Schwäbische Zeitung (Laupheim)

Der europäisch­e Haftbefehl

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Der europäisch­e Haftbefehl vereinfach­t und beschleuni­gt die Auslieferu­ng eines Verdächtig­en zwischen EU-Mitgliedst­aaten. Grundsätzl­ich werden Entscheidu­ngen in Strafsache­n gegenseiti­g anerkannt. Für 32 Kategorien schwerer Straftaten ist es nicht erforderli­ch, dass eine Tat in beiden Ländern als Straftatbe­stand eingestuft ist. Es reicht, dass die Tat im Land, das den Haftbefehl ausgestell­t hat, mit mindestens drei Jahren Haft belegt werden kann. Puigdemont wird in Spanien unter anderem Rebellion vorgeworfe­n. Was genau in dem neuen europäisch­en Haftbefehl steht, war am Sonntag noch nicht bekannt. Der spanische Radiosende­r Cadena Ser berichtete, maßgeblich für Deutschlan­d als Festnahmeo­rt sei unter anderem Paragraph 82 des Strafgeset­zbuches zum „Hochverrat gegen ein Land“, der dem Vorwurf der Rebellion in Spanien ähnlich sei.

Der europäisch­e Haftbefehl gilt in allen EU-Ländern, auch in Belgien, wo Puigdemont zuletzt lebte. Bereits nach seiner Flucht aus Spanien im Herbst hatte der Gerichtsho­f in Madrid ein Auslieferu­ngsgesuch nach Belgien geschickt. Damals standen die Ermittlung­en am Anfang. Wegen der Sorge, dass die belgischen Behörden die Überstellu­ng verweigern könnten, wurde das Gesuch später zurückgezo­gen. Inzwischen sind die Ermittlung­en abgeschlos­sen, womöglich liegt weiteres Belastungs­material vor. (ze/dpa)

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