Schwäbische Zeitung (Laupheim)
Bierglasattacken mit Jugendstrafe geahndet
Das Urteil des Landgerichts Ravensburg gegen einen zur Tatzeit 16-Jährigen ist noch nicht rechtskräftig
BIBERACH/RAVENSBURG - Wegen zweier Angriffe auf Personen mit einem Weizenbierglas und einer Bierflasche in Biberach ist ein junger Mann zu einer Jugendstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, sagte der für Presseauskünfte zuständige Richter am Landgericht Ravensburg, Franz Bernhard, der „Schwäbischen Zeitung“. Die Verhandlung der Jugendkammer gegen den minderjährigen Angeklagten war hinter verschlossenen Türen geführt worden.
Am 1. Mai vergangenen Jahres hat der damals 16-Jährige in der Biberacher Innenstadt am Rand einer Auseinandersetzung zwischen zwei Gruppen einen Polizisten mit einem abgebrochenen Weizenbierglas angegriffen und diesem eine Schnittwunde am Oberschenkel zugefügt. Am 9. Juni 2017 hat er, so ein weiterer Vorwurf, auf dem Bahnhof in Biberach einen Mann mit einer abgebrochenen Bierflasche angegriffen: Unter dem Ausruf „I want to kill you“habe er die Flasche gegen den Kopf des Opfers geschlagen und zweimal in Richtung Kopf und Hals gestochen, hieß es in einer Bekanntgabe vor Prozessbeginn. Die Polizei berichtete seinerzeit, Passanten hätten den Angreifer von dem am Boden liegenden Opfer herunterzogen und bis zum Eintreffen der Polizei festgehalten. Das Opfer trug demnach stark blutende Schnittwunden davon, die großen Blutflecken auf dem Bahnsteig schockierten Passanten.
Ursprünglich ging die Anklage bei dieser Tat von einem versuchten Totschlag aus. Letztlich gelangten die Staatsanwaltschaft wie auch die Jugendkammer des Landgerichts zur Überzeugung, dass der damals 16Jährige die Tat zwar mit einem bedingten Tötungsvorsatz begonnen habe. Er sei von diesem Vorhaben jedoch freiwillig zurückgetreten, gab Gerichtssprecher Bernhard die Einschätzung seiner Kollegen wieder. Deshalb wurde es als gefährliche Körperverletzung gewertet.
Widerstand gegen Polizeibeamte
Der Angriff auf den Polizisten wurde ebenfalls als gefährliche Körperverletzung eingestuft, in diesem Fall in Tateinheit mit Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Gemäß Jugendstrafrecht wurden beide Taten mit einer Einheitsstrafe geahndet. Das Gericht übernahm die Forderung der Staatsanwaltschaft nach einer Jugendstrafe von dreieinhalb Jahren. Die Verteidigung hatte nach Bernhards Auskunft die gleichen juristischen Tatbestände erkannt und ein Strafmaß von zwei Jahren auf Bewährung gefordert.