Schwäbische Zeitung (Laupheim)
Kritik am Bauen im Eilverfahren
SCHEMMERHOFEN (sz) - Bei der Ausweisung neuer Baugebiete nutzen viele Kommunen inzwischen ein Eilverfahren, ohne Umweltprüfung und zum Teil ohne Flächennutzungsplan. Möglich macht das der neue Artikel 13 b im Baugesetzbuch. Ziel des Artikels ist es, dass rasch neues Bauland zur Verfügung stehen soll. In Schemmerhofen soll der Paragraf nur dort angewendet werden, wo ein gültiger Flächennutzungsplan vorliegt, betont Bürgermeister Mario Glaser. Er hat im Gespräch mit der SZ deutliche Kritik an dem Eilverfahren geäußert.
„Ich halte das für höchstgefährlich, was gerade passiert“, erklärt er. Der Paragraf sei „nicht verkehrt, um die Verfahren zu beschleunigen“. Aber ohne Flächennutzungsplan vorzugehen, sei städtebaulich meist der falsche Weg. „Da werden zum Beispiel Flächen erschlossen, die sonst nie erschlossen worden wären, nur weil sie jetzt verfügbar sind“, sagt Glaser. „Besser wäre kompakt zu wachsen, organisch. Baulücken zu schließen. Das ist oft schwierig, weil man da schwierige Grundstücksverhandlungen hat und an anderer Stelle bekommt man eine Fläche einfacher.“
Auch in Schemmerhofen werde der Artikel voraussichtlich einmal zum Einsatz kommen, vor allem in den Ortsteilen. Dies soll jedoch nur mit entsprechendem Flächennutzungsplan geschehen, erklärt Glaser. „Im Moment planen wir den Paragrafen nur dort anzuwenden, wo ein gültiger Flächennutzungsplan vorliegt.“Zugleich warnt der Schemmerhofer Bürgermeister vor dem Konkurrenzdenken der Kommunen: „Man sieht schon: Es gibt hier ein Wettrennen der Kommunen, und da muss man aus meiner Sicht mit Maß vorgehen.“