Schwäbische Zeitung (Laupheim)
HRW II verliert 25:29
Gemeinderat Achstetten passt Förderrichtlinien und die Entgeltordnung für Hallenbenutzung an
LAUPHEIM - Zum Rückrundenauftakt der Bezirksligasaison 2017/ 2018 musste sich die zweite Handball-Garde aus Laupheim der TSG Ehingen beugen. Mit 25:29 (11:14) unterlag man vor heimischer Kulisse. Nach der Niederlage zu Wochenbeginn im Bezirkspokal in Vöhringen ist das nun eine weitere Niederlage, die die Rot-Weißen von der Rottum zu verbuchen haben.
ACHSTETTEN (reis) - Der Achstetter Gemeinderat hat in seiner Sitzung neue Richtlinien zur Vereinsförderung und eine leicht veränderte Entgeltordnung für die Benutzung von Mehrzweckhallen und Gemeindesälen festgezurrt.
So erhalten Vereine künftig folgende jährliche Regelzuwendung: Musikvereine 600 Euro (bisher 350 Euro), Gesangvereine, Kirchenchöre und Sportvereine 400 Euro (bisher 350 Euro), Narrenzünfte und Theatervereine 200 Euro (bisher 150 bzw. 100 Euro).
Darüber hinaus bekommen die Vereine für ihre Jugendarbeit einen Förderbetrag in Höhe von zehn Euro (bisher fünf Euro) pro Person und Jahr. Bei der Aufwandsentschädigung für die Pflege von Sportplätzen wurden die jährlichen Zahlungen an die TSG Achstetten und die Sportfreunde Bronnen angeglichen und auf 2000 Euro festgelegt (bisher 2100 bzw. 1800 Euro).
Den Neu- und Umbau von vereinseigenen Gebäuden und Anlagen fördert die Gemeinde künftig mit bis zu 20 Prozent (bisher zehn Prozent) der Anschaffungs- und Herstellungskosten, wobei der tatsächliche Zuschuss in jedem Fall vom Gemeinderat festgesetzt werden soll
Drei Aufführungen kostenlos
In der neuen Entgeltordnung werden den Vereinen die Mehrzweckhalle oder Gemeindesäle künftig für bis zu drei Theateraufführungen (bisher eine) und die hierfür notwendigen Proben kostenlos zur Verfügung gestellt.