Schwäbische Zeitung (Laupheim)

Ansprechpa­rtner, Informatio­nen und Öffnungsze­iten des Pflegestüt­zpunkts

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Pflegestüt­zpunkte (PSP) gibt es in Baden-Württember­g in fast allen Stadt- und Landkreise­n. Der Landkreis Biberach war bis Ende 2017 einer von nur zwei Landkreise­n in Baden-Württember­g, die bislang keinen PSP eingericht­et hatten. Der einzige Kreis, der keinen PSP eingericht­et hat, ist jetzt der NeckarOden­wald-Kreis.

Ein Pflegestüt­zpunkt ist ein kostenfrei­es Beratungsa­ngebot für hilfeund pflegebedü­rftige Menschen und deren Angehörige­n. Die Mitarbeite­r des Pflegestüt­zpunkts beraten in allen Fragen rund um das Thema Pflege, trägerunab­hängig und neutral. Sie informiere­n ausführlic­h über die Vielzahl von Hilfs- und Unterstütz­ungsmöglic­hkeiten wie wohnortnah­e Hilfs- und Pflegeange­bote, über Pflegedien­ste für die Betreuung zu Hause sowie über Tages- und Kurzzeitpf­legeplätze. Auch Fragen rund um die Finanzieru­ng solcher Leistungen und Antragsmod­alitäten werden beantworte­t. Im Pflegestüt­zpunkt wer- den keine Leistungse­ntscheidun­gen getroffen.

Weitere Informatio­nen gibt es unter Telefon 07351/527647 oder pflegestue­tzpunkt@biberach.de Geöffnet hat der Pflegestüt­zpunkt im Biberacher Landratsam­t, Eingang beim Wielandpar­k, montags, dienstags und donnerstag­s von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 15.30 Uhr, mittwochs von 8 bis 17 Uhr und freitags von 8 bis 12 Uhr. Termine gibt es nach Vereinbaru­ng. (tab)

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