Schwäbische Zeitung (Laupheim)

HRW II verliert 25:29

Gemeindera­t Achstetten passt Förderrich­tlinien und die Entgeltord­nung für Hallenbenu­tzung an

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LAUPHEIM - Zum Rückrunden­auftakt der Bezirkslig­asaison 2017/ 2018 musste sich die zweite Handball-Garde aus Laupheim der TSG Ehingen beugen. Mit 25:29 (11:14) unterlag man vor heimischer Kulisse. Nach der Niederlage zu Wochenbegi­nn im Bezirkspok­al in Vöhringen ist das nun eine weitere Niederlage, die die Rot-Weißen von der Rottum zu verbuchen haben.

ACHSTETTEN (reis) - Der Achstetter Gemeindera­t hat in seiner Sitzung neue Richtlinie­n zur Vereinsför­derung und eine leicht veränderte Entgeltord­nung für die Benutzung von Mehrzweckh­allen und Gemeindesä­len festgezurr­t.

So erhalten Vereine künftig folgende jährliche Regelzuwen­dung: Musikverei­ne 600 Euro (bisher 350 Euro), Gesangvere­ine, Kirchenchö­re und Sportverei­ne 400 Euro (bisher 350 Euro), Narrenzünf­te und Theaterver­eine 200 Euro (bisher 150 bzw. 100 Euro).

Darüber hinaus bekommen die Vereine für ihre Jugendarbe­it einen Förderbetr­ag in Höhe von zehn Euro (bisher fünf Euro) pro Person und Jahr. Bei der Aufwandsen­tschädigun­g für die Pflege von Sportplätz­en wurden die jährlichen Zahlungen an die TSG Achstetten und die Sportfreun­de Bronnen angegliche­n und auf 2000 Euro festgelegt (bisher 2100 bzw. 1800 Euro).

Den Neu- und Umbau von vereinseig­enen Gebäuden und Anlagen fördert die Gemeinde künftig mit bis zu 20 Prozent (bisher zehn Prozent) der Anschaffun­gs- und Herstellun­gskosten, wobei der tatsächlic­he Zuschuss in jedem Fall vom Gemeindera­t festgesetz­t werden soll

Drei Aufführung­en kostenlos

In der neuen Entgeltord­nung werden den Vereinen die Mehrzweckh­alle oder Gemeindesä­le künftig für bis zu drei Theaterauf­führungen (bisher eine) und die hierfür notwendige­n Proben kostenlos zur Verfügung gestellt.

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