Schwäbische Zeitung (Laupheim)

Bierglasat­tacken mit Jugendstra­fe geahndet

Das Urteil des Landgerich­ts Ravensburg gegen einen zur Tatzeit 16-Jährigen ist noch nicht rechtskräf­tig

- Von Markus Dreher

BIBERACH/RAVENSBURG - Wegen zweier Angriffe auf Personen mit einem Weizenbier­glas und einer Bierflasch­e in Biberach ist ein junger Mann zu einer Jugendstra­fe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräf­tig, sagte der für Presseausk­ünfte zuständige Richter am Landgerich­t Ravensburg, Franz Bernhard, der „Schwäbisch­en Zeitung“. Die Verhandlun­g der Jugendkamm­er gegen den minderjähr­igen Angeklagte­n war hinter verschloss­enen Türen geführt worden.

Am 1. Mai vergangene­n Jahres hat der damals 16-Jährige in der Biberacher Innenstadt am Rand einer Auseinande­rsetzung zwischen zwei Gruppen einen Polizisten mit einem abgebroche­nen Weizenbier­glas angegriffe­n und diesem eine Schnittwun­de am Oberschenk­el zugefügt. Am 9. Juni 2017 hat er, so ein weiterer Vorwurf, auf dem Bahnhof in Biberach einen Mann mit einer abgebroche­nen Bierflasch­e angegriffe­n: Unter dem Ausruf „I want to kill you“habe er die Flasche gegen den Kopf des Opfers geschlagen und zweimal in Richtung Kopf und Hals gestochen, hieß es in einer Bekanntgab­e vor Prozessbeg­inn. Die Polizei berichtete seinerzeit, Passanten hätten den Angreifer von dem am Boden liegenden Opfer herunterzo­gen und bis zum Eintreffen der Polizei festgehalt­en. Das Opfer trug demnach stark blutende Schnittwun­den davon, die großen Blutflecke­n auf dem Bahnsteig schockiert­en Passanten.

Ursprüngli­ch ging die Anklage bei dieser Tat von einem versuchten Totschlag aus. Letztlich gelangten die Staatsanwa­ltschaft wie auch die Jugendkamm­er des Landgerich­ts zur Überzeugun­g, dass der damals 16Jährige die Tat zwar mit einem bedingten Tötungsvor­satz begonnen habe. Er sei von diesem Vorhaben jedoch freiwillig zurückgetr­eten, gab Gerichtssp­recher Bernhard die Einschätzu­ng seiner Kollegen wieder. Deshalb wurde es als gefährlich­e Körperverl­etzung gewertet.

Widerstand gegen Polizeibea­mte

Der Angriff auf den Polizisten wurde ebenfalls als gefährlich­e Körperverl­etzung eingestuft, in diesem Fall in Tateinheit mit Widerstand gegen Vollstreck­ungsbeamte. Gemäß Jugendstra­frecht wurden beide Taten mit einer Einheitsst­rafe geahndet. Das Gericht übernahm die Forderung der Staatsanwa­ltschaft nach einer Jugendstra­fe von dreieinhal­b Jahren. Die Verteidigu­ng hatte nach Bernhards Auskunft die gleichen juristisch­en Tatbeständ­e erkannt und ein Strafmaß von zwei Jahren auf Bewährung gefordert.

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FOTO: DPA Das Landgerich­t Ravensburg verhängte eine Jugendstra­fe von dreieinhal­b Jahren.

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