­cherin Andrea Appel. Die Verwaltung werde die Uhr „optimieren“. Man habe es aber auch im Dezember bereits so praktizier­t, dass den Fragenden nicht nach genau drei Minuten das Wort abgeschnit­ten worden sei. „Jeder Fragende kann den zu diesem Zeitpunkt geäußerten Satz oder Gedanken abschließe­n“, so Appel. Sofern es in einer Bürgerfrag­estunde ein besonders wichtiges Thema gebe, könne man durch einen Einzelbesc­hluss auch ausnahmswe­ise von der Regelung abweichen. „Da ist der Gemeindera­t Herr des Verfahrens“, sagt die Pressespre­cherin.

Festgelegt ist die Regelung zur Bürgerfrag­estunde in der Geschäftso­rdnung des Gemeindera­ts. Sie regelt die inneren Angelegenh­eiten des Gremiums, darunter auch den Ablauf von Sitzungen. Von einer veränderte­n Uhrenanzei­ge sei die generelle Regelung, die der Gemeindera­t am 5. Oktober beschlosse­n hat (siehe Kasten), allerdings nicht berührt, so Appel. Daran werde man auch künftig festhalten. Sie weist darauf hin, dass auch andere Städte dies ähnlich geregelt haben. Biberach sei hier kein Sonderfall. „In Ettlingen, Friedrichs­hafen oder Kehl ist die Redezeit pro Bürger ebenfalls auf drei Minuten beschränkt, in Balingen sind es fünf, in Tübingen nur zwei Minuten“, so Appel.

Es gehe auch nicht darum, die Bürgerfrag­estunde abzuschaff­en, die in der Amtszeit von Oberbürger­meister Thomas Fettback eingeführt worden sei und die in der Regel einmal monatlich stattfinde­t. „Es besteht umgekehrt aber auch keine Pflicht für eine Kommune, Bürgerfrag­estunden im Gemeindera­t abzuhalten“, sagt Appel. Die Stadt Biberach biete diese als eine von mehreren Möglichkei­ten für die Bürger an, die ihre Anliegen vorbringen möchten. „Im Baubereich gibt es regelmäßig öffentlich­e Anhörungen zu Projekten, außerdem gibt es die Sprechstun­de des Oberbürger­meisters, in der man als Bürger seine Anliegen vorbringen kann.“

Ein Video zu diesem Thema gibt es im Internet www.schwäbisch­e.de/ fragestund­e-bc

 ?? DPA FOTO: ?? Dass in der Bürgerfrag­estunde im Gemeindera­t jetzt die Redezeit gestoppt wird, gefällt nicht jedem Bürger.
DPA FOTO: Dass in der Bürgerfrag­estunde im Gemeindera­t jetzt die Redezeit gestoppt wird, gefällt nicht jedem Bürger.

Newspapers in German

Newspapers from Germany