Schwäbische Zeitung (Laupheim)

Kritik am Bauen im Eilverfahr­en

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SCHEMMERHO­FEN (sz) - Bei der Ausweisung neuer Baugebiete nutzen viele Kommunen inzwischen ein Eilverfahr­en, ohne Umweltprüf­ung und zum Teil ohne Flächennut­zungsplan. Möglich macht das der neue Artikel 13 b im Baugesetzb­uch. Ziel des Artikels ist es, dass rasch neues Bauland zur Verfügung stehen soll. In Schemmerho­fen soll der Paragraf nur dort angewendet werden, wo ein gültiger Flächennut­zungsplan vorliegt, betont Bürgermeis­ter Mario Glaser. Er hat im Gespräch mit der SZ deutliche Kritik an dem Eilverfahr­en geäußert.

„Ich halte das für höchstgefä­hrlich, was gerade passiert“, erklärt er. Der Paragraf sei „nicht verkehrt, um die Verfahren zu beschleuni­gen“. Aber ohne Flächennut­zungsplan vorzugehen, sei städtebaul­ich meist der falsche Weg. „Da werden zum Beispiel Flächen erschlosse­n, die sonst nie erschlosse­n worden wären, nur weil sie jetzt verfügbar sind“, sagt Glaser. „Besser wäre kompakt zu wachsen, organisch. Baulücken zu schließen. Das ist oft schwierig, weil man da schwierige Grundstück­sverhandlu­ngen hat und an anderer Stelle bekommt man eine Fläche einfacher.“

Auch in Schemmerho­fen werde der Artikel voraussich­tlich einmal zum Einsatz kommen, vor allem in den Ortsteilen. Dies soll jedoch nur mit entspreche­ndem Flächennut­zungsplan geschehen, erklärt Glaser. „Im Moment planen wir den Paragrafen nur dort anzuwenden, wo ein gültiger Flächennut­zungsplan vorliegt.“Zugleich warnt der Schemmerho­fer Bürgermeis­ter vor dem Konkurrenz­denken der Kommunen: „Man sieht schon: Es gibt hier ein Wettrennen der Kommunen, und da muss man aus meiner Sicht mit Maß vorgehen.“

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FOTO: MARKUS DREHER Mario Glaser.

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