Schwäbische Zeitung (Laupheim)

Natur- und Artenschut­z verzögern Bebauung

Geänderter Planentwur­f „Brühl II“wird erneut öffentlich ausgelegt

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WAIN (ang) - Aufgrund nötig gewordener Planänderu­ngen wird eine erneute öffentlich­e Auslegung des Bebauungsp­lanentwurf­es „Brühl II“in Wain notwendig. Wie Bürgermeis­ter Stephan Mantz in der Gemeindera­tssitzung am Donnerstag bekannt gab, machen Anmerkunge­n des Wasserwirt­schaftsamt­es und des Umweltamte­s dies unabdingba­r. Roland Schmucker vom Ingenieurb­üro Wassermüll­er stellte den abgeändert­en Plan und die Anregungen aus der Bevölkerun­g sowie von Amtsseite vor.

Der nun vorliegend­e Entwurf sieht weiterhin die Umwandlung von 2,1 Hektar Ackerland in 18 Bauplätze für Einzel- und Doppelhäus­er vor. Das Plangebiet schließt eine Lücke zwischen der vorhandene­n Ortsbebauu­ng an der „Gutenzelle­r Straße“und der „Oberen Dorfstraße“.

Aufgrund von Hinweisen des Amtes für Bauen und Naturschut­z müssen von März bus August weitere Artenschut­zuntersuch­ungen innerhalb der Vegetation­speriode durchgefüh­rt werden. „Dadurch wird es insgesamt zu einer Verzögerun­g des Verfahrens kommen“, erklärte Mantz. Für den durch das Gebiet führenden „Bärbelstei­ggraben“werde laut Amt für Bauen und Naturschut­z ein zweimal fünf Meter breiter Gewässerra­ndstreifen notwendig. Dieser wurde nun neu in den Bebauungsp­lan aufgenomme­n.

Gemeindera­t Peter Obrist hakte nach, ob mit dem Wasserwirt­schaftsamt über eine mögliche Verdohlung gesprochen worden sei. Mantz verneinte dies, machte jedoch klar, dass dies keinen Sinn habe, da eine naturnahe Regelung gefordert würde. Gemeindera­t Jochen Kern fasste zusammen: „Der Nachteil für uns sind zwei kleinere Bauplätze und dass die ökologisch­e Abwägung uns Geld kostet. Der Vorteil sind Ökopunkte.“Ebenso könne der Gewässerra­ndstreifen als Fußweg genutzt werden. Armin Bleher sieht durch einen „schönen Graben“eine Aufwertung für das komplette Baugebiet. Inzwischen etwas kritischer sieht Julia Freifrau von Hermann den Bebauungsp­lanentwurf. Ihr liege vor allem die Sicherheit der Kinder auf dem Schulweg am Herzen. Bei drei Gegenstimm­en wurde dem Planentwur­f zugestimmt, so dass nun eine erneute Auslegung erfolgen kann.

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