Schwäbische Zeitung (Laupheim)

Mann greift Schülern an den Po

Ein 54-Jähriger ist am Amtsgerich­t Ehingen verurteilt worden – Er hat zwei Schüler am Baggersee in Rißtissen sexuell belästigt

- Von Dominik Prandl

EHINGEN - Weil er zwei Jugendlich­en am Baggersee in Rißtissen an den Po und in die Badehose gegriffen hat, ist ein 54-Jähriger wegen sexueller Belästigun­g am Amtsgerich­t Ehingen zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Bis zuletzt wehrte sich der Angeklagte gegen den Straftatbe­stand. „Das war keine sexuelle Belästigun­g“, erklärte er immer wieder. „Ich bin mir keiner Schuld bewusst.“

Was war passiert? An einem schwülen Julitag im vergangene­n Jahr waren vier Jugendlich­e aus dem Raum Ehingen am Nachmittag mit dem Fahrrad zum Baggersee in Rißtissen gefahren. Bald darauf kam der 54-Jährige auf sie zu, wollte Auskunft über einen anderen Jugendlich­en, der ihn hier schon von der Wiese vertrieben habe und schlechte Dinge über ihn erzähle.

„Anfangs war es nicht so schlimm“, erklärte der damals 15-jährige Geschädigt­e vor Gericht. Dann habe der unbekannte Mann aber wissen wollen, ob sie öfter hier sind, was für Fahrräder sie haben, ob sie noch ins Wasser gehen. „Er stand die ganze Zeit mit seinem Fahrrad da und hat uns so komisch angeschaut“, erzählt der Schüler. Eine knappe Stunde habe das Ganze gedauert.

Zwei der Schüler seien dann in den See gegangen, um zu besprechen, was sie jetzt machen sollten. Sie entschiede­n sich, zu gehen. Als sich ein damals 16-jähriger Schüler beim Zusammenpa­cken übers Handtuch beugte, kniff ihm der 54-Jährige in den Po. „Hast ja ordentlich Sitzfleisc­h“, soll er gesagt haben und: Er selbst könne auf seinem Fahrradsat­tel nicht so gut sitzen. Dem zweiten Geschädigt­en, damals 15 Jahre alt, schob der Mann sogleich von hinten seinen Daumen oben in den Bund der Badehose. Auch ihm bescheinig­te er „gutes Sitzfleisc­h“.

„Das war ein Schock“, sagt der Schüler heute. „Ich war sprachlos.“Erst im Nachhinein habe er erfahren, dass der Mann schon seinem Freund an den Po gefasst hatte. Als die Schüler ihren Eltern von dem Vorfall berichtete­n, verständig­ten diese die Polizei.

„Ich kann mich nur entschuldi­gen“, sagte der Angeklagte den beiden Jugendlich­en in der Verhandlun­g. „Es ist so über mich gekommen, aber es war keine sexuelle Absicht“, betete er wie ein Mantra immer wieder vor sich hin. „Es war eine Belästigun­g, aber keine sexuelle Belästigun­g“, erklärte er immer wieder. „Hätte ich eine sexuelle Absicht gehabt, hätte ich die Hose ganz runterzieh­en und am nackten Po rummachen können. Das habe ich aber nicht getan.“Es sei eine Art Vergleich gewesen, versuchte er zu erklären. Sein eigenes Hinterteil habe auf dem Fahrradsat­tel schon nach drei Kilometern wehgetan. „Ich hab’ mich irgendwie verglichen. Ich kann es nicht näher erklären.“

„Überlegen Sie doch, wie das rüberkommt“, entgegnete ihm Richter Wolfgang Lampa. „Sie haben Leute gar nicht anzufassen, ob in sexueller oder nicht-sexueller Absicht.“Als die Staatsanwä­ltin für eine Geldstrafe von 60 Tagessätze­n zu je 30 Euro plädierte, fragte der Angeklagte: „Was soll das kosten? Und weshalb?“und erklärte abermals, dass es aus seiner Sicht keine sexuelle Belästigun­g war.

„Entscheide­nd ist, wie es von außen her gesehen wirkt“, erklärte der Richter in seiner Urteilsbeg­ründung. Der Angeklagte habe den Jugendlich­en in einen Bereich gefasst, der als sexuell betroffen gilt. Ihm müsse klar werden, dass man andere nicht belästige, anfasse „und schon gar nicht an den Po“.

Der Richter verurteilt­e den 54Jährigen, der von einer geringen Frührente lebt, wegen sexueller Belästigun­g in zwei tateinheit­lichen Fällen zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätze­n zu je 20 Euro. Der Verurteilt­e erkundigte sich über die Möglichkei­t einer Berufung.

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