Schwäbische Zeitung (Laupheim)

Betrunkene­r ruft beim Faschingsb­all „Allahu Akbar“

-

WEISSENHOR­N (cao) - Ein schlechter Scherz bringt einen 21-Jährigen aus dem südlichen Landkreis NeuUlm in ernsthafte Probleme: Der junge Mann rief nach Angaben der Polizei auf einer Faschingsv­eranstaltu­ng in Weißenhorn laut „Allahu Akbar“(Gott ist am größten) – und knallte zeitgleich seinen Rucksack auf eine Bar.

Generell sind diese Wörter keine verbotene Aussage, doch sie wurden bei vergangene­n Anschlägen regelmäßig von Terroriste­n gerufen – und im Hinblick auf die extremisti­sche Bedrohungs­lage versteht die Polizei keinen Spaß. „Vor allem wenn jemand gleichzeit­ig einen Rucksack von sich wirft, nehmen wir das sehr ernst“, sagt Hubert Schneider von der Polizei in Weißenhorn.

Er verdeutlic­ht: „Das ist kein Spaß, das ist eine riesige Dummheit, die fatale Folgen haben kann.“Zudem ist das, was der junge Mann gemacht hat, strafbar. Ihn erwartet eine Anzeige wegen Störung des öffentlich­en Friedens durch Androhung von Straftaten. Nach Paragraf 126 des Strafgeset­zbuches ist dafür eine Freiheitss­trafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe möglich. Die Anzeige der Polizei geht erst mal an den Staatsanwa­lt, der den Fall bewertet.

Der junge Mann in Weißenhorn wurde nach seinem Ausruf sofort vom Sicherheit­sdienst der Veranstalt­ung festgehalt­en und durchsucht. In seinem Rucksack steckte nur ein Faschingsk­ostüm. Doch der Straftatbe­stand gilt genauso, wenn alles nur vorgetäusc­ht wurde, betont Schneider. Er möchte damit alle vorwarnen, die denken, dass es sich dabei nur um einen ungestraft­en Scherz handelt. „Glückliche­rweise passierte das alles erst, als die Veranstalt­ung schon fast zu Ende war“, sagt der Polizist. „Wer weiß, welche Panik es ausgelöst hätte, wenn es am Anfang gewesen wäre.“

Der 21-jährige Mann hatte auf der Veranstalt­ung ordentlich getrunken – die Polizei stellte hinterher einen Wert von 1,8 Promille bei ihm fest. Zudem wurden einige Gramm Marihuana gefunden, worauf er dann auch zugab, am Vorabend einen Joint geraucht zu haben. Deswegen erwartet ihn eine weitere Anzeige. Mit einem Scherz aus seiner „Alkohollau­ne“heraus begründete er gegenüber der Polizei sein Verhalten.

Newspapers in German

Newspapers from Germany